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Deutsches CO2 Budget

Antrag nach dem IFG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Umweltministerin hat in einem am 08.05.2020 veröffentlichten Interview mit dem Podcast "Lage der Nation" CO2 Budgets der deutschen Wirtschaftssektoren erwähnt mit denen das BMU die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens kontrolliert.

Bitte senden Sie mir diese Budgets, wie von Frau Schulze erwähnt, nach Jahren und Sektoren aufgelistet zu.

Bitte senden Sie mir außerdem Daten über die Einhaltung der jeweiligen Budgets zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrteAntragsteller/in Die Umweltministerin hat in einem am 08.05.2020 veröffentli…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Deutsches CO2 Budget [#186254]
Datum
8. Mai 2020 21:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrteAntragsteller/in Die Umweltministerin hat in einem am 08.05.2020 veröffentlichten Interview mit dem Podcast "Lage der Nation" CO2 Budgets der deutschen Wirtschaftssektoren erwähnt mit denen das BMU die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens kontrolliert. Bitte senden Sie mir diese Budgets, wie von Frau Schulze erwähnt, nach Jahren und Sektoren aufgelistet zu. Bitte senden Sie mir außerdem Daten über die Einhaltung der jeweiligen Budgets zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186254 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf meinen Antrag vom 08.05.2020. In diesem hatte ich um Übermittel…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutsches CO2 Budget [#186254]
Datum
29. Mai 2020 12:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf meinen Antrag vom 08.05.2020. In diesem hatte ich um Übermittelung der deutschen CO2-Budgets in den einzelnen Wirtschaftssektoren gebeten. Leider habe ich immer noch keine Empfangsbestätigung erhalten. Da die gesetzliche Bearbeitungsfrist bereits am 10.06 abläuft, würde ich mich über eine Empfangsbestätigung und eine kurze Auskunft über den Stand meines Antrags sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186254
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zum Deut…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz
Datum
5. Juni 2020 11:33
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zum Deutschen CO2-Budget Min-Posteingang: 2978 - Deutsches CO2 Budget [#186254] Aktenzeichen [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.05.2020, in der Sie um Auskunft zum Deutschen CO2-Budget nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bitten und auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Ihre Frage lautet: Die Umweltministerin hat in einem am 08.05.2020 veröffentlichten Interview mit dem Podcast "Lage der Nation" CO2 Budgets der deutschen Wirtschaftssektoren erwähnt mit denen das BMU die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens kontrolliert. Bitte senden Sie mir diese Budgets, wie von Frau Schulze erwähnt, nach Jahren und Sektoren aufgelistet zu. Bitte senden Sie mir außerdem Daten über die Einhaltung der jeweiligen Budgets zu. Bei den Budgets, nach denen Sie fragen, handelt es sich um die Jahresemissionsmengen der Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Diese sind im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegt und in der folgenden Tabelle dargestellt. Jahresemissionsmenge in Mio. Tonnen CO2-Äquivalent 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Energiewirtschaft 280 257 175 Industrie 186 182 177 172 168 163 158 154 149 145 140 Gebäude 118 113 108 103 99 94 89 84 80 75 70 Verkehr 150 145 139 134 128 123 117 112 106 101 95 Landwirtschaft 70 68 67 66 65 64 63 61 60 59 58 Abfallwirtschaft und Sonstiges 9 9 8 8 7 7 7 6 6 5 5 Quelle: Anlage 2 des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG), https://www.bmu.de/gesetz/bundes-klimas… Wie Sie erkennen können, handelt es sich dabei um die Jahre der begonnenen Dekade. Die Jahresemissionsmengen stellen sicher, dass das nationale Klimaschutzziel 2030 (mindestens 55 % weniger Treibhausgase zu emittieren als 1990) erreicht wird, wenn diese Mengen nicht überschritten werden. Das Umweltbundesamt berichtet jährlich über die nationalen Treibhausgasemissionen Deutschlands im Inventarbericht sowie in der Vorjahresschätzung. Sollten diese Berichte in den folgenden Jahren zeigen, dass in einem oder mehreren Sektoren die Jahresemissionsmengen überschritten wurden, legt das Klimaschutzgesetz fest, dass zusätzliche Sofort-Maßnahmenprogramme durch die Bundesregierung zu verabschieden sind. Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]
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AW: Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#186254] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Ich be…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#186254]
Datum
5. Juni 2020 23:00
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Ich beziehe mich auf meinen Antrag vom 08.05.2020 mit dem Aktenzeichen [geschwärzt] - [geschwärzt] und Ihre Antwort vom 05.06.2020. Vielen Dank für die Übermittlung der Daten. Ich nehme an, dass die Daten des Energiesektors Für die Jahre 2020, 2025 und 2030 gelten? Da die Formatierung Ihrer Email leider etwas unter dem Versand gelitten hat, habe ich meine Interpretation der Daten angehängt. Könnten Sie mir diese bitte bestätigen und gegebenenfalls korrigieren? Falls möglich würde ich meinen Antrag außerdem gerne um die folgenden Fragen erweitern: 1. Wieso liegen für den Energiesektor nur für drei Jahre Emissionsmengen vor? 2. Decken die genannten Sektoren den vollständigen Ausstoß an Treibhausgasen Deutschlands ab? 3. Das Umweltbundesamt nennt in einer Veröffentlichung aus April 2019 für das Jahr 2020 ein Budget von 751 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent. Aus den von Ihnen genannten Zahlen lese ich für 2020 813 Millionen Tonnen ab. Wie erklärt sich dieser Unterschied? https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#emissionsentwicklung-1990-bis-2017 4. Gibt es veröffentliche oder interne Dokumente in denen sich das BMU mit der Frage auseinandersetzt ob das Klimaschutzgesetz und die daraus abgeleiteten Maßnahmen überhaupt geeignet sind die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen? Falls ja, würde ich mich über eine Verlinkung, bzw. Zusendung entsprechender Dokumente sehr freuen. Vielen Dank für die Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - co2-budget.png Anfragenr: 186254 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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AW: Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#186254] Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich auf …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz [#186254]
Datum
27. Juni 2020 12:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich auf meine Email vom 05.06.2020 zum Antrag mit dem Aktenzeichen [geschwärzt] In dieser hatte ich meinen IFG-Antrag vom 08.05.2020 um einige Fragen erweitert. Gibt es diesbezüglich schon Neuigkeiten? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 186254 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Fragen an das Bundesumweltministerium UIG-Antrag #186254 Ihre Erweiterung zu Ihrer Anfrage nach dem Umweltinf…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Fragen an das Bundesumweltministerium UIG-Antrag #186254
Datum
3. Juli 2020 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Erweiterung zu Ihrer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zum Deutschen CO2-Budget Min-Posteingang: 2978 - Deutsches CO2 Budget [#186254] Aktenzeichen IK III 1 - 07023/1 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.06.2020 und Ihrer Erweiterung zu Ihrem Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Im Folgenden möchte ich zunächst inhaltlich auf Ihre Fragen eingehen (Abschnitt I.) und anschließend meine Entscheidung über Ihren Antrag nach § 3 UIG erläutern (Abschnitt II.). Abschnitt I. Ihre Frage 1 lautet: Wieso liegen für den Energiesektor nur für drei Jahre Emissionsmengen vor? Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie auf S. 42 der Gesetzesbegründung zum Bundes-Klimaschutzgesetz in der Bundestags-Drucksache 19/14337, vgl. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19…. Dort heißt es in einem Absatz: "Für die Jahresemissionsmengen im Sektor Energiewirtschaft bis zum Jahr 2030 ergibt sich auf der Grundlage des Abschlussberichts der Kommission 'Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung' ein leicht abweichender Verlauf. Danach geht die Kommission davon aus, dass die CO2-Emissionen der Energiewirtschaft durch die bereits beschlossenen Maßnahmen bis zum Jahr 2020 auf ca. 280 Mio. t CO2 zurückgehen werden (siehe Abschlussbericht S. 62). Mit den von der Kommission für den Zeitraum von 2018 bis 2022 vorgeschlagenen, zusätzlichen Maßnahmen wird 'im Energiesektor eine CO2-Minderung von 45 Prozent im Vergleich zu 1990 erreicht' (Abschlussbericht S. 63), im Jahr 2022 also ein Emissionsniveau von rund 257 Mio. t CO2. Für das Jahr 2030 wird das Sektorziel des Klimaschutzplans für die Energiewirtschaft zugrunde gelegt (175 Mio. t CO2). Die in der Kommission 'Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung' erzielte Einigung gibt insofern Emissionsmengen für die Jahre 2020, 2022 und 2030 vor. Für die dazwischenliegenden Jahre soll die 'Verringerung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2023 bis 2030 möglichst stetig' erfolgen (Abschlussbericht S. 63). Die genaue Ausgestaltung des stetigen Minderungspfads ist der abschließenden gesetzlichen Festlegung vorbehalten. Als Anhaltspunkt können indikativ Jahresemissionsmengen für die dazwischenliegenden Jahre jeweils durch eine lineare Absenkung des Emissionsniveaus abgeleitet werden." Ihre Frage 2 lautet: Decken die genannten Sektoren den vollständigen Ausstoß an Treibhausgasen Deutschlands ab? In Anlage 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden die Sektoren und deren Zuordnung zu den Kategorien des sogenannten Common Reporting Formats (CRF) beschrieben, über welches die internationale Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission und auch der UN-Klimarahmenkonvention erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass die die Gesamtheit aller in Deutschland verursachten Emissionen erfasst werden. Nachzulesen ist dies im Bundes-Klimaschutzgesetz: https://www.bmu.de/gesetz/bundes-klimas… Ihre Frage 3 lautet: Das Umweltbundesamt nennt in einer Veröffentlichung aus April 2019 für das Jahr 2020 ein Budget von 751 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent. Aus den von Ihnen genannten Zahlen lese ich für 2020 813 Millionen Tonnen ab. Wie erklärt sich dieser Unterschied? https://www.umweltbundesamt.de/daten/kl… Die Antwort auf diese Frage befindet sich ebenfalls in der Gesetzesbegründung zum Bundes-Klimaschutzgesetz in der Bundestags-Drucksache 19/14337, vgl. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19… , S. 41: "Ausgehend vom aktuellen Emissionsniveau der Sektoren im Jahr 2017, für das die letzten validierten Daten vorliegen, sollen die jährlichen Emissionen linear sinken und im Jahr 2030 die Sektorziele des Klimaschutzplans erreicht werden. Startjahr im Rahmen dieses Gesetzes ist das Jahr 2020, dessen Jahresemissionsmenge sich aus dem linearen Minderungspfad 2017-2030 ableitet." Das Minderungsziel für 2020 von mindestens 40 % gegenüber 1990 wird voraussichtlich nicht erreicht werden. Dementsprechend liegt das Budget nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz für das Jahr 2020 etwas höher als das 40%-Ziel. Abschnitt II. In Ihrer hier aufgeführten E-Mail vom 05.06.2020, bitten Sie ebenfalls um Auskunft zum Bundes-Klimaschutzgesetz nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Ihre Frage 4 lautet: Gibt es veröffentliche oder interne Dokumente in denen sich das BMU mit der Frage auseinandersetzt ob das Klimaschutzgesetz und die daraus abgeleiteten Maßnahmen überhaupt geeignet sind die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen? Falls ja, würde ich mich über eine Verlinkung, bzw. Zusendung entsprechender Dokumente sehr freuen. Der Weltklimarat (IPCC) hat unter Annahme verschiedener Szenarien errechnet, welche Menge an Treibhausgasen noch maximal ausgestoßen werden darf, wenn die globale Temperaturerhöhung auf 1,5°C begrenzt werden soll (siehe Artikel 2 Absatz 1(a) des Pariser Abkommens für die Obergrenze von 1,5°C bzw. 2°C und für den IPCC-Sonderbericht zu 1,5°C, siehe: https://www.de-ipcc.de/256.php). Dieses verbleibende globale "Treibhausgasbudget" wird aber nicht auf die Vertragsparteien des Pariser Abkommens verteilt. Denn genau dieser Ansatz ist 2009 in Kopenhagen gescheitert. Stattdessen sollen die Parteien des Pariser Abkommens nationale Klimaschutzbeiträge (sogenannte NDCs) vorlegen, die so ambitioniert wie möglich sind (siehe Artikel 4 des Pariser Abkommens). Das Bundes-Klimaschutzgesetz enthält keine Klimaschutzmaßnahmen, sondern gibt den regulativen Rahmen vor, damit die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen auch tatsächlich entwickelt und nachgesteuert werden. Zentral für die Beantwortung Ihrer Frage ist der § 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes, welcher das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 festlegt und somit Paris-kompatibel ist. Für die Beantwortung Ihrer Frage können Sie darüber hinaus die folgenden Internetseiten und Dokumente heranziehen: FAQs zum Bundes-Klimaschutzgesetz https://www.bmu.de/faqs/klimaschutzgese… Das Bundes-Klimaschutzgesetz https://www.bmu.de/gesetz/bundes-klimas… Der Referentenentwurf zum Bundes-Klimaschutzgesetz https://www.bmu.de/gesetz/referentenent… Die Publikation Klimaschutz in Zahlen. Ausgabe 2020 https://www.bmu.de/publikation/klimasch… Zudem übersenden wir Ihnen anbei Informationspapier zum Klimaschutzprogramm 2030 und zum Bundes-Klimaschutzgesetz. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung in Abschnitt II. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Fragen an das Bundesumweltministerium UIG-Antrag #186254 [#186254] Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich a…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Fragen an das Bundesumweltministerium UIG-Antrag #186254 [#186254]
Datum
3. Juli 2020 15:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich auf meinen Antrag vom 08.05.2020 mit dem Aktenzeichen [geschwärzt] - [geschwärzt] und Ihre Antwort vom 03.07.2020. Vielen Dank für die ausführliche Antwort auf meine Fragen. Mein Antrag kann als abgeschlossen betrachtet werden. Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende, [geschwärzt] Anfragenr: 186254 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]