🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Einbringung von Mais, Getreide, Brot und Semmeln in Fließ- und Stehgewässern

Seit Jahren kann hier immer wieder an verschiedenen Orten beobachtet werden wie zentnerweise, Getreide jeglicher Art, Mais, auch altes Brot uns Semmeln in Gewässer eingebracht werden, über Monate hinweg, egal ob es sich um stehende oder fließende Gewässer handelt. Bekannterweise sind unsere Gewässer überdüngt und in teils schlechtem Zustand. Meine Fragen daher:

-Welche Vorschriften gibt es hierzu?
-Welche Nährstoffe werden hier eingetragen (teilweise erkennt man eine Veralgung)?
-Ist o.g. Praxis rechtlich in Ordnung oder rechtswidrig (z.B. Verunreinigung von Gewässern), bitte nennen Sie mir hier die Rechtsgrundlagen?
-Welche Mengen, binnen welcher Zeit sind als unbedenklich zu betrachten und aber welchen Mengen/Schwellwerten gilt das nicht mehr und wie unterscheidet sich das bezüglich der eingebrachten Stoffe (Getreide, Mais, Brot, Semmeln etc.)?
-An wen, sprich welche Behörde sollte ich mich wenden, wenn dies nicht in Ordnung wäre?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Alamac Anonym
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Jahren ka…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Alamac Anonym
Betreff
Einbringung von Mais, Getreide, Brot und Semmeln in Fließ- und Stehgewässern [#234529]
Datum
4. Dezember 2021 09:32
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Jahren kann hier immer wieder an verschiedenen Orten beobachtet werden wie zentnerweise, Getreide jeglicher Art, Mais, auch altes Brot uns Semmeln in Gewässer eingebracht werden, über Monate hinweg, egal ob es sich um stehende oder fließende Gewässer handelt. Bekannterweise sind unsere Gewässer überdüngt und in teils schlechtem Zustand. Meine Fragen daher: -Welche Vorschriften gibt es hierzu? -Welche Nährstoffe werden hier eingetragen (teilweise erkennt man eine Veralgung)? -Ist o.g. Praxis rechtlich in Ordnung oder rechtswidrig (z.B. Verunreinigung von Gewässern), bitte nennen Sie mir hier die Rechtsgrundlagen? -Welche Mengen, binnen welcher Zeit sind als unbedenklich zu betrachten und aber welchen Mengen/Schwellwerten gilt das nicht mehr und wie unterscheidet sich das bezüglich der eingebrachten Stoffe (Getreide, Mais, Brot, Semmeln etc.)? -An wen, sprich welche Behörde sollte ich mich wenden, wenn dies nicht in Ordnung wäre?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Alamac Anonym Anfragenr: 234529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234529/
Mit freundlichen Grüßen Alamac Anonym

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Anonym, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.12.2021, in der Sie Ihre Sorge wegen einer möglic…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Einbringung von Mais, Getreide, Brot und Semmeln in Fließ- und Stehgewässern [#234529] [im StMUV gespeichert unter 27c-A0140-2021/1953-3]
Datum
13. Dezember 2021 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
12,7 KB


Sehr geehrter Herr Anonym, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.12.2021, in der Sie Ihre Sorge wegen einer möglichen Gewässerverunreinigung durch das Einbringen von Getreide, Mais, Brot oder Semmeln in ein Gewässer zum Ausdruck bringen. Über eine wie von Ihnen geschilderte „zentnerweise Einbringung“ dieser Stoffe ist uns bislang nichts bekannt. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllt das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer den Tatbestand einer Gewässerbenutzung, für den gem. § 8 WHG eine Erlaubnis erforderlich ist. Das Füttern von Wasservögeln oder Fischen mit kleinen Brotmengen fällt allerdings nicht unter diese Erlaubnispflicht. Hier sind ggf. entsprechende Auflagen in kommunalen Satzungen zu berücksichtigen. Lebensmittel enthalten Nährstoffe wie Stickstoff, Phosphor und organische Verbindungen. Eine erhöhte Konzentration an Phosphor führt in Oberflächengewässern zur Eutrophierung. Organische Stoffe, d. h. abbaubare Stoffe, können im Gewässer zu Sauerstoffmangel und Massenentwicklungen von Bakterien führen. Ein unerlaubtes Einbringen großer Mengen an Getreide, Mais, Brot oder Semmeln in Gewässer wäre eine Gewässerverunreinigung. In diesem Fall sollten Sie die Polizei benachrichtigen, die im eigenen Ermessen weitere Schritte einleitet. Mit freundlichen Grüßen