DFG-Foerderauflagen fuer klinische Versuche und DFG-Monitoring deren Einhaltung

KONTEXT

Am 21. Juli 2023 berichtete der Tagesspiegel unter der Schlagzeile "BMG, BMBF und DFG erkennen kaum Handlungsbedarf" das folgende:

„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die von der DFG eineFörderung für die Durchführung klinischer Studien erhalten, sind bereits seitJahren verpflichtet, ihre Studie prospektiv in einem anerkannten Register,etwa dem Deutschen Register Klinischer Studien zu registrieren“, schreibt ein [DFG] Sprecher auf Anfrage von Tagesspiegel Background. Dies sei „eine Voraussetzung für die Förderung klinischer Studien durch die DFG und wird von der DFG auch kontrolliert.“

Der DFG sei es zudem ein Anliegen, dass die Ergebnisse ihrer Förderung „insgesamt zeitnah veröffentlicht“ werden. Dies gelte „insbesondere für die Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Studien, damit diese der wissenschaftlichen Community und auch den Patientinnen und Patienten zurVerfügung stehen“. Die Förderung klinischer Studien sei daher „bei der DFG seit Jahren mit der Auflage verbunden, dass die Studienergebnisse innerhalbvon zwei Jahren nach Projektende veröffentlicht werden müssen“. Mit dieser Regelung, versichert der Sprecher, habe die DFG „bislang gute Erfahrungengemacht“. An „säumige“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern trete die DFG heran, damit einer Veröffentlichung der Studienergebnisse „die notwendige Priorität“ eingeräumt werde.

Siehe auch:
https://www.transparimed.org/single-post/german-ministries-refuse-to-tackle-research-waste-in-clinical-trials

Tabelle auf Seite 9 hier:
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2023.04.05.23288169v1.full.pdf

FRAGEN

(1) Bitte schicken Sie eine Liste aller vom DFG finanzierten klinischen Studien, die in den Kalenderjahren 2021 und 2022 auf einem Studienregister registert wurden, zusammen mit der Registernummer bzw den Registernummern jeder dieser Studien.

(2) Bitte schicken Sie einen Link zur Webseite, oder eine Kopie des Dokuments, wo wie vom DFG-Sprecher erwaehnte Auflage dargelegt wird, dass “Studienergebnisse innerhalb von zwei Jahren nach Projektende veröffentlicht werden müssen“.

(3) Wieviele „säumige“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Studienergebnisse nicht innerhalb von zwei Jahren nach Projektende veröffentlicht veroeffentlicht hatten, hat die DFG in den Kalenderjahren 2021 und 2022 kontaktiert? Bitte schicken Sie eine Liste der Registernummern aller betroffenen Studien, und das Datum an dem die DFG die/den Verantwortlichen fuer jede dieser Studien diesbezueglich erstmals kontaktiert hat.

(4) Im Dezember 2022 bereitete das DFG eine Evaluation ihres Programms Klinische Studien vor, bei der auch Daten zur Studien-Registrierung und -Veroeffentlichung erhoben werden sollten:
https://fragdenstaat.de/anfrage/klinische-studien-2009-2017/
https://www.transparimed.org/single-post/dfg-clinical-trials

Bitte schicken Sie eine Kopie dieses Evaluations-Dokuments. Falls dies noch nicht fertiggestellt wurde, bitte schicken Sie mir eine Kopie des Dokuments, in dem der Rahmen der Evaluation (Umfang und Methodologie) dargelegt wird.

Diese Anfrage wird im Auftrag von TranspariMED erstellt. Mir ist bewusst, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. keine Behörde im Sinne des IFG ist und als privatrechtlich verfasster Verein nicht dem Anwendungsbereich des IFG unterliegt. Ich begruesse und bedanke mich dafuer, dass die DFG in der Vergangenheit nichtsdestotrotz Anfragen zu diesem wichtigen Thema beantwortet hat, und bedanke mich im Voraus fuer Ihre Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2023
  • Frist
    26. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Till Bruckner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: KONTEXT Am 21. Juli 2023 berichtete …
An Deutsche Forschungsgemeinschaft Details
Von
Till Bruckner
Betreff
DFG-Foerderauflagen fuer klinische Versuche und DFG-Monitoring deren Einhaltung [#284487]
Datum
23. Juli 2023 19:21
An
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
KONTEXT Am 21. Juli 2023 berichtete der Tagesspiegel unter der Schlagzeile "BMG, BMBF und DFG erkennen kaum Handlungsbedarf" das folgende: „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die von der DFG eineFörderung für die Durchführung klinischer Studien erhalten, sind bereits seitJahren verpflichtet, ihre Studie prospektiv in einem anerkannten Register,etwa dem Deutschen Register Klinischer Studien zu registrieren“, schreibt ein [DFG] Sprecher auf Anfrage von Tagesspiegel Background. Dies sei „eine Voraussetzung für die Förderung klinischer Studien durch die DFG und wird von der DFG auch kontrolliert.“ Der DFG sei es zudem ein Anliegen, dass die Ergebnisse ihrer Förderung „insgesamt zeitnah veröffentlicht“ werden. Dies gelte „insbesondere für die Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Studien, damit diese der wissenschaftlichen Community und auch den Patientinnen und Patienten zurVerfügung stehen“. Die Förderung klinischer Studien sei daher „bei der DFG seit Jahren mit der Auflage verbunden, dass die Studienergebnisse innerhalbvon zwei Jahren nach Projektende veröffentlicht werden müssen“. Mit dieser Regelung, versichert der Sprecher, habe die DFG „bislang gute Erfahrungengemacht“. An „säumige“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern trete die DFG heran, damit einer Veröffentlichung der Studienergebnisse „die notwendige Priorität“ eingeräumt werde. Siehe auch: https://www.transparimed.org/single-post/german-ministries-refuse-to-tackle-research-waste-in-clinical-trials Tabelle auf Seite 9 hier: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2023.04.05.23288169v1.full.pdf FRAGEN (1) Bitte schicken Sie eine Liste aller vom DFG finanzierten klinischen Studien, die in den Kalenderjahren 2021 und 2022 auf einem Studienregister registert wurden, zusammen mit der Registernummer bzw den Registernummern jeder dieser Studien. (2) Bitte schicken Sie einen Link zur Webseite, oder eine Kopie des Dokuments, wo wie vom DFG-Sprecher erwaehnte Auflage dargelegt wird, dass “Studienergebnisse innerhalb von zwei Jahren nach Projektende veröffentlicht werden müssen“. (3) Wieviele „säumige“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Studienergebnisse nicht innerhalb von zwei Jahren nach Projektende veröffentlicht veroeffentlicht hatten, hat die DFG in den Kalenderjahren 2021 und 2022 kontaktiert? Bitte schicken Sie eine Liste der Registernummern aller betroffenen Studien, und das Datum an dem die DFG die/den Verantwortlichen fuer jede dieser Studien diesbezueglich erstmals kontaktiert hat. (4) Im Dezember 2022 bereitete das DFG eine Evaluation ihres Programms Klinische Studien vor, bei der auch Daten zur Studien-Registrierung und -Veroeffentlichung erhoben werden sollten: https://fragdenstaat.de/anfrage/klinische-studien-2009-2017/ https://www.transparimed.org/single-post/dfg-clinical-trials Bitte schicken Sie eine Kopie dieses Evaluations-Dokuments. Falls dies noch nicht fertiggestellt wurde, bitte schicken Sie mir eine Kopie des Dokuments, in dem der Rahmen der Evaluation (Umfang und Methodologie) dargelegt wird. Diese Anfrage wird im Auftrag von TranspariMED erstellt. Mir ist bewusst, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. keine Behörde im Sinne des IFG ist und als privatrechtlich verfasster Verein nicht dem Anwendungsbereich des IFG unterliegt. Ich begruesse und bedanke mich dafuer, dass die DFG in der Vergangenheit nichtsdestotrotz Anfragen zu diesem wichtigen Thema beantwortet hat, und bedanke mich im Voraus fuer Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Till Bruckner Anfragenr: 284487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284487/ Postanschrift Till Bruckner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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