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Einnahmen und Personalkosten im Vertrieb bei der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

(1) Wie hoch waren die Einnahmen des Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und der Vermessungs- und Katasterämter Osteifel-Hunsrück, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westeifel-Mosel, Westpfalz und Westerwald-Taunus in den Jahren 2012, 2013 und 2014? Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach den Prokuktkategorien, z.B.
(a) Raumbezug (Lage-, Höhen- und Schwerefestpunkte, Geoidmodelle, SAPOS)
(b) Luftbilder/Orthophotos
(c) digitale ATKIS-Daten
(d) gedruckte Karten und topographische Karten auf CD/DVD
(e) historische Karten
(f) Liegenschaftskataster
(g) Anbieten von "GeoWebDiensten"
(h) Druckschriften, u.a. der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz
(i) Vermessungen im Rahmen des Liegenschaftskatasters (Gebäudeaufnahme, Flurstücksteilungen usw.)

Wenn sie eine abweichende, aber vergleichbar detaillierte Aufschlüsselung haben, dann können Sie auch Ihre Aufschlüsselung verwenden.

Enthält die Aufschlüsselung auch Einnahmen städtischer Vermessungämter (z.B. Bauamt der Landeshauptstadt Mainz, das auch Vermessungen im Liegenschaftskataster durchführen darf)

(2) Wie viele Mitarbeiter sind in der Gebührenerhebung (Ausstellen von Gebührenbescheiden) und dem Vertrieb der Produkte (a) bis (d) beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und der Vermessungs- und Katasterämter Osteifel-Hunsrück, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westeifel-Mosel, Westpfalz und Westerwald-Taunus beschäftigt? Wie hoch ist die Summe der Personalkosten für diese Stellen? (Eine 50%-Teilzeitstelle zählt natürlich nur als halbe Arbeitskraft)

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2015
  • Frist
    25. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Wie hoch wa…
An Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen und Personalkosten im Vertrieb bei der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz [#10262]
Datum
23. Juni 2015 14:45
An
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Wie hoch waren die Einnahmen des Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und der Vermessungs- und Katasterämter Osteifel-Hunsrück, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westeifel-Mosel, Westpfalz und Westerwald-Taunus in den Jahren 2012, 2013 und 2014? Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach den Prokuktkategorien, z.B. (a) Raumbezug (Lage-, Höhen- und Schwerefestpunkte, Geoidmodelle, SAPOS) (b) Luftbilder/Orthophotos (c) digitale ATKIS-Daten (d) gedruckte Karten und topographische Karten auf CD/DVD (e) historische Karten (f) Liegenschaftskataster (g) Anbieten von "GeoWebDiensten" (h) Druckschriften, u.a. der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (i) Vermessungen im Rahmen des Liegenschaftskatasters (Gebäudeaufnahme, Flurstücksteilungen usw.) Wenn sie eine abweichende, aber vergleichbar detaillierte Aufschlüsselung haben, dann können Sie auch Ihre Aufschlüsselung verwenden. Enthält die Aufschlüsselung auch Einnahmen städtischer Vermessungämter (z.B. Bauamt der Landeshauptstadt Mainz, das auch Vermessungen im Liegenschaftskataster durchführen darf) (2) Wie viele Mitarbeiter sind in der Gebührenerhebung (Ausstellen von Gebührenbescheiden) und dem Vertrieb der Produkte (a) bis (d) beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und der Vermessungs- und Katasterämter Osteifel-Hunsrück, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westeifel-Mosel, Westpfalz und Westerwald-Taunus beschäftigt? Wie hoch ist die Summe der Personalkosten für diese Stellen? (Eine 50%-Teilzeitstelle zählt natürlich nur als halbe Arbeitskraft) Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an den Einnahmen und Personalkosten im Vertrieb bei d…
Von
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. Juni 2015 bezüglich Einnahmen und Personalkosten im Vertrieb bei der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz
Datum
25. Juni 2015 16:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an den Einnahmen und Personalkosten im Vertrieb bei der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz. Um den einschlägigen Formvorschriften genügen zu können, bitten wir Sie zunächst um Mitteilung Ihrer vollständigen postalischen Adresse (ladungsfähige Anschrift). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Entschuldigung für die fehlende ladungsfähige Anschrift. Da habe ich wo…
An Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23. Juni 2015 bezüglich Einnahmen und Personalkosten im Vertrieb bei der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz [#10262]
Datum
28. Juni 2015 23:05
An
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Entschuldigung für die fehlende ladungsfähige Anschrift. Da habe ich wohl bei fragdenstaat.de ein Häkchen vergessen. Sie finden die Anschrift am Ende dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Traubenstraße 9 74336 Brackenheim
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Antwortschreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme…
Von
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. Juni 2015 bezüglich Einnahmen und Personalkosten im Vertrieb bei der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz
Datum
21. Juli 2015 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Antwortschreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 21. Juli 2015. Meine Fragen sind hierm…
An Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23. Juni 2015 bezüglich Einnahmen und Personalkosten im Vertrieb bei der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz [#10262]
Datum
25. Juli 2015 14:54
An
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 21. Juli 2015. Meine Fragen sind hiermit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Traubenstraße 9 74336 Brackenheim

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Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Abwesenheitsnotiz Sehr geehrteAntragsteller/in heute befinde ich mich außer Haus. Ihre E-Mail wird nicht automati…
Von
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Betreff
Abwesenheitsnotiz
Datum
25. Juli 2015 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in heute befinde ich mich außer Haus. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen können Sie sich an Frau Christina Kirst (Tel: 0261 492-392, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.