🇪🇺 Sie wollen mehr Transparenz in der EU? Entdecken Sie unsere EU-Recherchen!

Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils

- die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten
- die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde
- die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde
- die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    28. Oktober 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230694]
Datum
7. Oktober 2021 12:56
An
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
- die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten - die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde - die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde - die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230694/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des "Schrems II"-Urteil…
An Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230694]
Datum
11. November 2021 17:08
An
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils“ vom 07.10.2021 (#230694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230694/
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Leider haben Sie keine Postanschri…
Von
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Betreff
Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230694]
Datum
12. November 2021 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Leider haben Sie keine Postanschrift angegeben. Diese ist aber gemäß unseren Verfahrensvorschriften für die Registrierung und Bearbeitung des Antrags erforderlich. Bitte senden Sie uns Ihre vollständige Postanschrift so bald wie möglich zu. In der Zwischenzeit behalten wir uns das Recht vor, die Registrierung Ihres Antrags zu verweigern. Natürlich können Sie auch das auf der Europa-Website aufrufbare elektronische Formular zur Antragstellung verwenden: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/index.cfm?fuseaction=fmb&amp;amp;language=de. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, untenstehend finden Sie meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230694]
Datum
18. November 2021 22:36
An
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, untenstehend finden Sie meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230694/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
18. November 2021 22:37
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18/11/2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrag…
Von
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Betreff
RE: Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230694] --- Ref. Gestdem 2021/7157 - Ares(2021)7120085
Datum
19. November 2021 10:27
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWDurchsetzungdesSchremsII-Urteils230694.msg
45,5 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18/11/2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 19/11/2021 unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2021/7157 registriert. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 10/12/2021. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Sie haben Ihren Antrag über die Website eines privaten Betreibers gestellt, die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass der private Betreiber der Website fragdenstaat.de für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website zuständig und verantwortlich ist und nicht die Kommission. Weitere Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des privaten Betreibers entnehmen. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten. Mit freundlichen Grüßen
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung …
Von
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Gestdem 2021/7157 - Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230694]
Datum
10. Dezember 2021 15:06
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
3,8 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die am 10. Dezember 2021 abgelaufen ist, abzuschließen. Eine Verlängerung dieser Frist ist erforderlich. Wir müssen daher gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Bearbeitungsfrist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist endet am 11. Januar 2022. Wir entschuldigen uns für diese Verzögerung und für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des "Schrems II"-Urteil…
An Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht Gestdem 2021/7157 - Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230694]
Datum
12. Januar 2022 11:24
An
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils“ vom 07.10.2021 (#230694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230694/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
12. Januar 2022 11:25
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils“ [#230694]
Datum
12. Januar 2022 11:25
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230694/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir meine Anfrage trotz mehrmaliger grundloser Fristverlängerung in der eigens gesetzten Frist keine Antwort erteilt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 230694.pdf - 2021-11-19_1-AWDurchsetzungdesSchremsII-Urteils230694.msg - 2021-12-10_1-image001.gif Anfragenr: 230694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230694/
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 202200125 - Eingangsbestätigung [CMSEO]:0034487 ( http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/ ) ( http://ww…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 202200125 - Eingangsbestätigung [CMSEO]:0034487
Datum
13. Januar 2022 16:09
Status
Warte auf Antwort
( http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/ ) ( http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/ ) Die Europäische Ombudsfrau Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben an die Europäische Bürgerbeauftragte. Ihre Beschwerde wurde unter der folgenden Beschwerdenummer registriert:** 202200125 ** Wir werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen, ob Ihre Beschwerde weiterverfolgt werden kann und welches gegebenenfalls die nächsten Schritte sind. Normalerweise sollte dies innerhalb der nächsten vier Wochen der Fall sein. Die Tatsache, dass Sie diese Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten eingereicht haben, hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Fristen in einem damit zusammenhängenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich unter den nachstehend genannten Kontaktangaben jederzeit an unser Amt wenden. Mit freundlichen Grüßen
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Gestdem 2021/7157 Dear Mr. Antragsteller/in, Please find attached a letter in relati…
Von
Datenschutzbeauftragter der Europäischen Kommision
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Gestdem 2021/7157
Datum
17. Januar 2022 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Dear Mr. Antragsteller/in, Please find attached a letter in relation to your request for access to documents Gestdem 2021/7157. According to standard operational procedures, the reply is usually also sent by registered mail. Please note, however, that due to the extraordinary health and security measures currently in force during the COVID-19 epidemic, which include the requirement for all Commission non-critical staff to telework, we are unfortunately not in a position to follow this procedure until further notice. We would therefore appreciate if you could confirm receipt of the present e-mail by replying to: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Kind regards,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde Nr. 125/2022/MIG Sehr Antragsteller/in diese Mitteilung betrifft Ihre Beschwerde, mit der im Betreff g…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde Nr. 125/2022/MIG
Datum
21. Januar 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in diese Mitteilung betrifft Ihre Beschwerde, mit der im Betreff genannten Referenznummer, die Sie bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht haben. In der Anlage erhalten Sie die Schlussentscheidung der Bürgerbeauftragten betreffend Ihre Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen