Demonstrationen in Wuppertal 2023

Eine Übersicht der Demonstrationen in Wuppertal im gesamten Jahr 2023, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF. (Das macht auch den Datenschutz einfacher!)

Vgl. meine frühere Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-wuppertal/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen in Wuppertal 2023 [#300339]
Datum
16. Februar 2024 19:13
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Demonstrationen in Wuppertal im gesamten Jahr 2023, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF. (Das macht auch den Datenschutz einfacher!) Vgl. meine frühere Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-wuppertal/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 300339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300339/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Wuppertal 2023“ vom 16.02.2024 (#300339) wurde …
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Demonstrationen in Wuppertal 2023 [#300339]
Datum
19. März 2024 09:05
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstrationen in Wuppertal 2023“ vom 16.02.2024 (#300339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Wuppertal
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. März 2024 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Polizeipräsidium Wuppertal
IFG mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu einer Übersicht aller Demonstra…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
19. März 2024
Status
48,9 KB
mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu einer Übersicht aller Demonstrationen in Wuppertal für das Jahr 2023, inklusive Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter bzw. tatsächlicher Teilnehmerzahl (sofern vorhanden), Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sie erhalten Zugang zu einer Übersicht aller den entsprechenden Zeitraum angemeldeten Demonstrationen. Hierbei möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Sofern Sie diesbezüglich einen förmlichen Bescheid einschließlich einer Gebührenentscheidung wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Eine Auswertung bezüglich geschätzter bzw. tatsächlicher Teilnehmerzahlen findet im Polizeipräsidium Wuppertal nicht statt. Die in der Anlage befindlichen Daten beziehen sich ausschließlich auf die bei der Versammlungsbehörde angemeldeten Teilnehmerzahlen. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt, besteht keine Verpflichtung die erwünschten Daten zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichem Gruß