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Einhaltung von Schutzauflagen im Wasserrechtsbescheid

Halten Sie es für rechtsstaatlich tolerierbar und aus Gründen der Gesundheitprävention zu verantworten, dass die Aufsichtsbehörden im LRA und der Reg. v. Ofr. es seit 1978 unbeanstandet geduldet haben, dass der ZwV-Juragruppe
1. entgegen unmissverständlicher Schutzauflagen im Abs. III des WR-Bescheids den Fassungsbereich der WV-Leups über 40 Jahre lang NICHT eingezäunt hat? - Folge: Gelegentliche Rohwasseraufkeimung.
2. die Schutzgebietsausweisung/-Verordnung seit Verbandsbeitritt, über 40 Jahre lang, NICHT aktualisiert hat,
3. Die Stadt Pegnitz die Quellgrundstücke trotz ausdrücklichem Übereignungsverbot im WR-Bescheid (Abs.III d)die Grundstücke rechtsgrundlos und ohne Satzungsverpflichtung (§ 4 (7)) dem ZwV gegenleistungsfrei übereignet hat.
4. Der ZwV-Juragruppe die ortsnahe WV-Leups trotzt § 50 (2) WHG; Landtagsbeschluss v.1 2. 03. 1981 und entgegen DIN 2000 aufgelassen hat?
Finden Sie das mit rechtsstaatlichem Verwaltungsvollzug und der behördlichen Aufsichtspflicht zum Schutz der Verbraucher vereinbar?
Was könnten die Betroffenen - außer erfolglosen Petitionen - dagegen unternehmen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Halten Si…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Einhaltung von Schutzauflagen im Wasserrechtsbescheid [#182147]
Datum
7. März 2020 18:45
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Halten Sie es für rechtsstaatlich tolerierbar und aus Gründen der Gesundheitprävention zu verantworten, dass die Aufsichtsbehörden im LRA und der Reg. v. Ofr. es seit 1978 unbeanstandet geduldet haben, dass der ZwV-Juragruppe 1. entgegen unmissverständlicher Schutzauflagen im Abs. III des WR-Bescheids den Fassungsbereich der WV-Leups über 40 Jahre lang NICHT eingezäunt hat? - Folge: Gelegentliche Rohwasseraufkeimung. 2. die Schutzgebietsausweisung/-Verordnung seit Verbandsbeitritt, über 40 Jahre lang, NICHT aktualisiert hat, 3. Die Stadt Pegnitz die Quellgrundstücke trotz ausdrücklichem Übereignungsverbot im WR-Bescheid (Abs.III d)die Grundstücke rechtsgrundlos und ohne Satzungsverpflichtung (§ 4 (7)) dem ZwV gegenleistungsfrei übereignet hat. 4. Der ZwV-Juragruppe die ortsnahe WV-Leups trotzt § 50 (2) WHG; Landtagsbeschluss v.1 2. 03. 1981 und entgegen DIN 2000 aufgelassen hat? Finden Sie das mit rechtsstaatlichem Verwaltungsvollzug und der behördlichen Aufsichtspflicht zum Schutz der Verbraucher vereinbar? Was könnten die Betroffenen - außer erfolglosen Petitionen - dagegen unternehmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182147 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung von Schutzauflagen im Wasserr…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Einhaltung von Schutzauflagen im Wasserrechtsbescheid [#182147]
Datum
15. April 2020 08:54
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung von Schutzauflagen im Wasserrechtsbescheid“ vom 07.03.2020 (#182147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Darf ich annehmen, dass ihre Zurückhaltung bei der Auskunftserteilung der Coronakrise geschuldet ist, oder hat man in München resigniert und Nordostbayern als Rechtstaatsdiaspora abgeschrieben? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182147

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung von Schutzauflagen im Wasserr…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Einhaltung von Schutzauflagen im Wasserrechtsbescheid [#182147]
Datum
22. April 2020 13:00
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung von Schutzauflagen im Wasserrechtsbescheid“ vom 07.03.2020 (#182147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Ich gestehe ihnen gern coronabedingte Verzögerung zu, aber bitte antworten Sie wenn wider alle Mitarbeiter einsatzfähig sind! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182147 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>