Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD

Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD

A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde
A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat

Anmerkung: laut Satzung des Heder-Institut e. V. ist "eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst entsandte Vertretung" Teil des Kuratoriums. Ausweislich der Website des Vereins ist diese Vertretung Dorothee Lux und diese ist Vorsitzende des Kuratoriums.

Unregelmäßigkeiten:

1. GND-Eintragung 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918
1.1 https://fragdenstaat.de/a/287004 "Ankündigung Löschung in der GND 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918"
- die Bücher sind einfachste Werke, enthalten je Buch im Kern lediglich eine Tabelle, ein Grund für die Löschung auf Basis der Regeln der GND ist nicht einmal ansatzweise dargelegt

1.2 https://fragdenstaat.de/a/288932 "2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND"
- /müssen wir Ihnen mitteilen, dass nach Auskunft des Herder-Instituts zu diesen Fragen keine Informationen veraktet wurden. /
- Wurden diese gelöscht?

1.3 https://fragdenstaat.de/a/292544 "Details zu angeblich nicht vorliegenden Informationen - Beseitigung von Unterlagen durch Herder-Institut e. V. Matrikelbücher Dorpat GND"

Ergebnis der Anfrage

2024-01-23 08:16 "In den im HMWK elektronisch verakteten Sitzungsprotokollen des Kuratoriums des Herder-Instituts konnten weder Hinweise auf eine Unterrichtung des Kuratoriums über „Unregelmäßigkeiten“ im Zusammenhang mit einem der drei Sachverhalte noch über die GND (Matrikel Dorpat), das IFG und das BBLD als solche gefunden werden."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details Unregelmäßigkeiten (1. GN…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534]
Datum
10. Dezember 2023 13:04
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat Anmerkung: laut Satzung des Heder-Institut e. V. ist "eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst entsandte Vertretung" Teil des Kuratoriums. Ausweislich der Website des Vereins ist diese Vertretung Dorothee Lux und diese ist Vorsitzende des Kuratoriums. Unregelmäßigkeiten: 1. GND-Eintragung 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 1.1 https://fragdenstaat.de/a/287004 "Ankündigung Löschung in der GND 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918" - die Bücher sind einfachste Werke, enthalten je Buch im Kern lediglich eine Tabelle, ein Grund für die Löschung auf Basis der Regeln der GND ist nicht einmal ansatzweise dargelegt 1.2 https://fragdenstaat.de/a/288932 "2020 durch Herder-Institut e. V. angekündigte Löschung der 14 Matrikelbücher Dorpat 1802-1918 in der GND" - /müssen wir Ihnen mitteilen, dass nach Auskunft des Herder-Instituts zu diesen Fragen keine Informationen veraktet wurden. / - Wurden diese gelöscht? 1.3 https://fragdenstaat.de/a/292544 "Details zu angeblich nicht vorliegenden Informationen - Beseitigung von Unterlagen durch Herder-Institut e. V. Matrikelbücher Dorpat GND"
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294534/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534]
Datum
10. Dezember 2023 13:05
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
2. Informationsfreiheitsgesetz 2.1 https://fragdenstaat.de/anfrage/hoehe-der-zahlungen-in-euro-an-baltische-historische-kommission-e-v-im-jahr-2021-ausgehend-von-herder-institut/#nachricht-835039 - 2023-09-12: angebliche Nichtanwendbarkeit des IFG (trotz § 1 Abs. 1 Satz 3 "Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.") -- Text: "nach inzwischen erfolgter juristischer Prüfung steht fest, dass das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG fällt und daher nicht auskunftspflichtig ist, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." -- seltsamer unwissenschaftlicher Wechsel zwischen "Herder-Institut" und "wir" -- das Wort "Verwaltungsaufgaben" ist in § 1 IFG nur in Abs. 1 Satz 2 enthalten, dieser lautet: "Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." - das ist hier überhaupt nicht anwendbar, da der e. V. nicht unter "sonstige Bundesorgane und -einrichtungen" fällt -- einschlägig ist hingegen § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG - 2023-09-13 Antragsteller: Hinweis auf § 1 Abs. 1 Satz 3 inkl. der Aussagen -- Bund und Länder finanzieren den Herder-Institut e. V. "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben". -- Denn der Herder-Institut e. V. nimmt Aufgaben nach § 96 BVFG wahr. - 2023-09-20: Verquere Antwort "wie wir in unserer Antwort an Sie vom 12.9. schon mitgeteilt haben, fällt das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG und ist daher nicht auskunftspflichtig, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." -- verquer weil: es wurde nichts neues mitgeteilt (der Teil ", da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." ist sogar zeichenidentisch) -- verquer weil: trotz expliziter Referenzierung auf "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben" darauf nicht eingegangen wird - 2023-09-20 Antragsteller: verschickt E-Mail -- Betreff: z. H. Vorstandsmitglieder Wingender/Haslinger/Warmbrunn/Schmidt - Beschwerde - IFG - Verweigerung Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG [#287854] -- Anrede: Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Monika Wingender (Universität Gießen), sehr geehrte Herren Prof. Dr. Peter Haslinger (Direktor), Dr. Jürgen Warmbrunn, Dr. Christian Schmidt, -- Text: --- Bund und Länder finanzieren gemäß § 96 BVFG den Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V., somit "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben". --- Es greift: https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html "(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." --- Trotz einem Hinweis auf diesen Zusammenhang 2013-09-13 schreibt eine Mitarbeiterin --- "wie wir in unserer Antwort an Sie vom 12.9. schon mitgeteilt haben, fällt das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG und ist daher nicht auskunftspflichtig, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." --- Sie geht auf den 2013-09-13 erklärten Zusammenhing nicht im geringsten ein. --- Um Stellungnahme des Vorstands wird gebeten. - 2012-12-07 Antragsteller: schaltet "Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" ein 2.2 https://fragdenstaat.de/a/288693 Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" - Herder-Institut e. V. verweigert Auskunft Mittelverwendung § 96 BVFG 2.3 https://fragdenstaat.de/a/294195 Liste der Maßnahmen seitens BKM seit 2023-09-20 aufgrund Verstoß gegen IFG durch gemäß § 96 BVFG mit ca. 5 Mio. EUR/Jahr finanzierten Herder-Institut e. V. 2.4 https://fragdenstaat.de/a/288849 Zuwendungen für Projekt BBLD auf Website bbld.de des Baltische Historische Kommission e. V. - 2023-09-21 Antragstellung, § 7 Abs. 5 Satz 1 "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen." - 2023-10-23 erste Reaktion nach einem Monat, jedoch ohne vollständige Stattgabe des Antrags - 2023-11-01 Antragsteller listet detailliert fehlende Informationen auf - 2023-12-04 10:00 Antragsteller erinnert und behauptet Fristüberschreitung - 2023-12-04 17:06 Antwort BKM/Herder-Institut e. V. -- Fristüberschreitung verneint mit wahrheitswidriger Behauptung " da Ihre ursprüngliche Anfrage bereits im Oktober beantwortet wurde. Für die Nachfrage läuft eine neue Frist." -- Berechnung von Gebühren präsentiert - 2023-12-04 18:32 Antragsteller: -- zur Fristüberschreitung --- Dies ist falsch. Die ursprüngliche Anfrage wurde nicht "bereits im Oktober beantwortet". --- Die "Nachfrage" machte nur deutlich, welche Teile noch fehlen. -- zur Gebührenberechnung --- Die Gebührenberechnung ist nicht nachvollziehbar. --- 1) 5 Tarife (=5 oder mehr Personen? Warum so viele? Warum für "Sichtung, Prüfung und Schwärzung" gehobener und höherer Dienst? Wieviel entfällt auf jeden der drei Bereiche?) --- 2) 52 Stunden (Warum so lange, es geht nur um Herausgabe von Informationen, liegen diese etwa nicht strukturiert vor?) --- 3) 2940 EUR (Zur Herausgabe von Informationen zur Mittelverwendung in Höhe von bisher bekannt 24000 EUR? Wie teuer war dann erst die Prüfung und Dokumentation in den jeweiligen Jahren?) Anfragenr: 294534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294534/
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3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder Hier sind bisher nur Unregelmäßigkeiten bezüglich Zuwendungen an Verein "…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534]
Datum
10. Dezember 2023 13:13
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder Hier sind bisher nur Unregelmäßigkeiten bezüglich Zuwendungen an Verein "Baltische Historische Kommission e. V." bekannt. (Zum Verein: - Mitglied im Herder-Institut e. V. - Vorstandsvorsitzender [-2023 Thumser/2023- Brüggemann] seit Jahren im Kuratorium - Unregelmäßigkeiten 1. GND Matrikel Dorpat und 2. IFG stehen in engem Zusammenhang zu diesem Verein) Die Art der bereits öffentlich gewordenen Unregelmäßigkeiten bezüglich Zuwendungen an den Verein "Baltische Historische Kommission e. V." zeigt jedoch schwerwiegende grundsätzliche Mängel in Zuwendungsbewilligung und Zuwendungsdokumentation auf. Es liegen auf fragdenstaat.de mehrere einzelne Anfragen bzgl. Zuwendungen an das Projekt BBLD vor, Anfrage #288849 sticht dabei heraus. 3.1 https://fragdenstaat.de/a/288849 Zuwendungen für Projekt BBLD auf Website bbld.de des Baltische Historische Kommission e. V. -Dort enthalten -- vier Punkte: 1) Höhe der Zuwendungen pro Jahr 2) sämtliche Dokumente welche die Zuwendungen begründen 3) Konkrete Tätigkeiten für die, die Zuwendungen benutzt wurden, aufgeschlüsselt mindestens nach Jahr 4) Details zur Zahl der Datensätze: wurden Erhöhungen durch § 96 BVFG-Mittel finanziert? Löschungen? -- sowie Dokumentation öffentlich einsehbarer Fakten - 2023-10-23 Antwort BKM: -- Wir geben Ihrem Antrag statt, soweit uns die erbetenen Informationen vorliegen. Zu der Frage vier können wir dem Antrag nicht entsprechen, da dem Herder-Institut e.V. die Zahl der Datensätze nicht bekannt ist. zu 1) - keine Aussage zu vor 2015 - 2015 bis 2018 je 3000 EUR in Summe: 12000 EUR - 2019 3500 EUR, 2020 4000, 2021 4500 in Summe: 12000 EUR - keine Aussage zu nach 2021 zu 2) "Zur Frage 2 haben wir vom Herder-Institut die Auskunft erhalten, dass die BHK dazu selbstständig Werkverträge geschlossen hat." - sollte das die Antwort auf "sämtliche Dokumente welche die Zuwendungen begründen" sein? -- genügt dem Herder-Institut e. V. eine Mitteilung des Mittelempfängers, dass er "selbstständig Werkverträge geschlossen hat"? -- gibt es keinen einzigen Beleg für die Auszahlung? -- gibt es keinen einzigen Beleg für die erzielten Resultate? - kein einziges Dokument wurde dem Antragsteller bereitgestellt - kein einziges Dokument wurde genau bezeichnet zu 3) - schwammige Angaben über ausgeführte Tätigkeiten -- 2015 bis 2018: --- "Die Zuwendung diente der Neubearbeitung des Deutschbaltischen Biographischen Lexikons. Die Leitung hatte Dr. David Feest. Es wurden unter anderem die Mappen „3. Mappe- Material 1561-1710 und früher" sowie „4. Ergänzungskarten für DBBL 1710-1960 und weiter" von zwei weiteren Projektmitarbeitern für die Veröffentlichung bearbeitet und in die Datenbank eingestellt." --- hat das HI diese "Mappen" jemals gesehen? Was beinhalten sie? Wieso wurden dafür 12000 EUR genehmigt und ausgezahlt(?)? --- Was ist das Resultat der mit 12000 EUR finanzierten Arbeit? Im Kern handelt es sich um eine biografische Datenbank, die Erhöhung der Datensätze lag laut Darstellung des Antragstellers bei " - 2015 um ca. 5 - 2016 um ca. 1 - 2017 im ersten Halbjahr um ca. 637 (4523-3886), im zweiten Halbjahr um ca. 0 oder 1 - 2018 im ersten Halbjahr um ca. 1, im zweiten Halbjahr mindestens 135. " --- wobei das zweite Halbjahr wohl unter einem neuen Regime durchgeführt wurde, es gab ab dieser Zeit umfangreiche technische Änderungen. Es bleiben somit wohl 12000 EUR für maximal (es ist noch ungeklärt, ob zur Erzielung des Resultats weitere Mittel eingesetzt wurden) 644 neue Personen in der Datenbank -- 2019 bis 2021: --- "Diese Zuwendung wurde unter anderem zur Erfüllung eines Werkvertrages verwandt, mit dem zwei Personen begonnen haben" ---- Ein Werkvertrag mit zwei Personen als Auftragnehmer? Wie hoch ist die Anzahl von Personen am Herder-Institut, welche diese Behauptung nach Kenntnisnahme für wahr erachtet hat? zu 4) "Zu der Frage vier können wir dem Antrag nicht entsprechen, da dem Herder-Institut e.V. die Zahl der Datensätze nicht bekannt ist." - Erhöhung der Anzahl der Datensätze: -- Das BBLD ist in erster Linie eine biografische Datenbank mit einzelnen Datensätzen zu natürlichen Personen. Laut Auskunft wurden 2015 bis 2018 § 96 BVFG-Mittel benutzt für "und in die Datenbank eingestellt". - Verringerung der Anzahl der Datensätze: -- Wenn dem Herder-Institut angeblich "die Zahl der Datensätze nicht bekannt ist", schließt dies die Beantwortung der Frage nach Mittelverwendung für Löschungen von Datensätzen nicht aus. Später: - Auf Hinweis auf mangelhafte Antragsbearbeitung keine Antwort - nach Erinnerung undurchsichtige Gebührenberechnung - Arbeitsaufwand angeblich wohl mind. 5 Personen, 52 Stunden, 2940 EUR - solch Aufwand für bisher bekannt 24000 EUR? Die Gebührenberechnung könnte Indiz für Verlust über die Kontrolle der Zuwendungen an Dritte/Mitglieder darstellen. In der E-Mail 2023-12-04 18:32 des Antragstellers lautet es: "2940 EUR (Zur Herausgabe von Informationen zur Mittelverwendung in Höhe von bisher bekannt 24000 EUR? Wie teuer war dann erst die Prüfung und Dokumentation in den jeweiligen Jahren?)" Anfragenr: 294534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294534/
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> am 10.12.2023 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wis…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534]
Datum
22. Dezember 2023 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 10.12.2023 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) um Informationen gebeten haben. Ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten. Von einem Antragsteller darf daher erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und „zu seinem Anliegen steht“. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang auf Informationen begonnen wird, nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt werden. (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeitsbericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017). Ihrer Anfrage vom 10.12.2023 entspricht nicht den Vorgaben des § 85 Abs. 2 HDSIG, eine genaue Umschreibung der begehrten amtlichen Informationen ist nicht zu er-kennen, vielmehr handelt es sich u.a. um eine Vielzahl von Zitaten und Verlinkungen. Ihre Anfrage lässt erkennen, dass es sich auch um eine gutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen handelt. Aufgrund dessen handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine Anfrage nach § 80 Abs. 1 HDSIG. Danach besteht ein Anspruch auf Informationszugang zu amtlichen Informationen nur dann, wenn diese Informationen in der informationspflichtigen Stelle aktenkundig sind, nicht jedoch, wenn sie z.B. erst in Form von gutachterlichen Stellungnahmen angefertigt werden müssen oder nicht hinreichend genau umschrieben wurden. Die von Ihnen geforderten amtlichen Informationen liegen uns nicht vor. Diese Auskunft erfolgt gem. § 88 Abs. 1 S. 1 HDSIG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Die Antrag lautet: " bitte senden Sie mir folgendes zu: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matri…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534]
Datum
22. Dezember 2023 12:19
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die Antrag lautet: " bitte senden Sie mir folgendes zu: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat" Danach werden beispielhaft Unregelmäßigkeiten in den genannten drei Kategorien aufgelistet. Sie schreiben: 1) "Ihrer Anfrage vom 10.12.2023 entspricht nicht den Vorgaben des § 85 Abs. 2 HDSIG, eine genaue Umschreibung der begehrten amtlichen Informationen ist nicht zu erkennen," Dies entspricht nicht der Wahrheit. Die Anfrage enthält "eine genaue Umschreibung der begehrten amtlichen Informationen" und diese ist auch klar "zu erkennen". Der Antrag zielt hinsichtlich der "Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD" auf: A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat" 2) "vielmehr handelt es sich u.a. um eine Vielzahl von Zitaten und Verlinkungen." Dies entspricht nicht der Wahrheit bzw. hängt von der Definition ab. Im Kern enthält der Antrag nicht "eine Vielzahl von Zitaten und Verlinkungen", sondern kein einziges Zitat, keine einzige Verlinkung. Nur in der beispielhaften Auflistung der Unregelmäßigkeiten sind solche vorhanden. 3) "Ihre Anfrage lässt erkennen, dass es sich auch um eine gutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen handelt." Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der Antrag zielt hinsichtlich der "Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD" auf: A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat" Weder A1 noch A2 zielen auf "eine gutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen". 4) "Aufgrund dessen handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine Anfrage nach § 80 Abs. 1 HDSIG. Danach besteht ein Anspruch auf Informationszugang zu amtlichen Informationen nur dann, wenn diese Informationen in der informationspflichtigen Stelle aktenkundig sind, nicht jedoch, wenn sie z.B. erst in Form von gutachterlichen Stellungnahmen angefertigt werden müssen oder nicht hinreichend genau umschrieben wurden." Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der Antrag zielt hinsichtlich der "Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD" auf: A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat" Wenn das Kuratorium informiert wurde, ist dies auch aktenkundig. Wenn Maßnahmen ergriffen wurden, sind diese auch aktenkundig. Es gelten § 87 "(1) Die informationspflichtige Stelle hat unverzüglich [...] nach Eingang des hinreichend bestimmten Antrags zu entscheiden" und § 88 "(1) Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Dateien und Akten vor Ort nach dem Vierten Teil dieses Gesetzes sind kostenfrei." Haben Sie schon bei der Vertretung des Landes Hessen im Kuratorium des Herder-Institut e. V. Frau Dorothee Lux nachgefragt? Bitte tun Sie dies unverzüglich und teilen Sie mir das Ergebnis mit. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit öffentlicher Förderung gemäß § 96 BVFG sind zumindest aus meiner Sicht keine Bagatelle. Der Verein erhält jährlich um die 6 Mio. Euro. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294534/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuw…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534]
Datum
22. Januar 2024 07:56
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD“ vom 10.12.2023 (#294534) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> am 22.12.2023 haben Sie Ihre Anfrage vom 10.12.2023 an das Hessische Mini…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534]
Datum
23. Januar 2024 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> am 22.12.2023 haben Sie Ihre Anfrage vom 10.12.2023 an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst präzisiert, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) um Informationen gebeten haben. Diese Anfrage wird als neuer Antrag im Sinne von § 85 Abs. 1 HDSIG gewertet. Ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeitsbericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017). Sie begehren Informationen über Details zu Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V.. Konkret haben Sie um Informationen zum A1) Zeitpunkt, an dem das Kuratorium informiert wurde und zu A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat, gebeten. Sie haben beispielhaft Unregelmäßigkeiten in den genannten drei Kategorien aufgelistet. In den im HMWK elektronisch verakteten Sitzungsprotokollen des Kuratoriums des Herder-Instituts konnten weder Hinweise auf eine Unterrichtung des Kuratoriums über „Unregelmäßigkeiten“ im Zusammenhang mit einem der drei Sachverhalte noch über die GND (Matrikel Dorpat), das IFG und das BBLD als solche gefunden werden. Die von Ihnen geforderten amtlichen Informationen liegen uns nicht vor. Ergänzend zu Ihrer Fragestellung möchte ich nach anmerken, dass das Her-der-Institut vom Land Hessen/HMWK institutionell nicht nach § 96 BVFG gefördert wird, sondern im Rahmen von Art. 91 b GG bzw. GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Leibniz-Gemeinschaft. Diese Auskunft erfolgt gem. § 88 Abs. 1 S. 1 HDSIG kostenfrei. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#294534] <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Freitag, 22. Dezember 2023 12:20 An: << Antragsteller:in >> Betreff: AW: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534] Guten Tag, Die Antrag lautet: " bitte senden Sie mir folgendes zu: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat" Danach werden beispielhaft Unregelmäßigkeiten in den genannten drei Kategorien aufgelistet. Sie schreiben: 1) "Ihrer Anfrage vom 10.12.2023 entspricht nicht den Vorgaben des § 85 Abs. 2 HDSIG, eine genaue Umschreibung der begehrten amtlichen Informationen ist nicht zu erkennen," Dies entspricht nicht der Wahrheit. Die Anfrage enthält "eine genaue Umschreibung der begehrten amtlichen Informationen" und diese ist auch klar "zu erkennen". Der Antrag zielt hinsichtlich der "Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD" auf: A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat" 2) "vielmehr handelt es sich u.a. um eine Vielzahl von Zitaten und Verlinkungen." Dies entspricht nicht der Wahrheit bzw. hängt von der Definition ab. Im Kern enthält der Antrag nicht "eine Vielzahl von Zitaten und Verlinkungen", sondern kein einziges Zitat, keine einzige Verlinkung. Nur in der beispielhaften Auflistung der Unregelmäßigkeiten sind solche vorhanden. 3) "Ihre Anfrage lässt erkennen, dass es sich auch um eine gutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen handelt." Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der Antrag zielt hinsichtlich der "Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD" auf: A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat" Weder A1 noch A2 zielen auf "eine gutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen". 4) "Aufgrund dessen handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine Anfrage nach § 80 Abs. 1 HDSIG. Danach besteht ein Anspruch auf Informationszugang zu amtlichen Informationen nur dann, wenn diese Informationen in der informationspflichtigen Stelle aktenkundig sind, nicht jedoch, wenn sie z.B. erst in Form von gutachterlichen Stellungnahmen angefertigt werden müssen oder nicht hinreichend genau umschrieben wurden." Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der Antrag zielt hinsichtlich der "Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD" auf: A1) Zeitpunkt an dem das Kuratorium informiert wurde A2) Maßnahmen und deren Zeitpunkt, die das Kuratorium zur Beseitigung ergriffen hat" Wenn das Kuratorium informiert wurde, ist dies auch aktenkundig. Wenn Maßnahmen ergriffen wurden, sind diese auch aktenkundig. Es gelten § 87 "(1) Die informationspflichtige Stelle hat unverzüglich [...] nach Eingang des hinreichend bestimmten Antrags zu entscheiden" und § 88 "(1) Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Dateien und Akten vor Ort nach dem Vierten Teil dieses Gesetzes sind kostenfrei." Haben Sie schon bei der Vertretung des Landes Hessen im Kuratorium des Herder-Institut e. V. Frau Dorothee Lux nachgefragt? Bitte tun Sie dies unverzüglich und teilen Sie mir das Ergebnis mit. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit öffentlicher Förderung gemäß § 96 BVFG sind zumindest aus meiner Sicht keine Bagatelle. Der Verein erhält jährlich um die 6 Mio. Euro. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, 1) Sie schrieben: "am 22.12.2023 haben Sie Ihre Anfrage vom 10.12.2023 an das Hessische Ministeri…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
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Betreff
AW: Details Unregelmäßigkeiten (1. GND Matrikel Dorpat, 2. IFG, 3. Zuwendungen an Dritte/Mitglieder) am Herder-Institut e. V. // 1.-3. im Zusammenhang mit BHK e. V./BBLD [#294534]
Datum
23. Januar 2024 18:44
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, 1) Sie schrieben: "am 22.12.2023 haben Sie Ihre Anfrage vom 10.12.2023 an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst präzisiert" Dies entspricht nicht der Wahrheit. 2) Sie schrieben: "Diese Anfrage wird als neuer Antrag im Sinne von § 85 Abs. 1 HDSIG gewertet." Dies ist rechtswidrig. Es lag kein Grund vor, die Anfrage als neuen Antrag zu werten. 3) Sie schrieben: "In den im HMWK elektronisch verakteten Sitzungsprotokollen des Kuratoriums des Herder-Instituts konnten weder Hinweise auf eine Unterrichtung des Kuratoriums über „Unregelmäßigkeiten“ im Zusammenhang mit einem der drei Sachverhalte noch über die GND (Matrikel Dorpat), das IFG und das BBLD als solche gefunden werden." Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294534/