Die Datenschutzfolgenabschätzung für die Videoüberwachung im ÖPNV
Nach den vorliegenden Unterlagen zum den ÖPNV Verträgen zwischen dem Land Berlin, S-Bahn Berlin und der BVG ist der Senat Auftraggeber der Datenverarbeitung zur Videoüberwachung.
Nach meiner Rechtsauffassung liegt in dem Betrieb der Videoüberwachung bei den Auftragnehmern lediglich eine Auftragsverarbeitung (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) durch die BVG bzw. die S-Bahn vor.
Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für die Videoüberwachung ist nach meiner Kenntnis und Rechtsauffassung jedoch das Land Berlin, da dieses die Videoüberwachung in den Verträgen fordert. Denn durch die wirtschaftliche Abhängigkeit der Auftragnehmer liegt ein wirtschaftliches Subordinationverhältnis und damit eine Auftragsverarbeitung vor.
Das Land Berlin erlangt damit eine Umgehung der gesetzlichen Anforderungen für die Videoüberwachung. § 4 BDSG ist dabei genauso wie § 20 BlnDSG nach der DSGVO nicht anwendbar (BVerwG 27.03.2019 – 6 C 2.18 Rn. 47 ). Damit betreibt das Land Berlin also möglicherweise eine Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage und setzt bewusst und gewollt auf den Chilling-Effekt.
Anfrage abgelehnt
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Datum5. Februar 2023
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8. März 2023
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Die Datenschutzfolgenabschätzung für die Videoüberwachung im ÖPNV [#269484]
- Datum
- 5. Februar 2023 10:08
- An
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Betreff
- Eingangsbestätigung: IFG-Anträge mit den Nummern #269484, #269482, #269481 und #269480
- Datum
- 10. Februar 2023 16:49
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Betreff
- Bescheid zu den IFG-Anträgen mit den Nummern #269484, #269482, #269481 und #269480
- Datum
- 28. Februar 2023 12:47
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch
- Datum
- 15. März 2023
- An
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Widerspruch [#269484]
- Datum
- 15. März 2023 17:54
- An
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Betreff
- Automatische Antwort: Widerspruch [#269484]
- Datum
- 15. März 2023 17:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Die Datenschutzfolgenabschätzung für die Videoüberwachung im ÖPNV“ [#269484]
- Datum
- 15. März 2023 17:56
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 15. März 2023, unser Telefonat von eben
- Datum
- 24. März 2023 18:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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