Demonstrationen in Köln

Eine Übersicht aller Demonstrationen in Köln, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis Ende 2022, inklusive Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl (sofern vorhanden), Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF. Danke ❤️

Ergebnis der Anfrage

Eine Excel-Tabelle für 2022 wurde kostenlos bereitgestellt, frühere Daten gibt es leider nicht, allerdings gibt es von einer früheren Anfrage ein PDF mit Demonstrationen in 2018 (https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersic…).
Der Datensatz ist verfügbar unter https://zenodo.org/records/10094245

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen in Köln [#265868]
Datum
18. Dezember 2022 22:17
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller Demonstrationen in Köln, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis Ende 2022, inklusive Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl (sofern vorhanden), Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF. Danke ❤️
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265868/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 27.12.2022 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
27. Dezember 2022 12:18
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 27.12.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 82/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 13.01.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
13. Januar 2023 12:36
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 13.01.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 82/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu einer Übersicht aller Demonstrationen in Köln seit Beginn der digitalen Erfassung bis Ende 2022, inklusive Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter bzw. tatsächlicher Teilnehmerzahl (sofern vorhanden), Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Sie erhalten Zugang zu einer Übersicht aller im Jahr 2022 angemeldete Demonstrationen (mit Ausnahme weniger Schwärzungen). Hierbei möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Aufgrund von behördlichen Aufbewahrungsfristen können Ihnen lediglich Daten aus dem Jahr 2022 zur Verfügung gestellt werden. Zudem bitte ich um Verständnis, dass Ihnen die Daten ausschließlich als unveränderbare PDF-Datei und nicht in einem Excel-Format übersandt werden können. Der Zugang zu den in der Übersicht geschwärzten Passagen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, da diese Rückschlüsse auf personenbezogene Daten gemäß Art. 4 DSGVO zulassen. Sofern Sie diesbezüglich einen förmlichen (Teil-)Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Eine Auswertung bezüglich geschätzter bzw. tatsächlicher Teilnehmerzahlen findet im Polizeipräsidium Köln nicht statt. Die in der Anlage befindlichen Daten beziehen sich ausschließlich auf die bei der Versammlungsbehörde angemeldeten Teilnehmerzahlen. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt, besteht keine Verpflichtung die erwünschten Daten zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#265868] Liebe << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für die Bearbeit…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#265868]
Datum
13. Januar 2023 13:28
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für die Bearbeitung der Anfrage und die Zusendung der Daten für 2022! Aus dem Ablauf der behördlichen Aufbewahrungspflichten folgt ja nicht zwingend – insbesondere bei elektronischen Dokumenten – dass frühere Daten nicht mehr vorhanden sind. Daher bitte ich um Auskunft über das Vorhandensein von Daten vor 2022. Bezüglich des Formats möchte ich Sie bitten, nochmals zu prüfen, ob diese nicht in einem maschinenlesbaren Format zugesandt werden können (etwa Excel / Tabelle in einem Word-Dokument / ...), und eine eventuelle Ablehnung zu begründen. Die geschwärzten Stellen könnten mit geringem Aufwand auch in der elektronischen Tabelle entfernt werden. Hingegen hätte ich so einen sehr enormen Aufwand, das Dokument wieder zu digitalisieren, mit OCR lässt sich die Tabellenstruktur nämlich leider nicht wieder herstellen, das habe ich gerade probiert. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265868/
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 13.01.2023 Polizeipräsidium Köln Köln, 23.01.2023…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben vom 13.01.2023
Datum
23. Januar 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 23.01.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 82/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 13.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen der Bearbeitung Ihres IFG-Auskunftsersuchens hatte ich bezüglich der Aufbewahrungsfristen Rücksprache mit der für Versammlungen zuständigen Dienststelle gehalten. Diese teilte mir mit, dass die Ihr Auskunftsersuchen betreffenden Daten maximal ein Jahr vorgehalten werden, da diese ihrer Bedeutung nach keiner längeren Aufbewahrung bedürfen. Bezüglich der Übersendung der Informationen in einem maschinenlesbaren Format werde ich erneut Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle halten. Sie werden in Kürze weitere Nachricht von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 25.01.2023 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
25. Januar 2023 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 25.01.2023 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 82/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 18.12.2022 Mein Schreiben vom 13.01.2023 Ihr Schreiben vom 13.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die beigefügte Anlage im Excel-Format. Auf die Angaben in meinem Schreiben vom 13.01.2023 und 23.01.2023 verweise ich entsprechend. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#265868] Vielen Dank! ❤️ Anfragenr: 265868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Auskunftsersuchen [#265868]
Datum
25. Januar 2023 19:06
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank! ❤️ Anfragenr: 265868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265868/