DSFA zu OWI21 – Datenschutz-Folgen-Abschätzung zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21

Zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21
schreibt der Kreis Rendsburg-Eckernförde in seinem Verarbeitungsverzeichnis, siehe
https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-speicherdauer-loeschfristen/#nachricht-877086
"Freiwillige Durchführung der DSFA -
Eine DSFA besteht bereits landesseitig."

Ich habe daraufhin als mir naheliegend erscheinende Behörde das Verkehrsministerium angeschrieben:
https://fragdenstaat.de/a/300553
Die haben jedoch keine DSFA vorliegen.

Als Fachaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde
wissen Sie vielleicht wo es diese DSFA landesseitig gibt?

Haben Sie noch Dokumente mit Bezug zu
- Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 und
- § 43 LDSG-SH (Datenschutz-Folgen-Abschätzung)
bei Ihnen vorliegen?

Ich bitte, falls vorhanden,
um Übermittlung der aktuellsten Datenschutz-Folgen-Abschätzung bzgl. OWI21
oder Hinweis, wo diese aufzufinden ist,
oder eben Veranlassung der Streichung der entsprechenden Aussage in den Verfahrensverzeichnissen,
wenn niemand weiß, wo diese landesseitige DSFA zu finden ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahre…
An Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DSFA zu OWI21 – Datenschutz-Folgen-Abschätzung zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 [#303257]
Datum
15. März 2024 20:56
An
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 schreibt der Kreis Rendsburg-Eckernförde in seinem Verarbeitungsverzeichnis, siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-speicherdauer-loeschfristen/#nachricht-877086 "Freiwillige Durchführung der DSFA - Eine DSFA besteht bereits landesseitig." Ich habe daraufhin als mir naheliegend erscheinende Behörde das Verkehrsministerium angeschrieben: https://fragdenstaat.de/a/300553 Die haben jedoch keine DSFA vorliegen. Als Fachaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wissen Sie vielleicht wo es diese DSFA landesseitig gibt? Haben Sie noch Dokumente mit Bezug zu - Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 und - § 43 LDSG-SH (Datenschutz-Folgen-Abschätzung) bei Ihnen vorliegen? Ich bitte, falls vorhanden, um Übermittlung der aktuellsten Datenschutz-Folgen-Abschätzung bzgl. OWI21 oder Hinweis, wo diese aufzufinden ist, oder eben Veranlassung der Streichung der entsprechenden Aussage in den Verfahrensverzeichnissen, wenn niemand weiß, wo diese landesseitige DSFA zu finden ist.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303257/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Ei…
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] DSFA zu OWI21 – Datenschutz-Folgen-Abschätzung zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 [#303257]
Datum
21. März 2024 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Eine Beantwortung wird einige Zeit in Anspruch nehmen und schnellstmöglich erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
DSFA zu OWI21 – Datenschutz-Folgen-Abschätzung zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 [#303257] Sehr <<…
Von
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Betreff
DSFA zu OWI21 – Datenschutz-Folgen-Abschätzung zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 [#303257]
Datum
12. April 2024 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
7,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich auf Ihre IZG-Anfrage vom 15.03.2024 zurückkommen. Das Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 wird im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) nicht eingesetzt. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in diesem Zusammenhang nicht, eine Datenschutz-Folgen-Abschätzung ist in diesem Zusammenhang daher auch nicht erfolgt. Die von Ihnen erfragten Unterlagen existieren somit im LBV.SH nicht und können Ihnen daher auch nicht übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen