Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten

Anfrage an: Stadt Waiblingen

Angabe der Einnahmen durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen.

Für mich sind die Informationen aus dem Jahr 2018 relevant.
Für 2017 liegt schon eine Information aus Ihrem Haus vor: https://fragdenstaat.de/anfrage/einnahmen-und-kosten-nicht-digitaler-parkautomaten-4/#nachricht-95842

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angabe der Einnah…
An Stadt Waiblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten [#162784]
Datum
5. August 2019 13:23
An
Stadt Waiblingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angabe der Einnahmen durch nicht-digitale Parkautomaten und Kosten die jährlich/monatlich für die Einzahlung der Münzen aus den Parkautomaten auf ein Bankkonto anfallen. Für mich sind die Informationen aus dem Jahr 2018 relevant. Für 2017 liegt schon eine Information aus Ihrem Haus vor: https://fragdenstaat.de/anfrage/einnahmen-und-kosten-nicht-digitaler-parkautomaten-4/#nachricht-95842
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Waiblingen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt. Die angefragten Einnahmen bei den Parkgebü…
Von
Stadt Waiblingen
Betreff
Einnahmen und Kosten nicht-digitaler Parkautomaten [#162784]
Datum
6. August 2019 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt. Die angefragten Einnahmen bei den Parkgebühren betrugen im Jahr 2018 insgesamt 291.531 Euro. Für die Einzahlung der Münzen bei der Bank entstehen keine separaten Kosten. Mit freundlichen Grüßen