Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

1. Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden bei dem Blitzmarathon am 18.9.2014 im Stadtgebiet geblitzt?
2. Bei wie vielen kam es zu einem Ordnungswidrigkeiten verfahren?
3. Wie viele haben ein Bußgeld im Stadtgebiet bekommen?
4. Wie hoch war das höchste Bußgeld im Stadtgebiet?
5. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen in folge des Blitzmarathons insgesamt im Stadtgebiet?

6. Wie viele stationäre Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden in den letzten drei Jahren im Stadtgebiet neu aufgestellt oder deren Standort geändert?
7. Falls neue Geräte aufgestellt wurden oder dern Standort geändert wurde, nach welchen Kriterien wurden die neuen Standorte ausgewählt?
8. Wer war an der Auswahl der Standorte beteiligt?
9. Hat die Aufstellung der Geräte zu einem Rückgang von Unfällen am Standort geführt?

10. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt im Stadtgebiet im Jahr 2013?
11. Mit welchem Betrag wurden die Einnahmen durch Bußgelder insgesamt im Haushalt der Stadt für das Jahr 2013 veranschlagt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2014
  • Frist
    24. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung [#7571]
Datum
21. September 2014 20:29
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden bei dem Blitzmarathon am 18.9.2014 im Stadtgebiet geblitzt? 2. Bei wie vielen kam es zu einem Ordnungswidrigkeiten verfahren? 3. Wie viele haben ein Bußgeld im Stadtgebiet bekommen? 4. Wie hoch war das höchste Bußgeld im Stadtgebiet? 5. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen in folge des Blitzmarathons insgesamt im Stadtgebiet? 6. Wie viele stationäre Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden in den letzten drei Jahren im Stadtgebiet neu aufgestellt oder deren Standort geändert? 7. Falls neue Geräte aufgestellt wurden oder dern Standort geändert wurde, nach welchen Kriterien wurden die neuen Standorte ausgewählt? 8. Wer war an der Auswahl der Standorte beteiligt? 9. Hat die Aufstellung der Geräte zu einem Rückgang von Unfällen am Standort geführt? 10. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt im Stadtgebiet im Jahr 2013? 11. Mit welchem Betrag wurden die Einnahmen durch Bußgelder insgesamt im Haushalt der Stadt für das Jahr 2013 veranschlagt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Blitzmarathon Trier Sehr <Information-entfernt> die Stadt Trier führt keine eigenen Geschwindigkeitsmessung…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Blitzmarathon Trier
Datum
22. September 2014 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> die Stadt Trier führt keine eigenen Geschwindigkeitsmessungen durch. Die fraglichen Kontrollen werden ausschließlich durch das Polizeipräsidium Trier veranlasst. mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Blitzmarathon Trier [#7571] Sehr geehrte Damen und Herren, Die fragen 1 bis 9 wurden mittlerweile vom Polize…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Blitzmarathon Trier [#7571]
Datum
8. Oktober 2014 16:37
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die fragen 1 bis 9 wurden mittlerweile vom Polizeipräsidium Tier beantworte. (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/einnahmen-durch-geschwindigkeitsuberwachung-5/#nachricht-21085) Selbst verständlich ist es dem Polizeipräsidium Trier jedoch nicht möglich die Fragen 10. und 11. die sich auf den Haushalt der Stadt Trier beziehen zu beantworten. Ich bitte Sie deshalb diese Fragen zu beantworten: 10. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt im Stadtgebiet im Jahr 2013? 11. Mit welchem Betrag wurden die Einnahmen durch Bußgelder insgesamt im Haushalt der Stadt für das Jahr 2013 veranschlagt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Blitzmarathon Trier [#7571] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einna…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Blitzmarathon Trier [#7571]
Datum
28. Oktober 2014 12:26
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung" vom 21.09.2014 (#7571) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Trier
Blitzmarathon Trier[#7571] | Ihre Mail vom 08.10.2014 Sehr <Information-entfernt> die Frage 10 bezieht sich…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Blitzmarathon Trier[#7571] | Ihre Mail vom 08.10.2014
Datum
5. November 2014 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> die Frage 10 bezieht sich nicht auf den städtischen Haushalt. Wie aus dem an Sie gerichteten elektronischen Brief des Polizeipräsidiums Trier vom 02.10.2014 zu entnehmen, kann Ihnen die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Westpfalz die angefragte Höhe der Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen im Stadtgebiet im Jahr 2013 mitteilen. Bezüglich der Frage 11 kann ich Ihnen mitteilen, dass im städtischen Haushalt 2013 verwaltungsweit 1.284.275 EUR an Bußgeld- und Verwarnungsgeldeinnahmen eingeplant waren. Freundliche Grüße Reinhold Lutz Zentrales Controlling/Organisation Rathaus, Am Augustinerhof 54290 Trier Tel.: 0049(0)651/718-1100 Fax: 0049(0)651/718-1108 eMail: <<E-Mail-Adresse>> ========================================================================================= Hinweis: Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese E-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich. =========================================================================================
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.