Ehem. Kita-Gebäude auf Bundeswehrgelände (Bergische Kaserne)

gerne möchte ich erfragen, was mit dem Kita-Gebäude auf dem Gelände der Bergischen Kaserne in Düsseldorf geschehen ist. Wurde es abgerissen? Steht das Gebäude noch? Wieso wurde sich gegen die Weiterführung des Standortes damals (vor über 15 Jahren) entschieden? Wer (welche Institution der Stadt) ist an dem Standort entscheidungsbefugt? Das Bundesministerium der Verteidigung kann diese Frage nicht beantworten und verweist auf Sie. Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gerne möchte ich erfragen, was mit de…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ehem. Kita-Gebäude auf Bundeswehrgelände (Bergische Kaserne) [#290450]
Datum
19. Oktober 2023 09:53
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gerne möchte ich erfragen, was mit dem Kita-Gebäude auf dem Gelände der Bergischen Kaserne in Düsseldorf geschehen ist. Wurde es abgerissen? Steht das Gebäude noch? Wieso wurde sich gegen die Weiterführung des Standortes damals (vor über 15 Jahren) entschieden? Wer (welche Institution der Stadt) ist an dem Standort entscheidungsbefugt? Das Bundesministerium der Verteidigung kann diese Frage nicht beantworten und verweist auf Sie. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290450/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.1018-49/23; Ihr IFG-Antrag Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen mein Schrei…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.1018-49/23; Ihr IFG-Antrag
Datum
3. November 2023 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen mein Schreiben vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen