Dienstanweisungen der Behördenmitarbeiter zu §5 Absatz 4 IFG

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

- Die Dienstanweisungen zu §5 Absatz 4 IFG:
Zitat aus §5 Absatz 4 IFG :
(4) Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist.

Hintergrund meiner Anfrage ist die hiesige Antwort eines Senatskanzlei Hamburg Behördenmitarbeiters: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausgaben-fur-facebook-werbung-24/#nachricht-495220

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 4 Follower:innen
Thorsten Koch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Dienstanweisungen der Behördenmitarbeiter zu §5 Absatz 4 IFG [#193228]
Datum
21. Juli 2020 13:01
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Die Dienstanweisungen zu §5 Absatz 4 IFG: Zitat aus §5 Absatz 4 IFG : (4) Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist. Hintergrund meiner Anfrage ist die hiesige Antwort eines Senatskanzlei Hamburg Behördenmitarbeiters: https://fragdenstaat.de/anfrage/ausgaben-fur-facebook-werbung-24/#nachricht-495220
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 193228 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Koch, zu Ihrem an die Senatskanzlei gerichteten Antrag muss ich Ihnen leider eine Fehlanzeige…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- Dienstanweisungen der Behördenmitarbeiter zu §5 Absatz 4 IFG [#193228]
Datum
30. Juli 2020 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, zu Ihrem an die Senatskanzlei gerichteten Antrag muss ich Ihnen leider eine Fehlanzeige übermitteln, da es bei der Senatskanzlei keine Dienstanweisung zu § 5 Absatz 4 IFG gibt. Da das IFG ein Bundesgesetz ist, wird es eine solche Dienstanweisung auch nicht bei der für das Transparenzrecht zuständigen Behörde für Justiz und Verbraucherschutz geben. Sollten Sie eine förmliche Bescheidung Ihres Antrages wünschen, benötigen wir Ihre Anschrift. Im Übrigen bin ich mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet auf dem Portal Frag den Staat nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]   Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei Planungsstab - Haushaltsreferat Hermannstraße 15, 20095 Hamburg   Telefon: +49 40 428 [geschwärzt] Mobil: +49 [geschwärzt] Fax: +49 40 [geschwärzt] E-Mail : [geschwärzt] www.hamburg.de/senatskanzlei [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]#[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Thorsten Koch
Sehr geehrter Herr Heinrich, danke für die Antwort. Die hiesige Anfrage ist nun abgeschlossen. Ich habe hier ein…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- Dienstanweisungen der Behördenmitarbeiter zu §5 Absatz 4 IFG [#193228]
Datum
31. Juli 2020 16:31
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr Heinrich, danke für die Antwort. Die hiesige Anfrage ist nun abgeschlossen. Ich habe hier eine andere Anfrage gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-der-behordenmitarbeiter-zu-4-absatz-2-hmbtg/ Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 193228 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]