Einsatz von "Zoom" in der Senatskanzlei

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

In einer Pressemitteilung (https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/08/2021-08-16-senatskanzlei-zoom) wurde Seitens Ihrer Behörde vor dem Einsatz von "zoom" gewarnt. Bereits im Frühjahr hatten Sie sich diesbezüglich an die Senatskanzlei gewandt (https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-von-microsoft-teams/#nachricht-596373)

Am 17.06.2021 haben Sie offenbar im Rahmen einer Anhörung ein formales Verfahren eingeleitet worden; die Senatskanzlei hat hieraufhin nicht substanziiert reagiert. Folgerichtig habe es eine formale Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO gegeben.

Ich bitte um Zusendung
- der Warnung bzw. Warnungen
- der Anhörung vom 17.06.2021 und des diesbezüglichen Schriftverkehrs einschließlich der Antwort der Senatskanzlei
- die frühzeitige Information seitens der Senatskanzlei an den HmbBfDI über den Einsatz von Zoom
- Dokumente des HmbBfDI, der Senatskanzlei und etwaiger Dritter zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zoom und von alternativen Produkten
(Namen von Personen können geschwärzt werden)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte um elektronische Zusendung der Unterlagen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr << Anrede >> In einer Pressemitteilun…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von "Zoom" in der Senatskanzlei [#226885]
Datum
17. August 2021 06:33
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr << Anrede >> In einer Pressemitteilung (https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/08/2021-08-16-senatskanzlei-zoom) wurde Seitens Ihrer Behörde vor dem Einsatz von "zoom" gewarnt. Bereits im Frühjahr hatten Sie sich diesbezüglich an die Senatskanzlei gewandt (https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-von-microsoft-teams/#nachricht-596373) Am 17.06.2021 haben Sie offenbar im Rahmen einer Anhörung ein formales Verfahren eingeleitet worden; die Senatskanzlei hat hieraufhin nicht substanziiert reagiert. Folgerichtig habe es eine formale Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO gegeben. Ich bitte um Zusendung - der Warnung bzw. Warnungen - der Anhörung vom 17.06.2021 und des diesbezüglichen Schriftverkehrs einschließlich der Antwort der Senatskanzlei - die frühzeitige Information seitens der Senatskanzlei an den HmbBfDI über den Einsatz von Zoom - Dokumente des HmbBfDI, der Senatskanzlei und etwaiger Dritter zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zoom und von alternativen Produkten (Namen von Personen können geschwärzt werden) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte um elektronische Zusendung der Unterlagen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/226885/upload/f919f6debe70e811fe0c443b1b2aa7fbe4194713/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
M1/2573/2021 Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag vom 17.08.21, 06:34 Uhr über fragdenstaat.de erhalten. …
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag vom 17.08.21, 06:34 Uhr über fragdenstaat.de erhalten. Wir bearbeiten Ihren Antrag und werden Ihnen in Kürze weitere Informationen zum Vorgang mitteilen. Mit freundlichen Grüßen,
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
M1/2573/2021 Sehr Antragsteller/in wir haben den vorläufigen Umfang Ihres Antrags geprüft. Sie beantragen Zugang …
Sehr Antragsteller/in wir haben den vorläufigen Umfang Ihres Antrags geprüft. Sie beantragen Zugang nach § 1 Abs. 1 HmbTG zu „Informationen über ZOOM einschließlich der Warnung des HmbBfDI an die SK“, genauer: - der Warnung bzw. Warnungen - der Anhörung vom 17.06.2021 und des diesbezüglichen Schriftverkehrs einschließlich der Antwort der Senatskanzlei - die frühzeitige Information seitens der Senatskanzlei an den HmbBfDI über den Einsatz von Zoom - Dokumente des HmbBfDI, der Senatskanzlei und etwaiger Dritter zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zoom und von alternativen Produkten (Namen von Personen können geschwärzt werden) Die erste Sichtung des Vorgangs hat ergeben, dass es sich um mindestens 14 Dokumente mit einer Gesamtseitenzahl von mindestens 348 Seiten handelt. Diese Seiten sind alle zu sichten, die Inhalte auf das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen hin zu prüfen und ggf. zu schwärzen. Ferner sind evtl. Dritte zu beteiligen, hier vor allem das betroffene Unternehmen Zoom Video Communications, Inc. Insgesamt löst Ihr Antrag daher einen Gebührentatbestand aus. Der Gebührenrahmen beträgt 30 bis 500 €. Wir rechnen mit einer mittleren Gebühr. Sollten Sie deswegen von Ihrem Antrag Abstand nehmen oder diesen ändern wollen, teilen Sie uns das bitte mit. Ansonsten benötigen wir eine zustellfähige Adresse für die Übersendung des Gebührenbescheids. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: M1/2573/2021 [#226885] Lieber Antragsteller/in ich beschränke meine Anfrage auf die ersten drei Punkte. Mit …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: M1/2573/2021 [#226885]
Datum
17. August 2021 22:08
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber Antragsteller/in ich beschränke meine Anfrage auf die ersten drei Punkte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/226885/upload/f919f6debe70e811fe0c443b1b2aa7fbe4194713/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: M1/2573/2021 [#226885] Sehr Antragsteller/in wir prüfen derzeit die Veröffentlichung des Warnungstexts. Diese…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: M1/2573/2021 [#226885]
Datum
25. August 2021 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir prüfen derzeit die Veröffentlichung des Warnungstexts. Dieser Prozess dauert noch an, da die Zoom Video Communications Inc. zu beteiligen ist. Über eine Veröffentlichung würden wir Sie informieren, so dass Sie den Text kostenfrei abrufen können. Zwischenzeitlich können wir auf die Veröffentlichung des geschwärzten Vertragstextes im Transparenzportal verweisen: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/rahmenvertrag-msa-datenschutzvereinbarung-dpa-lizenzabruf-zoom-videocommunications-inc Wir regen an, dass Sie bis zur Veröffentlichung Ihren Antrag ruhen lassen. Sollten Sie weiterhin die zusätzlichen Dokumente anfordern (die Anhörung vom 17.06.2021 und den diesbezüglichen Schriftverkehr einschließlich der Antwort der Senatskanzlei und die frühzeitige Information seitens der Senatskanzlei an den HmbBfDI über den Einsatz von Zoom), besteht trotzdem die Notwendigkeit der Mitteilung einer zustellfähigen Adresse, da der Gebührentatbestand erfüllt ist. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Ihr Antrag ohne diese Mitteilung nicht weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: M1/2573/2021 [#226885] Sehr << Anrede >> gerne können wir verfahren, wie von Ihnen vorgeschlagen.…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: M1/2573/2021 [#226885]
Datum
29. August 2021 17:51
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne können wir verfahren, wie von Ihnen vorgeschlagen. Bitte informieren Sie mich, wenn Sie soweit sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226885/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [SPAMVERDACHT]AW: M1/2573/2021 [#226885] Sehr Antragsteller/in wir haben intern geprüft, inwieweit eine Veröf…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: M1/2573/2021 [#226885]
Datum
31. August 2021 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben intern geprüft, inwieweit eine Veröffentlichung in Betracht käme. Da hierbei jedoch nicht die großzügigeren Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes zur Anwendung kommen können, wäre eine Veröffentlichung nur schwierig möglich, bzw. wären wesensändernde Unkenntlichmachungen notwendig. Es wurde sicher daher gegen eine solche Handlung entschieden. Wir können Ihr Verfahren dementsprechend wieder aufnehmen. Wie mitgeteilt, ist jedoch eine Gebührenpflicht nicht auszuschließen und hierfür eine zustellfähige Adresse notwendig. Wir bitten Sie daher, uns eine solche mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: [SPAMVERDACHT]AW: M1/2573/2021 [#226885] Sehr << Anrede >> wieso finden denn die Vorschriften des…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: M1/2573/2021 [#226885]
Datum
20. November 2021 10:19
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wieso finden denn die Vorschriften des HmTG keine Anwendung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226885/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [SPAMVERDACHT]AW: [SPAMVERDACHT]AW: M1/2573/2021 [#226885] Sehr Antragsteller/in ich verstehe Ihre Frage so, …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: [SPAMVERDACHT]AW: M1/2573/2021 [#226885]
Datum
23. November 2021 11:13
Status
Sehr Antragsteller/in ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie fragen, warum bei der Prüfung unserer eigenständigen Veröffentlichung die Vorschriften des HmbTG keine Anwendung finden. Eine eigenständige Veröffentlichung von Dokumenten durch unsere Behörde ist losgelöst von Anträgen nach dem HmbTG zu betrachten und kann nur nach den Grundsätzen des Informationshandelns der Verwaltung bewertet werden. Auf dieser Grundlage sehen wir keine Möglichkeit zur Veröffentlichung. Im Rahmen eines Antrags nach HmbTG, wie Sie einen gestellt haben, finden die Regelungen des HmbTG selbstverständlich Anwendung. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass wir Ihr Verfahren 2573/2021 zwischenzeitlich mangels Rückmeldung eingestellt haben. Gem. § 13 Absatz 6 HmbTG sind Gebühren für die Bearbeitung zu erheben. Die Gebührenordnung stellen wir online zur Verfügung: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/HmbTGGebO.pdf. Für die Zustellung des Gebührenbescheids ist die Mitteilung einer Anschrift notwendig. Ansonsten müssen wir davon ausgehen, dass die Begleichung der anfallenden Gebühr nicht gesichert ist. Mit freundlichen Grüßen,