Dienstanweisung zur Herausgabe von Mobilfunknummern

Die im heutigen Telefongespräch mit Frau Neumann erwähnte Dienstanweisung aus der folgt, dass die Mobilfunknummern der Abschnittsleitungen nicht herausgegeben werden dürfen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung zur Herausgabe von Mobilfunknummern [#288172]
Datum
12. September 2023 21:50
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die im heutigen Telefongespräch mit [geschwärzt] erwähnte Dienstanweisung aus der folgt, dass die Mobilfunknummern der Abschnittsleitungen nicht herausgegeben werden dürfen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 288172 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Email: [geschwärzt]
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Sehr [geschwärzt] ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Wes…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zur Herausgabe von Mobilfunknummern“ [#288172]
Datum
6. November 2023 19:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt] ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: Wie von mir vorhergesagt, habe ich keine Antwort auf meine Anfrage erhalten. [geschwärzt] wird dies damit begründen, dass ich nicht an die Adresse [geschwärzt] geschrieben habe. Diese Adresse wird jedoch nirgendwo offiziell kommuniziert und wird deswegen von FragdenStaat auch nicht hinterlegt. Bei einzelnen Anfragen hat [geschwärzt] jedoch bereits bewiesen, dass sie die E-Mails, entgegen ihrer Aussage, sehr wohl erhält. Siehe dazu zum Beispiel: https://fragdenstaat.de/anfrage/unterordner-2-4-5-und-6-aller-abschnittslaufwerke/#nachricht-823959 [geschwärzt] Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 288172.pdf Anfragenr: 288172 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstanweisung zur Herausgabe von Mobilfunknummern“ [#288172]
Datum
8. November 2023 07:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Zugang zu einer Dienstanweisung zur Nichtherausgabe von Mobilfunknummern der Abschnittsleitungen #2881…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Zugang zu einer Dienstanweisung zur Nichtherausgabe von Mobilfunknummern der Abschnittsleitungen #288172
Datum
21. November 2023 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen: 14-209.2.3.2.6-8070/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] vom 12.09.2023 auf Zugang zu einer Dienstanweisung zur Nichtherausgabe von Mobilfunknummern der Abschnittsleitungen Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
14-209.2.3.2.6-8070/23 Zugang zu einer Dienstanweisung zur Nichtherausgabe von Mobilfunknummern der Abschnittsleit…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
14-209.2.3.2.6-8070/23 Zugang zu einer Dienstanweisung zur Nichtherausgabe von Mobilfunknummern der Abschnittsleitungen #288172
Datum
22. November 2023 08:44
Status
Mein Aktenzeichen: 14-209.2.3.2.6-8070/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.09.2023 auf Zugang zu einer Dienstanweisung zur Nichtherausgabe von Mobilfunknummern der Abschnittsleitungen Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Köln soll Ihnen am 19.09.2023 14:02 Uhr per E-Mail unter anderem mitgeteilt haben: "...Bezugnehmend auf Ihr Anliegen die Mobilfunknummer des Abschnittleitenden zu erhalten, kann ich Ihnen mitteilen, dass diese grundsätzlich nicht an Privatpersonen herausgegeben werden sollen. Dies würde der Funktion einer disponierenden Leitstelle entgegenstehen. Anrufe und Aufträge werden durch die Leitstelle entgegen genommen, priorisiert und an die entsprechenden Mitarbeitenden weitergegeben. Erfolgt dies nicht über die Leitstelle, kann dies zu Zeitverzögerung und fehlender Transparenz führen. Dies ist weder im Interesse der Behörde, noch kann es in Ihrem Interesse liegen. Eine entsprechende Dienstanweisung erfolgte durch den Vorgesetzen mündlich und ist nicht niedergeschrieben. ..." Die von Ihnen beantragten Informationen liegen somit nicht vor. Ich schließe den Vorgang ab und hoffe, dass ich Ihnen durch mein Tätigwerden weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen