DSFA zu OWI21
Zum Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21
schreiben Sie in ihrem Verarbeitungsverzeichnis, siehe
https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-speicherdauer-loeschfristen/#nachricht-877086
"Freiwillige Durchführung der DSFA -
Eine DSFA besteht bereits landesseitig."
Ich habe daraufhin als mir naheliegend erscheinende Behörde das Verkehrsministerium angeschrieben:
https://fragdenstaat.de/a/300553
Die haben jedoch keine DSFA vorliegen.
Da Sie ja in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis die Behauptung aufgestellt haben,
es gäbe landesseitig eine DSFA, mögen Sie mir einen Hinweis geben, wo?
Haben Sie noch Dokumente mit Bezug zu
- Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren OWI21 und
- § 43 LDSG-SH (Datenschutz-Folgen-Abschätzung)
bei Ihnen vorliegen?
Ich bitte, falls vorhanden,
um Übermittlung der aktuellsten Datenschutz-Folgen-Abschätzung bzgl. OWI21
oder Hinweis, wo diese aufzufinden ist,
oder eben Streichung der entsprechenden Aussage in ihrem Verfahrensverzeichnis.
Antwort verspätet
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Datum15. März 2024
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17. April 2024
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