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Deutschland CO2 Ausstoß incl. importierter Produkte, z.B. aus China

Anfrage an: Umweltbundesamt

ich zweifel die 2% WeltCO2 Ausstoß von Deutschland an. Sie wissen wie ich, dass Dt. Firmen ihre Werkbanken in alle Welt ausgesourced haben, z.B. China. Deshalb ist es doch NACHHALTIGER, eher die CO2 Emmission von Dt.s Wirtschaft, als auch die Importierten Produkte zu berücksichtigen. Wie wäre dann, der Weltanteil!!!???

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich zweifel die 2% …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutschland CO2 Ausstoß incl. importierter Produkte, z.B. aus China [#166958]
Datum
20. September 2019 00:56
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich zweifel die 2% WeltCO2 Ausstoß von Deutschland an. Sie wissen wie ich, dass Dt. Firmen ihre Werkbanken in alle Welt ausgesourced haben, z.B. China. Deshalb ist es doch NACHHALTIGER, eher die CO2 Emmission von Dt.s Wirtschaft, als auch die Importierten Produkte zu berücksichtigen. Wie wäre dann, der Weltanteil!!!???
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG/UIG/VIG-Antrages zum Thema „Deuts…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Deutschland CO2 Ausstoß incl. importierter Produkte, z.B. aus China [#166958]
Datum
20. September 2019 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG/UIG/VIG-Antrages zum Thema „Deutschland CO2 Ausstoß incl. importierter Produkte, z.B. aus China“. Der Geschäftsgang wird im Haus durch den Bürgerservice koordiniert – das Aktenzeichen ist 99 080/4 - 19-50. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 20.09.2019 Sehr g…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 20.09.2019
Datum
27. September 2019 12:52
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen per E-Mail den Ablehnungsbescheid vom 20.09.2019. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.