Demonstrationen in Frankfurt

Eine Übersicht aller Demonstrationen in Frankfurt, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis Ende 2022, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.

Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Tabelle oder Datenbank vorliegen (wie bspw. in Berlin und Köln, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/, https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-demonstrationen-2018-1/) – falls dem nicht oder nur teilweise so sein sollte, geben Sie bitte an, in welchem Rahmen Ihnen digitale Datensätze vorliegen, und in welcher Form ggf. weitere Informationen vorhanden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller Demonstratio…
An Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen in Frankfurt [#265927]
Datum
19. Dezember 2022 20:18
An
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller Demonstrationen in Frankfurt, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis Ende 2022, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF. Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Tabelle oder Datenbank vorliegen (wie bspw. in Berlin und Köln, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/, https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-demonstrationen-2018-1/) – falls dem nicht oder nur teilweise so sein sollte, geben Sie bitte an, in welchem Rahmen Ihnen digitale Datensätze vorliegen, und in welcher Form ggf. weitere Informationen vorhanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265927/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Frankfurt“ vom 19.12.2022 (#265927) wurde von I…
An Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Demonstrationen in Frankfurt [#265927]
Datum
24. Januar 2023 20:06
An
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Frankfurt“ vom 19.12.2022 (#265927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihrem Auskunftsersuchen …
Von
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Demonstrationen in Frankfurt [#265927]
Datum
25. Januar 2023 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihrem Auskunftsersuchen in Form der Übermittlung der von Ihnen gewünschten Informationen nicht nachkommen. Die Regelungen auf Informationszugang nach den §§ 80 ff. HDSIG gelten gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG für die Kommunen nur dann, wenn diese eine entsprechende Satzung haben. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main hat keine solche Satzung, weswegen der Anwendungsbereich der §§ 80 ff. HDSIG für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main nicht eröffnet ist. Mangels einschlägiger Rechtsgrundlage müssen wir Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HDSIG daher ablehnen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort! Meiner Auffassung nach erweitert § 81 Ab…
An Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Demonstrationen in Frankfurt [#265927]
Datum
25. Januar 2023 19:31
An
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort! Meiner Auffassung nach erweitert § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG nur den in § 2 Abs. 1 HDSIG bestimmten Begriff der öffentlichen Stellen (vgl. die Eingangsformel "__Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 3__ gelten die Vorschriften über den Informationszugang __auch__ für ..."). Da die Versammlungsbehörde eine öffentliche Rechtsform hat, ist sie bereits von der Definition in § 2 Abs. 1 umfasst. Darüber hinaus übernimmt die Versammlungsbehörde Weisungsaufgaben des Landes und ist insofern als öffentliche Stelle des Landes tätig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265927/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Frankfurt“ vom 19.12.2022 (#265927) wurde von I…
An Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Demonstrationen in Frankfurt [#265927]
Datum
19. Februar 2023 17:10
An
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Frankfurt“ vom 19.12.2022 (#265927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf meine Mail vom 25.01.23. Leider können wir Ihrem Auskun…
Von
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Betreff
AW: Demonstrationen in Frankfurt [#265927]
Datum
20. Februar 2023 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf meine Mail vom 25.01.23. Leider können wir Ihrem Auskunftsersuchen in Form der Übermittlung der von Ihnen gewünschten Informationen nicht nachkommen. Die Regelungen auf Informationszugang nach den §§ 80 ff. HDSIG gelten gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG für die Kommunen nur dann, wenn diese eine entsprechende Satzung haben. Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main hat keine solche Satzung, weswegen der Anwendungsbereich der §§ 80 ff. HDSIG für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main nicht eröffnet ist. Mangels einschlägiger Rechtsgrundlage müssen wir Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HDSIG daher ablehnen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen