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DGM1-Datensätze für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz

Die DGM1-Datensätze für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Bestimmung hochwertiger Datensätze, sog. „High Value Datasets“ (HVD)

Zwecke der Datennutzung: Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen

Hierzu wird auch auf den Text des Koalitionsvertrages verwiesen:

Zitat: "Open Data

Das Land verfügt über große Mengen an Daten, die nicht sensibel oder personenbe-
zogen sind. Sie stellen die Grundlage für Beteiligung, Wissen und Innovationen dar,
ermöglichen neue Geschäftsmodelle und fördern gleichzeitig Transparenz und Offen-
heit der Verwaltung.

Wir wollen diese Daten kostenfrei und in standardisierter, maschinenlesbarer Form zur
uneingeschränkten Weiterverwendung bereitstellen. Zur Erreichung dieser Ziele und
zur Hebung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potentiale – unter anderem
auch der Entwicklung Künstlicher Intelligenz – misst die Koalition der Entwicklung und
Umsetzung einer Open-Data-Strategie eine hohe Bedeutung bei. Hierbei steht das
Leitbild der Verwaltung als Nutzerin und zuverlässige Bereitstellerin von qualitativ
hochwertigen, aktuellen Daten im Zentrum.

Außerdem sollen vorhandene Daten- und Informationsplattformen inhaltlich weiter
ausgebaut und zu einem zentralen, nutzer:innenfreundlichen Angebot zusammenge-
führt werden, das wenn möglich auch auf bundesweite Open-Data-Plattformen ein-
speist. Mit einem solchen offenen System geben wir nicht nur wichtige Impulse für
unsere Wirtschaft, sondern bauen auch das Vertrauen der Bürger:innen aus, indem
wir staatliches Handeln transparent machen."

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die DGM1-Datensätze für das Gebiet…
An Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
DGM1-Datensätze für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz [#284064]
Datum
17. Juli 2023 09:33
An
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die DGM1-Datensätze für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Bestimmung hochwertiger Datensätze, sog. „High Value Datasets“ (HVD) Zwecke der Datennutzung: Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen Hierzu wird auch auf den Text des Koalitionsvertrages verwiesen: Zitat: "Open Data Das Land verfügt über große Mengen an Daten, die nicht sensibel oder personenbe- zogen sind. Sie stellen die Grundlage für Beteiligung, Wissen und Innovationen dar, ermöglichen neue Geschäftsmodelle und fördern gleichzeitig Transparenz und Offen- heit der Verwaltung. Wir wollen diese Daten kostenfrei und in standardisierter, maschinenlesbarer Form zur uneingeschränkten Weiterverwendung bereitstellen. Zur Erreichung dieser Ziele und zur Hebung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potentiale – unter anderem auch der Entwicklung Künstlicher Intelligenz – misst die Koalition der Entwicklung und Umsetzung einer Open-Data-Strategie eine hohe Bedeutung bei. Hierbei steht das Leitbild der Verwaltung als Nutzerin und zuverlässige Bereitstellerin von qualitativ hochwertigen, aktuellen Daten im Zentrum. Außerdem sollen vorhandene Daten- und Informationsplattformen inhaltlich weiter ausgebaut und zu einem zentralen, nutzer:innenfreundlichen Angebot zusammenge- führt werden, das wenn möglich auch auf bundesweite Open-Data-Plattformen ein- speist. Mit einem solchen offenen System geben wir nicht nur wichtige Impulse für unsere Wirtschaft, sondern bauen auch das Vertrauen der Bürger:innen aus, indem wir staatliches Handeln transparent machen."
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 284064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284064/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Sehr geehrter Herr Kempfer, das zuständige MdI hat Ihnen auf Ihre Anfrage nach den Daten des DGM1 mit Mail vom 14…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Betreff
WG: DGM1-Datensätze für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz [#284064]
Datum
18. Juli 2023 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, das zuständige MdI hat Ihnen auf Ihre Anfrage nach den Daten des DGM1 mit Mail vom 14.07 geantwortet. Ich verweise daher auf diese Antwort: "Ihre Anfrage vom 19.04.2023 wurde im Rahmen vieler weiteren Anfragen, die Sie an das Ministerium des Innern und für Sport, das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation und an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz bereits beantwortet. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat Ihnen in diesem Zusammenhang bereits auf Ihre Anfrage geantwortet. Um Ihre Anfrage und Ihre Forderung nach einer kostenfreien Abgabe von DGM1-Daten abschließend zu beantworten teile ich Ihnen folgendes mit: Das öffentliche Interesse zur Gewährung von Ermäßigungen und Befreiungen von den Gebühren nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17. August 2022 ist sehr eng auszulegen. Ein öffentliches Interesse liegt nur vor, wenn die öffentliche Hand einen Auftrag direkt zur Erledigung einer Aufgabe an Dritte erteilt.“ Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Sehr << Anrede >> die Anfrage bezieht sich nicht auf die von Ihnen erwähnte Gebühren nach der Landesv…
An Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: WG: DGM1-Datensätze für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz [#284064]
Datum
18. Juli 2023 10:14
An
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage bezieht sich nicht auf die von Ihnen erwähnte Gebühren nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 17. August 2022 sondern auf die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Bestimmung hochwertiger Datensätze, sog. „High Value Datasets“ (HVD). Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Bestimmung hochwertiger Datensätze, sog. „High Value Datasets“ (HVD) verpflichtet Sie dazu, die Datensätze kostenlos und in maschinenlesbarer Form bereitzustellen. Darüber hinaus verweise ich auf den Wortlaut des Koalitonsvertrages. Dem können Sie entnehmen, dass sich die Landesregeriung (unabhängig von der EU-Verordnung) bereits selbst dazu verpflichtet hatte. Als Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft im MKUEM ist Ihnen bekannt, dass diese Daten für jegliche Art von Hochwasserschutzmaßnahmen zwingend notwendig sind. Bitte erläutern Sie, warum das Land Rheinland-Pfalz auch 2 Jahre dies immer noch nicht umgesetzt hat, während andere Bundesländer (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern u.a.) die Daten unkompliziert und kostenlos zum Download anbieten können. https://geodaten.bayern.de/opengeodata/OpenDataDetail.html?pn=dgm1 Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 284064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284064/

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das MdI abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Betreff
Abgabenachricht: DGM1-Datensätze für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz [#284064]
Datum
27. Juli 2023 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das MdI abgegeben. Mit freundlichen Grüßen