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Dokumente zur Organisation des Amtswechsels mit ihrer Vorgängerin im Amt der Bundesministerin und Amtsantritt von Frau Bundesministerin Svenja Schulze im Amt der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Dokumente zur Organisation des Amtswechsels mit ihrer Vorgängerin im Amt der Bundesministerin und Amtsantritt von Frau Bundesministerin Svenja Schulze im Amt der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. April 2018
  • Frist
    2. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zur Or…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Dokumente zur Organisation des Amtswechsels mit ihrer Vorgängerin im Amt der Bundesministerin und Amtsantritt von Frau Bundesministerin Svenja Schulze im Amt der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit [#29312]
Datum
30. April 2018 08:47
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Organisation des Amtswechsels mit ihrer Vorgängerin im Amt der Bundesministerin und Amtsantritt von Frau Bundesministerin Svenja Schulze im Amt der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Schreiben von Frau Bercht Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen ein Schreiben von Frau Bercht…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Schreiben von Frau Bercht
Datum
28. Mai 2018 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1018,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen ein Schreiben von Frau Bercht, Leiterin Ministerbüro. Mit freundlichen Grüßen