Demonstrationen in Magdeburg

Antrag nach dem IZG LSA
Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht aller Demonstrationen in Magdeburg, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis Ende 2022, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.

Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Tabelle oder Datenbank vorliegen (wie bspw. in Berlin und Köln, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/, https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-demonstrationen-2018-1/) – falls dem nicht oder nur teilweise so sein sollte, geben Sie bitte an, in welchem Rahmen Ihnen digitale Datensätze vorliegen, und in welcher Form ggf. weitere Informationen vorhanden sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA).

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Excel-Tabelle mit ca. 2000 Ereignissen von 2015-2023, ab 2021 mit angemeldenten und tatsächlichen Teilnehmendenzahlen.
Der Datensatz ist verfügbar unter https://zenodo.org/records/10094245

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller Demonstrationen in M…
An Polizeiinspektion Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
23. Januar 2023 19:51
An
Polizeiinspektion Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller Demonstrationen in Magdeburg, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis Ende 2022, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF. Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Tabelle oder Datenbank vorliegen (wie bspw. in Berlin und Köln, vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/, https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-demonstrationen-2018-1/) – falls dem nicht oder nur teilweise so sein sollte, geben Sie bitte an, in welchem Rahmen Ihnen digitale Datensätze vorliegen, und in welcher Form ggf. weitere Informationen vorhanden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268459/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Magdeburg“ vom 23.01.2023 (#268459) wurde von I…
An Polizeiinspektion Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
25. Februar 2023 10:35
An
Polizeiinspektion Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Magdeburg“ vom 23.01.2023 (#268459) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeiinspektion Magdeburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 23.01.2023 ist hier eingegangen und sofort in Bearbeitung …
Von
Polizeiinspektion Magdeburg
Betreff
Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
13. März 2023 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 23.01.2023 ist hier eingegangen und sofort in Bearbeitung genommen worden.. Bereits an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) gemäß § 10 Abs.1, Abs. 3 IZG LSA i. V. m. der Verordnung über die Kosten nach dem IZG LSA (IZG LSA KostVO) i. V. m. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Gebühren in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand sowie Auslagen erhoben werden. Grundsätzlich sind für die Bearbeitung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 AllGO LSA Kosten für Beamte in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 9 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 4 bis E 8 in Höhe von 46 EUR/ pro Stunde, für Beamte in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des LBG LSA bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 13 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 in Höhe von 57 EUR/ pro Stunde und für Beamte in der Laufbahngruppe 2 des zweiten Einstiegsamts gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des LBG LSA bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 16 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü in Höhe von 71 EUR/ pro Stunde zu erwarten. Im vorliegenden Fall müssten mehrere Bedienstete, d. h. ein Beamter/ Beamtin der Laufbahn-gruppe 2 des ersten Einstiegsamtes (ca. 30 min.) sowie zwei Beamte/ Beamtinnen der Lauf-bahngruppe 2 des zweiten Einstiegsamtes (ca. 45 min.), eingebunden werden. Es wäre hierbei ein geschätzter Zeitaufwand von ca. 75 min. und somit voraussichtliche Kosten in Höhe von ins-gesamt 81,75 EUR zu veranschlagen. Die Anzahl der Bediensteten ergibt sich u.a. aus dem Umstand, dass bzgl. Ihres Antrages verschiedene Bereiche der Polizeiinspektion Magdeburg abgefragt werden müssen, ob und ggf. in welchem Umfang dort die Informationen vorhanden sind. Im Anschluss erfolgt – soweit Informationen vorliegen – eine detaillierte Prüfung, ob ein gesetzlich geregelter Versagungsgrund i.S.d. §§ 3 - 6 IZG LSA vorliegt. Der konkrete Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung eines Antrages auf Zugang zu einer Information und damit die genaue Berechnung der Kosten kann abschließend jedoch erst nach erfolgter Prüfung und Bearbeitung des Antrages festgestellt werden. Grundsätzlich sind Kosten gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) auch zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. Von der Erhebung einer Gebühr kann nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA i.V.m. § 2 Abs. 2 VwKostG LSA ganz oder teilweise abgesehen werden. Sollten Sie sich angesichts der voraus-sichtlich entstehenden Kosten dafür entscheiden, den Antrag auf Informationszugang nicht weiter aufrecht zu erhalten, beabsichtige ich, auf eine Erhebung von Kosten zu verzichten. Sollte ich bis spätestens zum 05.04.2023 keine Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich über Ihren Antrag auf Informationszugang entscheiden. In diesem Fall wird eine Kostenpflicht ausge-löst. Ich bitte daher um entsprechende Mitteilung, ob Sie Ihren o. g. Antrag aufrechterhalten möchten. Die Frist zur Bearbeitung des Antrages beginnt mit dem Tage des Eingangs Ihrer Er-klärung bzw. nach Ablauf der o. g. Frist. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Mitteilung noch keine Aussage verbunden ist, ob die Auskunft über die gewünschten Informationen erteilt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Lieber << Antragsteller:in >> danke für Ihre Antwort. Ich möchte an dem Antrag festhalten. Ich bitt…
An Polizeiinspektion Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
13. März 2023 13:04
An
Polizeiinspektion Magdeburg
Status
E-Mail wird verschickt...
Lieber << Antragsteller:in >> danke für Ihre Antwort. Ich möchte an dem Antrag festhalten. Ich bitte Sie, sich bei Ihren Abfragen innerhalb der Polizeibehörde auf die Versammlungsbehörde (bzw. die diese Funktion wahrnehmende Abteilung) zu beschränken. Von den Paragraphen 3 - 6 IZG LSA dürfte vor allem § 5 IZG LSA (Schutz personenbezogener Daten) relevant sein. Dazu: Wie bereits im Antrag erwähnt, habe ich kein Interesse an den personenbezogenen Daten. Diese im Einzelnen zu schwärzen könnte evtl. einen hohen Aufwand verursachen, daher bitte ich darum, Spalten, die evtl. personenbezogene Daten betreffen, vollständig zu entfernen. Auch wenn es z. B. eine Spalte "Veranstalter" gibt, in der sowohl Personen als auch Organisationen eingetragen sind, können Sie die Spalte gerne vollständig entfernen. Ich bin lediglich an Daten interessiert, die bereits strukturiert in einer Tabelle o. ä. vorliegen. Sollte eine solche Tabelle nicht existieren, bitte ich Sie, von weiteren Nachforschungen abzusehen. Auch von Konvertierungen der Tabelle bitte ich abzusehen, und diese wenn möglich im Originalformat zuzusenden. Für weitere Nachfragen können Sie mich auch gerne unter unten angegebener Telefonnummer erreichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268459/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeiinspektion Magdeburg
Sehr << Antragsteller:in >> die Zusammenstellung der Tabellen mit Herausnahme u.a. der Spalten "…
Von
Polizeiinspektion Magdeburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
3. April 2023 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Zusammenstellung der Tabellen mit Herausnahme u.a. der Spalten "Anmelder" etc. verursacht geringen Aufwand, der kostenerheblich ist. Mit freundlichen Grüßen
Polizeiinspektion Magdeburg
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf unser gestriges Telefonat teile ich mit, dass die Ko…
Von
Polizeiinspektion Magdeburg
Betreff
AW: Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
4. April 2023 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf unser gestriges Telefonat teile ich mit, dass die Kosten 46,25 Euro betragen werden. Bitte schreiben mir zurück, dass Sie bei Erteilung der Informationen die Kosten übernehmen. Im Einzelnen ist die Höhe des Betrages wie folgt begründet: Für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) gemäß § 10 Abs.1, Abs. 3 IZG LSA i. V. m. der Verordnung über die Kosten nach dem IZG LSA (IZG LSA KostVO) i. V. m. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) werden Gebühren in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand sowie Auslagen erhoben. Grundsätzlich sind für die Bearbeitung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 AllGO LSA Kosten für Beamte in der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 9 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 4 bis E 8 in Höhe von 46 EUR/ pro Stunde, für Beamte in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des LBG LSA bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 13 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 in Höhe von 57 EUR/ pro Stunde und für Beamte in der Laufbahngruppe 2 des zweiten Einstiegsamts gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des LBG LSA bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 16 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü in Höhe von 71 EUR/ pro Stunde zu erwarten. Im vorliegenden Fall müssten mehrere Bedienstete, d. h. ein Beamter/ Beamtin der Laufbahngruppe 2 des ersten Einstiegsamtes (ca. 30 min.) sowie ein Beamter/eine Beamtin der Laufbahngruppe 2 des zweiten Einstiegsamtes (ca. 15 min.), eingebunden werden. Es wäre hierbei ein geschätzter Zeitaufwand von ca. 75 min. und somit voraussichtliche Kosten in Höhe von ins-gesamt 46,25 EUR zu veranschlagen. Die Anzahl der Bediensteten ergibt sich u.a. aus dem Umstand, dass bzgl. Ihres Antrages verschiedene Bereiche der Polizeiinspektion Magdeburg abgefragt werden müssen, ob und ggf. in welchem Umfang dort die Informationen vorhanden sind. Im Anschluss erfolgt – soweit Informationen vorliegen – eine detaillierte Prüfung, ob ein gesetzlich geregelter Versagungsgrund i.S.d. §§ 3 - 6 IZG LSA vorliegt. Der konkrete Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung eines Antrages auf Zugang zu einer Information und damit die genaue Berechnung der Kosten kann abschließend jedoch erst nach erfolgter Prüfung und Bearbeitung des Antrages festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Mitteilung der zu erwartenden Gebühren. Ich möchte …
An Polizeiinspektion Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
4. April 2023 16:32
An
Polizeiinspektion Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Mitteilung der zu erwartenden Gebühren. Ich möchte an dem Antrag festhalten und werde bei Erteilung der Informationen die Gebühren übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268459/
Polizeiinspektion Magdeburg
Warnung: Aus dieser Nachricht wurden Dateianhänge entfernt: Warnung: (xDCbersicht Versammlungsanmeldungen 2015 - 2…
Von
Polizeiinspektion Magdeburg
Betreff
{Filename?} IZG LSA - Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
5. April 2023 14:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
lsa-attachment-warning.txt
237 Bytes
Warnung: Aus dieser Nachricht wurden Dateianhänge entfernt: Warnung: (xDCbersicht Versammlungsanmeldungen 2015 - 2023.xls) Warnung: Bitte lesen Sie den Anhang "LSA-Attachment-Warning.txt" für genauere Informationen. Polizeiinspektion Magdeburg Stabsbereich Verwaltung Sachgebiet Recht/Personal 11.A.1.2-05553-001.23 Durchführung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA); - Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrem o.a. Antrag übersende ich in der Anlage die Zusammenstellung der bei der Polizeiinspektion Magdeburg als für den Bezirk der Landeshauptstadt Magdeburg zuständigen Versammlungsbehörde angemeldeten Versammlungen im Zeitraum von 2015 bis heute unter Angabe von Versammlungstag, -zeit, -ort und -thema sowie dem Datum der Anmeldung, der angemeldeten und geschätzten bzw. gezählten anwesenden Teilnehmerzahl. Ich bitte Sie, die für die Erteilung dieser Information angefallenen Gebühren in Höhe von 46,25 Euro bis zum 15.05.2023 auf das Konto der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank BIC: MARKDEF1810 IBAN: DE21 8100 0000 0081 0015 00 unter Angabe des Kassenzeichens (Verwendungszweck): 3603-A55791-6 zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeiinspektion Magdeburg
Polizeiinspektion Magdeburg Stabsbereich Verwaltung Sachgebiet Recht/Personal 11.A.1.2-05553-001.23 Durchführung…
Von
Polizeiinspektion Magdeburg
Betreff
IZG LSA - Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
5. April 2023 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeiinspektion Magdeburg Stabsbereich Verwaltung Sachgebiet Recht/Personal 11.A.1.2-05553-001.23 Durchführung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA); - Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrem o.a. Antrag übersende ich in der Anlage die Zusammenstellung der bei der Polizeiinspektion Magdeburg als für den Bezirk der Landeshauptstadt Magdeburg zuständigen Versammlungsbehörde angemeldeten Versammlungen im Zeitraum von 2015 bis heute unter Angabe von Versammlungstag, -zeit, -ort und -thema sowie dem Datum der Anmeldung, der angemeldeten und geschätzten bzw. gezählten anwesenden Teilnehmerzahl. Ich bitte Sie, die für die Erteilung dieser Information angefallenen Gebühren in Höhe von 46,25 Euro bis zum 15.05.2023 auf das Konto der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank BIC: MARKDEF1810 IBAN: DE21 8100 0000 0081 0015 00 unter Angabe des Kassenzeichens (Verwendungszweck): 3603-A55791-6 zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für die Zusendung der Tabellen! Wie angegeben, bin ich …
An Polizeiinspektion Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG LSA - Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
5. April 2023 14:59
An
Polizeiinspektion Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für die Zusendung der Tabellen! Wie angegeben, bin ich bereit, anfallende Gebühren zu übernehmen. Da es sich um Gebühren von nicht mehr als 50€ handelt, werden die Gebühren allerdings meines Wissens nach IZG LSA §10 (2a) nicht festgesetzt, sondern anderweitig vom Land ausgeglichen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268459/

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Polizeiinspektion Magdeburg
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihren Hinweis. Demgemäß sehe ich von der Festsetzung der Gebüh…
Von
Polizeiinspektion Magdeburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: IZG LSA - Demonstrationen in Magdeburg [#268459]
Datum
5. April 2023 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihren Hinweis. Demgemäß sehe ich von der Festsetzung der Gebühren für Erteilung der Information ab. Sie brauchen die anfänglich geforderte Summe in Höhe von 46,25 Euro nicht zahlen. Mit freundlichen Grüßen