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IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport

IT- und / oder Digitalstrategie der Behörde für Inneres und Sport

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport [#224290]
Datum
4. Juli 2021 08:00
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
IT- und / oder Digitalstrategie der Behörde für Inneres und Sport
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224290/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in am 04.07.2021 haben Sie per E-Mail einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hambur…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport [#224290]
Datum
14. Juli 2021 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in am 04.07.2021 haben Sie per E-Mail einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) gestellt. Ihre Anfrage ist der auskunftspflichtigen Stelle am 05.07.2021 zur Prüfung und abschließenden Bearbeitung sowie Beantwortung zugeleitet worden. In Ihrem Antrag auf Informationszugang nach § 1 HmbTG bitten Sie um die Übersendung der „IT- und / oder Digitalstrategie der Behörde für Inneres und Sport“. Nach § 13 Abs. 6 HmbTG i. V. m. § 2 Abs.1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen nach derzeitiger Einschätzung voraussichtlich Gebühren in Höhe von 243 Euro an. Gemäß Ihrer Bitte, vorab über die voraussichtliche Höhe der Gebühren informiert zu werden, geben wir Ihnen vor Erlass eines Gebührenbescheides die Möglichkeit, sich diesbezüglich zu äußern. Möchten Sie Ihren Antrag bestehen lassen, bitten wir Sie um die Benennung einer zustellungsfähigen vollständigen Adresse, an die der Gebührenbescheid gesandt werden kann. Sollten wir bis zum 28.07.2021 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall selbstverständlich nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport“ [#224290]
Datum
14. Juli 2021 22:38
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224290/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Eine IT-/ Digitalstrategie liegt nach der Einlassung der Behörde für Inneres und Sport vor. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 6 HmbTG sind u.a. Verwaltungsvorschriften im Transparenzportal der Verwaltung zu veröffentlichen. Mindestens handelt es sich jedoch um ein vergleichbares Dokument gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG. Die Behörde hat daher bereits ihre gesetzlichen Transparenzpflichten verletzt. Sie kann nunmehr nicht verlangen, dass bei dem Herausgabeverlangen Gebühren verlangt werden. Auch ist gar nicht ersichtlich, warum hier Gebühren erhoben werden sollen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224290.pdf Anfragenr: 224290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224290/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gem. § 3 Abs. 1 Nr. 6 HmbTG sind Sie zur Veröffentlichung von Verwaltungsvorschrift…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport“ [#224290]
Datum
14. Juli 2021 22:41
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gem. § 3 Abs. 1 Nr. 6 HmbTG sind Sie zur Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften im Transparenzportal verpflichtet. Eine IT- / Digitalstrategie stellt eine solche Verwaltungsvorschrift dar, weil sie für die weitere Entwicklungen klare Handlungsvorgaben des Präses der Behörde an die Verwaltung macht. Mindestens steht dieses Dokument jedoch einer Verwaltungsvorschrift gleich und unterliegt damit ebenfalls der Veröffentlichungspflicht (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG). Insofern kommt ein Gebührenlast nicht betracht, weil lediglich die gesetzliche Veröffentlichungspflicht nachgeholt würde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224290/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG wg. Digitalstrategie der BIS (I3/2242/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 14.7.20…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG wg. Digitalstrategie der BIS (I3/2242/2021)
Datum
16. Juli 2021 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 14.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2242/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Ich habe mich an die BIS gewandt und um Übersendung der IT- und Digitalstrategie an mich gebeten, um beurteilen zu können, ob sie einen veröffentlichungspflichtigen Gegenstand im Sinne von § 3 HmbTG darstellt. Ich werde auf Sie zukommen, wenn ich dazu etwas zu berichten habe. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 5. Juli 2021 bedarf einer intensiven Prüfung, so dass sich die Frist zur B…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport“ [#224290]
Datum
26. Juli 2021 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 5. Juli 2021 bedarf einer intensiven Prüfung, so dass sich die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages auf zwei Monate nach § 13. Absatz 5 Satz 1 Alternative 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) verlängert. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen dieser Prüfung, die Frist noch auf insgesamt drei Monate nach § 13 Absatz 5 Satz 1 Alternative 2 HmbTG verlängern wird. Für diesem Fall werden sie rechtzeitig erneut informiert werden. Darüber hinaus darf ich Ihnen mitteilen, dass sich der von Ihnen angerufene Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Ihrem Anliegen an uns gewandt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nach der Geschäftsordnung Ihrer Behörde sind Schreiben an Externe mit dem Vor- und …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport“ [#224290]
Datum
27. Juli 2021 17:50
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach der Geschäftsordnung Ihrer Behörde sind Schreiben an Externe mit dem Vor- und Nachnamen des jeweiligen Bearbeiters zu unterzeichnen. Ich bitte, dies zu berücksichtigen. Vielen Dank für die Mitteilung. Hinsichtlich der von Ihnen bereits vorgesehenen Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf 3 Monate darf ich darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Weder sind in einem strategischen Dokument personenbezogene Daten betroffen (§ 4 Abs. 5 HmbTG), Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritte betroffen (§ 7 Abs. 4 HmbTG) oder der Schutz des geistigen Eigentums betroffen (§ 8 Abs. 2 HmbTG). Ich bezweifel darüber hinaus, dass überhaupt die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Frist vorliegen. Die IT- und Digitalstrategie Ihrer Behörde und deren Veröffentlichung ist kein komplexer Sachverhalt, bei dem nach dem gesetzgeberischen Willen eine Verlängerung zulässig ist. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass Sie auch der Begründungspflicht gar nicht nachgekommen sind, die der Gesetzgeber bereits für die Verlängerung verlangt. Insofern ist die Verlängerung bislang gar nicht erfolgt. Allerdings scheint für Sie der gesetzgeberische Willen mindestens in diesem Bereich keine Relevanz zu besitzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224290/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in anliegend wird Ihnen die aktuelle Digitalstrategie der BIS übersandt. Mit freundlichen Gr…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport [#224290]
Datum
9. August 2021 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anliegend wird Ihnen die aktuelle Digitalstrategie der BIS übersandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Senatsinnenbehörde hat heute die Strategie als gescanntes Dokument gesandt, wel…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I3/2242/2021 AW: IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport [#224290]
Datum
9. August 2021 20:01
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Senatsinnenbehörde hat heute die Strategie als gescanntes Dokument gesandt, welches wohl nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit entspricht. Allerdings hat sich damit meine Anfrage an Sie erledigt. Allerdings bitte ich um Zusendung des Schriftverkehrs mit der Behörde, wobei das Dokument selbst natürlich nicht mehr übersandt werden muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224290/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 12.8.2021 wieder an meinem Arbeitsplatz erreichba…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT] I3/2242/2021 AW: IT- / Digitalstrategie - Behörde für Inneres und Sport [#224290]
Datum
9. August 2021 20:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 12.8.2021 wieder an meinem Arbeitsplatz erreichbar. Ihre E-Mail wird während meiner Abwesenheit nicht gelesen. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich daher bitte an Herrn Dr. Christoph Schnabel: Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: 040 - 42854 - 4047. Mit freundlichen Grüßen,
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Informationszugangsantrag wg. Korrespondenz BIS/HmbBfDI (I3/2242/2021) Sehr Antragsteller/in auf Ihren Inform…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Informationszugangsantrag wg. Korrespondenz BIS/HmbBfDI (I3/2242/2021)
Datum
31. August 2021 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Informationszugangsantrag vom 9.8.2021 hin erhalten Sie in der Anlage die Korrespondenz unserer Behörde mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Ihrer Vermittlungssache I3/2242/2021. Die personenbezogenen Daten der Bearbeiter:innen werden nach § 4 Abs. 2 HmbTG im Auskunftsverfahren mitgeteilt. Die betroffenen Personen haben keine Einwilligung in eine Veröffentlichung dieser Informationen im Internet erteilt. Wenn Sie die Schreiben in das Archiv von „Frag den Staat“ hochladen möchten, schwärzen Sie bitte die Namen und persönlichen Kontaktdaten (E-Mail-Adressen, Durchwahlen) der Beteiligten. In PDF-Anhängen geschieht dies nicht automatisch. „Frag den Staat“ stellt hierfür aber meines Wissens nach ein Tool zur Verfügung, mit dem Sie dies selbst erledigen können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Informationszugangsantrag wg. Korrespondenz BIS/HmbBfDI (I3/2242/2021) [#224290] Sehr << Anrede >…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Informationszugangsantrag wg. Korrespondenz BIS/HmbBfDI (I3/2242/2021) [#224290]
Datum
31. August 2021 18:43
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Die Namensangaben habe ich selbstverständlich unkenntlich gemacht. Was mich dann doch verwundert ist, dass die BIS ihr Verhalten nicht einmal erläutert hat. Sie hat sogar ein barrierearmes Dokument erst nach Einschaltung der Senatskoordinatorin zur Verfügung gestellt (https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-der-behorde-fur-inneres-und-sport/). Ich finde das Verhalten mehr als bedauerlich. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224290/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.