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Dokumente der Behörde für Inneres und Sport

Zugang zur barrierearmen Dokumenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich hatte via FragdenStaat.de bei der Behörde für Inneres und Sport die IT- und Digitalstrategie angefragt (https://fragdenstaat.de/anfrage/it-digitalstrategie-behorde-fur-inneres-und-sport).

Nachdem sich die Behörde anfangs schwer getan hat und meinte, sie müsste Streichungen vornehme, musste ich den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten. Ohne weiteren Kommentar und wohl unter Vermittlung des HmbBfDI wurde mir das Dokument am 9.8.2021 zugesandt – zwar als PDF, aber erkennbar als gescanntes Bilddokument.

Das Dokument stammt aus dem Jahr 2019. Das man es als PDF verschickt, ist für mich nachvollziehbar. Als Bild-Dokument ist es aber nicht mehr für Menschen mit Handicap geeignet, weil entsprechende Unterstützungsprogramme dieses nicht lesen können und zudem die Farbe ziemlich blass ist. Dies ist insofern verwunderlich, weil das Dokument nicht aus dem Archiv gezogen wurde, sondern erst erstellt wurde und hier wohl durchaus innerhalb der Behörde entsprechende lesbare PDFs vorliegen.

Die Behörde mag nicht glücklich sein, dass ihre IT- und Digitalstrategie öffentlich wird. Behördliche Unlust ist jedoch kein Argument dafür, Dokumente nicht soweit als möglich barrierefrei zu machen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen könnten und die Behörde dazu anhalten könnten, ihren Frust an einer höheren Transparenz nicht zu Lasten der Barrierefreiheit auszuleben.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 0 Follower:innen
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Zugang zur barrierearmen Dokumenten Sehr Antragsteller/in Ich hatte via FragdenStaat.de bei der Behörde für In…
An Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Details
Von
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Betreff
Dokumente der Behörde für Inneres und Sport [#226563]
Datum
11. August 2021 07:59
An
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Zugang zur barrierearmen Dokumenten Sehr Antragsteller/in Ich hatte via FragdenStaat.de bei der Behörde für Inneres und Sport die IT- und Digitalstrategie angefragt (https://fragdenstaat.de/anfrage/it-digitalstrategie-behorde-fur-inneres-und-sport). Nachdem sich die Behörde anfangs schwer getan hat und meinte, sie müsste Streichungen vornehme, musste ich den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten. Ohne weiteren Kommentar und wohl unter Vermittlung des HmbBfDI wurde mir das Dokument am 9.8.2021 zugesandt – zwar als PDF, aber erkennbar als gescanntes Bilddokument. Das Dokument stammt aus dem Jahr 2019. Das man es als PDF verschickt, ist für mich nachvollziehbar. Als Bild-Dokument ist es aber nicht mehr für Menschen mit Handicap geeignet, weil entsprechende Unterstützungsprogramme dieses nicht lesen können und zudem die Farbe ziemlich blass ist. Dies ist insofern verwunderlich, weil das Dokument nicht aus dem Archiv gezogen wurde, sondern erst erstellt wurde und hier wohl durchaus innerhalb der Behörde entsprechende lesbare PDFs vorliegen. Die Behörde mag nicht glücklich sein, dass ihre IT- und Digitalstrategie öffentlich wird. Behördliche Unlust ist jedoch kein Argument dafür, Dokumente nicht soweit als möglich barrierefrei zu machen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen könnten und die Behörde dazu anhalten könnten, ihren Frust an einer höheren Transparenz nicht zu Lasten der Barrierefreiheit auszuleben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Thema digitale Barrierefreiheit ist ein hoch aktuelles…
Von
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: Dokumente der Behörde für Inneres und Sport [#226563]
Datum
18. August 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Thema digitale Barrierefreiheit ist ein hoch aktuelles Thema, mit dem wir uns intensiv auseinandersetzen. Es findet bereits eine Vielzahl an behördenübergreifenden Gesprächen statt, um die digitale Barrierefreiheit auch auf der Verwaltungsebene kontinuierlich zu verbessern. Sie können gewiss sein, dass wir uns auch weiterhin darum bemühen, das Thema digitale Barrierefreiheit hamburgweit voranzutreiben. Dass Sie in Ihrem Fall eine solch negative Erfahrung machen mussten, tut mir sehr leid. Liegt Ihnen mittlerweile ein entsprechend barrierefreies Dokument vor? Anderenfalls versuchen wir Sie gerne darin zu unterstützen, die entsprechenden Informationen zu erhalten. Falls dies gewünscht ist möchte ich Sie bitten, uns das Ihnen von der Behörde für Inneres und Sport zur Verfügung gestellte Dokument zukommen zu lassen und ggf. eine Ansprechperson zu benennen. Ich freue mich von Ihnen zu hören! Vielen Dank und herzliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Email. Die Behörde für Inneres und Sport hat mir bi…
An Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente der Behörde für Inneres und Sport [#226563]
Datum
18. August 2021 19:32
An
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Email. Die Behörde für Inneres und Sport hat mir bislang nicht ein Dokument in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt. Dass zur Verfügung gestellte Dokument finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/it-digitalstrategie-behorde-fur-inneres-und-sport/#nachricht-619745 Leider kann ich Ihnen auch keine Ansprechperson nennen, da die Behördenmitarbeiter offenbar nicht zu ihren Schreiben stehen und anonym absenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr Antragsteller/in wir werden uns mit der Behörde für Inneres und Sport in Verbindung setzen und uns erneut be…
Von
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: Dokumente der Behörde für Inneres und Sport [#226563]
Datum
19. August 2021 09:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in wir werden uns mit der Behörde für Inneres und Sport in Verbindung setzen und uns erneut bei Ihnen melden. Herzliche Grüße,
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr Antragsteller/in das barrierefreie Dokument der Behörde für Inneres und Sport sende ich Ihnen, wie vereinbart…
Von
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Betreff
Dokumente der Behörde für Inneres und Sport [#226563]
Datum
30. August 2021 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das barrierefreie Dokument der Behörde für Inneres und Sport sende ich Ihnen, wie vereinbart, in der Anlage zu. Ich hoffe, dass Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit damit bearbeitet werden konnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe <Information-entfernt> vielen Dank. Können Sie an dieser Stelle die Kommunikation mit der BIS transp…
An Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente der Behörde für Inneres und Sport [#226563]
Datum
31. August 2021 05:46
An
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe <Information-entfernt> vielen Dank. Können Sie an dieser Stelle die Kommunikation mit der BIS transparent machen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 226563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226563/
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Hallo <Information-entfernt> die Kommunikation mit der BIS ist von beiden Seiten sehr transparent. Ich bin m…
Von
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: Dokumente der Behörde für Inneres und Sport [#226563]
Datum
31. August 2021 07:34
Status
Warte auf Antwort
Hallo <Information-entfernt> die Kommunikation mit der BIS ist von beiden Seiten sehr transparent. Ich bin mir nicht sicher was Sie mit noch mehr Transparenz meinen. Wenn Sie die Beantwortung die Mails über das Portal meinen, muss ich Sie leider enttäuschen. Die Möglichkeit habe ich nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Ich meine den Schriftverkehr- Mich würde schon interessieren, was die …
An Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente der Behörde für Inneres und Sport [#226563]
Datum
31. August 2021 18:32
An
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Ich meine den Schriftverkehr- Mich würde schon interessieren, was die BIS zu ihrem Verhalten veranlasst hat, da - wie das von Ihnen übersandte Dokument zeigt - eine barrierearme Fassung vorlag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226563/
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Auskunftsantrag vom 31.08.2021 Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Auskunftsantrag vom 31.08.2021 möchte…
Von
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Betreff
Auskunftsantrag vom 31.08.2021
Datum
29. September 2021 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Auskunftsantrag vom 31.08.2021 möchte ich Sie darum bitten, mir eine private E-Mail-Adresse zukommen zu lassen. Es ist beabsichtigt in kürzester Zeit auf Sie zuzukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563] Sehr << Anrede >> gerne: <<E-Mail-Adresse>>
An Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563]
Datum
30. September 2021 20:14
An
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne: <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563] Sehr Antragsteller/in bei der von Ihnen mitgeteilten E-Mail-Adresse …
Von
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563]
Datum
4. Oktober 2021 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bei der von Ihnen mitgeteilten E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> handelt es sich nicht um eine private E-Mail Adresse. Ich weise Sie darauf hin, dass eine weitere Kommunikation über das Portal "fragdenstaat.de" nicht erfolgen wird. Es wird daher erneut um die Übersendung einer privaten E-Mail-Adresse gebeten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563] Sehr << Anrede >> meines Wissens gibt es keine Vorgaben,…
An Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563]
Datum
4. Oktober 2021 13:12
An
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meines Wissens gibt es keine Vorgaben, wie eine private Email-Anschrift auszusehen hat. Ich kann Ihnen versichern, dass dies meine Email-Anschrift ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
AW: [EXTERN]-AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563] Sehr Antragsteller/in Die Bekanntgabe des Antwortschrei…
Von
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563]
Datum
4. Oktober 2021 18:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Die Bekanntgabe des Antwortschreibens und die damit zusammenhängende Gewährung der dauerhaften Verfügungsgewalt ist in dem Fall, in dem die Kommunikation über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ abläuft, nicht als hinreichend gesichert zu bezeichnen. Wird ein Antwortschreiben an die von einer Internet-Plattform generierte E-Mail-Adresse geschickt, kann er nicht als derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt angesehen werden, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Dies folgt aus der Funktionsweise der Plattform. Die Plattform tritt zwar ausweislich Nr. 2.1 der Nutzungsbedingungen von „fragdenstaat.de“ als Empfangsbotin auf, sie ist jedoch nicht als solche anzusehen, da sie nach ihrer Funktionsweise die eingegangenen behördlichen Schreiben nicht an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Antragstellers weiterleitet, sondern den Antragsteller über den Eingang lediglich informiert und das Antwortschrieben veröffentlicht. Hinzu kommt, dass der Betreiber das Recht hat, den Account jederzeit zu deaktivieren (vgl. Nr. 3.4 der Nutzungsbedingungen). Aufgrund der Möglichkeit des aktiven Zugriffs mit der Möglichkeit der Löschung oder Veränderung der eingehenden Unterlagen ist ein dauerhafter Zugriff durch den Antragsteller nicht in gleichem Maße wie bei einer persönlichen E-Mail-Adresse sichergestellt. (siehe hierzu VG Köln Urt. v. 18.3.2021 – 13 K 1189/20, BeckRS 2021, 7234, Rn.46) Aus den oben genannten Gründen wird das Justiziariat der BWFGB das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage nicht an die von ihnen übermittelte E-Mail-Adresse versenden. Sie werden daher erneut um die Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse gebeten. Höchst vorsorglich wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch eine alias-E-Mail-Adresse, die extra dafür generiert wurde Antworten direkt wieder auf die ursprüngliche Adresse von fragdenstaat.de umzuleiten, die Voraussetzung einer persönlichen E-Mail-Adresse nicht erfüllt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]-AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563] Sehr << Anrede >> Ihre Ausführungen sind le…
An Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Auskunftsantrag vom 31.08.2021 [#226563]
Datum
4. Oktober 2021 20:26
An
Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Ausführungen sind leider in wesentlichen Bereichen falsch. Die Email, die Sie an die von mir benannte persönliche Emailadresse richten, gelangt unmittelbar in meinen Machtbereich. In welcher Form diese in meinen Machtbereich kommt, ist für einen Dritten unerheblich und unterliegt allein dem Vertragsverhältnis zwischen dem Host und mir. Im Übrigen kann jeder Email-Betreiber einen Acount unmittelbar deaktivieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente der Behörde für Inneres und Sport“ [#226563]
Datum
4. Oktober 2021 20:27
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226563/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Annahmen der Senatskoordinatorin falsch sind. Es handelt sich um eine persönliche Email-Anschrift. Auf meine Nachfrage, was eine persönliche Email sei, erfolgte keine Antwort. Das zitierte Urteil ist nicht rechtskräftig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226563.pdf - 2021-08-18_1-ATT764282.jpg - 2021-08-18_1-ATT896951.jpg - 2021-08-19_1-ATT305822.jpg - 2021-08-19_1-ATT979731.jpg - 2021-08-30_1-BISDigitalstrategieVersion1.0vom30.09.2019.pdf Anfragenr: 226563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226563/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Kommunikation BWFGB (I3/1534/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 4.10.2021 ist bei uns e…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Kommunikation BWFGB (I3/1534/2021)
Datum
6. Oktober 2021 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 4.10.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/1534/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal „Frag den Staat“ an die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) gewandt und dort am 31.8.2021 Auskunft beantragt über einen Schriftwechsel mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der die Barrierefreiheit eines bestimmten Dokuments zum Gegenstand hatte. Sie wurden aufgefordert, zur Beantwortung des Antrags eine „private E-Mail-Adresse“ anzugeben. Ihre über „Frag den Staat“ erzeugte E-Mail-Adresse akzeptiert die BWFGB nicht als solche „private E-Mail-Adresse“, da die Kommunikation über dieses Portal nicht als hinreichend gesichert anzusehen sei. Die BWFGB folgt insoweit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts Köln, Urt. v. 18.3.2021 – 13 K 1189/20. Hiergegen wenden Sie ein, Ihre über „Frag den Staat“ generierte E-Mail-Adresse sei eine persönliche E-Mail-Adresse. Zudem sei das zitierte Urteil nicht rechtskräftig. Bei der Frage nach der „persönlichen/privaten E-Mail-Adresse“ geht es der BWFGB nach meinem Verständnis lediglich um die Abgrenzung zu der E-Mail-Adresse, die von „Frag den Staat“ generiert wird. Offenbar wird ein qualitativ bedeutsamer Unterschied gesehen zwischen einer von „Frag den Staat“ generierten E-Mail-Adresse und einer solchen Adresse, die man bei einem „normalen“ Provider (Posteo, Gmail, web.de o.ä.) einrichten kann. Das zitierte Urteil des VG Köln erscheint mir speziell in diesem Punkt nicht überzeugend. Auch wir verfolgen das Berufungsverfahren vor dem OVG Düsseldorf daher aufmerksam. Zum aktuellen Zeitpunkt erscheinen uns Maßnahmen gegen die BWFGB aber vor dem Hintergrund des Urteils, das nun mal in der Welt ist, nicht erfolgversprechend. Für eine informationsfreiheitsrechtliche Beanstandung wäre eine „erhebliche Rechtsverletzung“ erforderlich (§ 14 Abs. 5 Satz 2 HmbTG). Dies wird man der BWFGB nicht vorwerfen können, wenn ihr Verhalten von einschlägiger Rechtsprechung gedeckt ist, unabhängig davon, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Auch im Wege einer Beratung können wir bis zu einer obergerichtlichen, ggf. bundesgerichtlichen Klärung nicht überzeugend darauf hinwirken, dass die BWFGB ihre Praxis ändert, wenn diese Praxis ausdrücklich gerichtlich gebilligt wurde. Ich bedaure, dass ich Ihnen insofern nicht weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente