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Einflussnahme auf die Laufzeiten der Schweizer Atomkraftwerke

Den Brief der parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzlühr-Sutter an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt, Simonetta Sommaruga bezüglich der Abschaltung von an der deutschen Grenze gelegenen Atomkraftwerken.
(Ich nehme Bezug auf: https://www.nzz.ch/international/deutsches-umweltministerium-schweiz-soll-akw-stilllegen-ld.1515693.)

Ergebnis der Anfrage

Den Brief der parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzlühr-Sutter an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt, Simonetta Sommaruga bezüglich der Abschaltung von an der deutschen Grenze gelegenen Atomkraftwerken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bri…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einflussnahme auf die Laufzeiten der Schweizer Atomkraftwerke [#168686]
Datum
16. Oktober 2019 12:34
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Brief der parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzlühr-Sutter an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt, Simonetta Sommaruga bezüglich der Abschaltung von an der deutschen Grenze gelegenen Atomkraftwerken. (Ich nehme Bezug auf: https://www.nzz.ch/international/deutsches-umweltministerium-schweiz-soll-akw-stilllegen-ld.1515693.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage #168686 vom 16. Oktober 2019 über fragdenstaat.de Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Da…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage #168686 vom 16. Oktober 2019 über fragdenstaat.de
Datum
18. November 2019 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
538,8 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Antrag vom 16. Oktober 2019 über fragdenstaat.de (#168686), in dem Sie um Auskunft über das Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt Simonetta Sommaruga bezüglich der Abschaltung von an der deutschen Grenze gelegenen Atomkraftwerken nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich. In der Anlage finden Sie ein Duplikat des Schreibens. Die Übersendung des Duplikats erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bmu.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen
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