Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern

Nach Aussage in mehreren Anfragen auf diesem Portal befindet sich die Dienstanweisung für die Umsetzung von Falschparkern seit über einem Jahr in Überarbeitung. Siehe unter anderem diese Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/abschleppen-bei-parken-auf-radwegen/
Angekündigt wird die neue Dienstanweisung für die Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrdienst für das Jahr 2019.
Bis heute ist aber noch keine Veröffentlichung erfolgt.
Wie ist der Zeitplan zur Fertigstellung dieser Überarbeitung?
Wann können Sie die Unterlagen zur Verfügung stellen?
Vielen Dank für die Info.

Antwort verspätet

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  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    1. November 2022
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
14. Mai 2020 22:11
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Aussage in mehreren Anfragen auf diesem Portal befindet sich die Dienstanweisung für die Umsetzung von Falschparkern seit über einem Jahr in Überarbeitung. Siehe unter anderem diese Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/abschleppen-bei-parken-auf-radwegen/ Angekündigt wird die neue Dienstanweisung für die Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrdienst für das Jahr 2019. Bis heute ist aber noch keine Veröffentlichung erfolgt. Wie ist der Zeitplan zur Fertigstellung dieser Überarbeitung? Wann können Sie die Unterlagen zur Verfügung stellen? Vielen Dank für die Info.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern“ vom …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
17. Juni 2020 08:31
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern“ vom 14.05.2020 (#186715) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zum Thema "Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]&q…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
22. Juni 2020 08:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zum Thema "Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]" kann abschließend noch nicht beantwortet werden, da aufgrund der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den damit verbundenen Anpassungen, die im September diesen Jahres anstehen werden, auch die Dienstanweisungen des Verkehrsdienstes entsprechend angepasst werden müssen. Ich bitte Sie daher noch um ein wenig Geduld und melde ich mich unaufgefordert wieder bei Ihnen, sobald es einen neuen Sachstand gibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die Information. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
22. Juni 2020 08:39
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die Information. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
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Sehr geehrteAntragsteller/in Mittlerweile ist Ende Oktober, liegt die überarbeitete Version wie von Ihnen angekün…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
23. Oktober 2020 08:15
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mittlerweile ist Ende Oktober, liegt die überarbeitete Version wie von Ihnen angekündigt vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern“ vom …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
20. Dezember 2020 09:40
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern“ vom 14.05.2020 (#186715) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
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Sehr << Anrede >> Bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umsetzen von Fa…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
25. Mai 2021 12:18
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern“ vom 14.05.2020 (#186715) , wie ist der Stand der Überarbeitetung der Dienstanweisung? Diese sollte doch bereits letztes Jahr fertig gestellt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
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Sehr << Anrede >> Bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umsetzen von F…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
28. Juli 2021 10:08
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern“ vom 14.05.2020 (#186715) , wie ist der Stand der Überarbeitetung der Dienstanweisung des Verkehrsdienst? Diese sollte doch bereits letztes Jahr fertig gestellt werden. Können Sie mir bitte die neue Version übermitteln, danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen bereits am 22.06.2020 mitgeteilt wurde, ist die Anpassung der Dienstanweisung abh…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
3. August 2021 14:03
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in wie Ihnen bereits am 22.06.2020 mitgeteilt wurde, ist die Anpassung der Dienstanweisung abhängig von der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Anpassung des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges (BkatV). Der Referentenentwurf zur Änderungsverordnung der BKatV wurde den Ländern und Verbänden am 29. Juni 2021 zur Beteiligung zugeleitet. Ziel ist es laut Mitteilung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Verfahren im Herbst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt abzuschließen. Wie bereits in meiner Antwort vom 22.06.2020 erwähnt, melde ich mich unaufgefordert wieder bei Ihnen, sobald es einen neuen Sachstand gibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Mittlerweile sind 2 Jahre vergangen. Gibt es mittlerweile eine aktualisierte Versi…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
20. Juni 2022 17:56
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mittlerweile sind 2 Jahre vergangen. Gibt es mittlerweile eine aktualisierte Version der Dienstanweisung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
Kommunalverwaltung Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
20. Juni 2022 17:56
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-digitaltag-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/koelndigital-2022/>.
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die aktualisierte Version der Arbeitsanweisung …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
21. Juni 2022 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die aktualisierte Version der Arbeitsanweisung zur Sicherstellung von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen. Diese ist am 09.05.2022 in Kraft getreten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es auch eine neue Version der DIENST- …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
21. Juni 2022 09:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es auch eine neue Version der DIENST- UND GESCHÄFTSANWEISUNG FÜR DIE ÜBERWACHUNGSKRÄFTE DES RUHENDEN VERKEHRS VERKEHRSDIENST DER STADT KÖLN Die letzte hier bei Frag den Staat zur Verfügung gestellte Version ist von Mai 2018. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
21. Juni 2022 09:01
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-digitaltag-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/koelndigital-2022/>.
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Plattform fragdenstaat.de finden Sie unter der Anfrage 181837 ,di…
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Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
21. Juni 2022 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Plattform fragdenstaat.de finden Sie unter der Anfrage 181837 ,die aktuell gültige Version der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs mit Stand September 2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> In dieser Dienstanweisung sind ja noch die Bußgelder vor der Änderung des Bußgeldka…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
21. Juni 2022 19:49
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> In dieser Dienstanweisung sind ja noch die Bußgelder vor der Änderung des Bußgeldkatalog eingepflegt. Ist hier noch eine Überarbeitung geplant? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
Kommunalverwaltung Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
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Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
21. Juni 2022 19:49
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html> [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-digitaltag-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/koelndigital-2022/>.
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> die Dienstanweisung wird derzeit überarbeitet. Der Zeitpunkt der Fertigst…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
22. Juni 2022 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Dienstanweisung wird derzeit überarbeitet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist noch nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ist die Fertigstellung der neuen Dienstanweisung mittlerweile absehbar? Mit freu…
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Von
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Betreff
AW: Dienstanweisung Umsetzen von Falschparkern [#186715]
Datum
8. November 2022 06:51
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ist die Fertigstellung der neuen Dienstanweisung mittlerweile absehbar? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möcht…
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Kommunalverwaltung Köln
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
8. November 2022 06:51
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-ukraine-2022-400px.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71801/index.html>
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AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715] Guten Tag, Ist mit einer Fertigstellung der neuen Dienstanweisung mit…
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AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715]
Datum
27. Dezember 2022 14:48
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ist mit einer Fertigstellung der neuen Dienstanweisung mittlerweile zu rechnen? Diese befindet sich ja nun schon seit ca 2 Jahren in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Betr…
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Datum
27. Dezember 2022 14:48
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Betriebsferien der Stadt Köln: Dieses Beschwerdepostfach wird vom 24. Dezember 2022 bis zum 01. Januar 2023 geschlossen. Emails aus diesem Zeitraum werden nicht bearbeitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an unser Servicetelefon<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst>. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise> [Frohes Weihnachtsfest und ein friedliches neues Jahr]
Kommunalverwaltung Köln
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715] Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen bereits mitgeteilt …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715]
Datum
2. Januar 2023 09:16
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, wird die Dienstanweisung derzeit überarbeitet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist noch nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715] Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen für diese erneute Inform…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715]
Datum
3. Januar 2023 08:25
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen für diese erneute Information. Wäre es möglich mir mitzuteilen, warum diese Überarbeitung sich jetzt 2 Jahre hinzieht? Gerne auch telefonisch, wenn dies einfacher ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
Kommunalverwaltung Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möch…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
3. Januar 2023 08:25
Status
image001.jpg
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.. Möchten Sie einen Parkverstoß melden? Sie können dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/verkehrsdienst> -> Link: schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden?kontrast=schwarz> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image001.jpg@01D6AE0A.E4607140] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0 oder E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise> [Frohes Weihnachtsfest und ein friedliches neues Jahr]
Kommunalverwaltung Köln
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715] Sehr << Antragsteller:in >> das IFG NRW bezieht sich auss…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715]
Datum
6. Januar 2023 08:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das IFG NRW bezieht sich ausschließlich auf vorhandene Informationen. Die Dienstanweisung wird derzeit umfangreich überarbeitet und umstrukturiert. Dies wird sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Gerne können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bei uns anfragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715] Guten Tag << Antragsteller:in >> Jetzt ist wieder ein Jahr…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715]
Datum
15. Februar 2024 09:00
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Jetzt ist wieder ein Jahr vergangen. Wann planen Sie die Fertigstellung der neuen Dienstanweisung für den Außendienst des Verkehrsdienst? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 186715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186715/
Kommunalverwaltung Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
15. Februar 2024 09:00
Status
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________

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Kommunalverwaltung Köln
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715] Sehr << Antragsteller:in >> die Dienstanweisung des Verke…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen [#186715]
Datum
20. Februar 2024 14:39
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Dienstanweisung des Verkehrsdienstes befindet sich in einer umfangreichen Überarbeitung. Hierbei sind interne wie auch externe Akteure zu beteiligen. Sowohl die letzte Änderung des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zum 01.09.2023, wie auch aktuelle Gerichtsurteile spielen eine Rolle bei der Überarbeitung. Weiterhin ist eine Fertigstellung derzeit nicht absehbar. Gerne können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bei uns anfragen. Mit freundlichen Grüßen