Einschränkungen von Grundrechten wegen Corona

Von einem Tag auf den anderen wurden wegen der drohenden Überlastung von Krankenhäusern grundlegende Rechte unter Bestrafung und "bis auf Weiteres" beschränkt. Man sagte uns: wir müssen "die Kurve abflachen". Inzwischen scheint klar: sie ist flacher geworden. Aber anscheinend noch nicht flach genug?
Wird das überprüft? Wird es dazu bald eine rechtliche Untersuchung geben? Kontrollieren Sie die Verhältnismäßigkeit?
Ich kann nachvollziehen, dass man die Bevölkerung vor einer großen Gefahr schützen möchte. Aber momentan wird die Bevölkerung behandelt wie ein unmündiges Kind. Man hat immer noch den Eindruck, die Virologen wissen nicht, wie genau man sich ansteckt, wie die Zusammenhänge sind. Alles, was wir erfahren: wenn Ihr nicht brav zu Hause bleibt, seid Ihr evtl. schuldig am Tod von vielen Menschen. Ich wünsche mir einen Untersuchungsausschuss, der vermeidet, dass nicht alle Jahre wieder irgend ein Virus daher kommen kann und unsere Demokratie, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung über Nacht außer Kraft setzt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Verfassungsschutz Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschränkungen von Grundrechten wegen Corona [#184245]
Datum
8. April 2020 17:18
An
Verfassungsschutz Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von einem Tag auf den anderen wurden wegen der drohenden Überlastung von Krankenhäusern grundlegende Rechte unter Bestrafung und "bis auf Weiteres" beschränkt. Man sagte uns: wir müssen "die Kurve abflachen". Inzwischen scheint klar: sie ist flacher geworden. Aber anscheinend noch nicht flach genug? Wird das überprüft? Wird es dazu bald eine rechtliche Untersuchung geben? Kontrollieren Sie die Verhältnismäßigkeit? Ich kann nachvollziehen, dass man die Bevölkerung vor einer großen Gefahr schützen möchte. Aber momentan wird die Bevölkerung behandelt wie ein unmündiges Kind. Man hat immer noch den Eindruck, die Virologen wissen nicht, wie genau man sich ansteckt, wie die Zusammenhänge sind. Alles, was wir erfahren: wenn Ihr nicht brav zu Hause bleibt, seid Ihr evtl. schuldig am Tod von vielen Menschen. Ich wünsche mir einen Untersuchungsausschuss, der vermeidet, dass nicht alle Jahre wieder irgend ein Virus daher kommen kann und unsere Demokratie, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung über Nacht außer Kraft setzt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184245 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an die Fachprüfgruppe des Verfassungsschutzes gerichtete Anfrage zu den Einschr…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Einschränkungen von Grundrechten wegen Corona [#184245]
Datum
17. April 2020 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an die Fachprüfgruppe des Verfassungsschutzes gerichtete Anfrage zu den Einschränkungen von Grundrechten wegen Corona vom 08.04.2020 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) habe ich zuständigkeitshalber erhalten. Der Anwendungsbereich nach § 1 VIG ist durch Ihre Anfrage nicht eröffnet. Es handelt sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen weder um solche über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches noch um solche über Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes. Ihr Antrag wird daher nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgelegt. Gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 IFG erfolgt die Akteneinsicht bei der öffentlichen Stelle im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 IFG, die die Akten führt. Informationspflichtig wäre demnach nicht der Verfassungsschutz als einzelne Abteilung der Senatsverwaltung, sondern - soweit überhaupt - die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Stelle der öffentlichen Verwaltung. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes getroffen. Hierfür ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport jedoch nicht zuständig. Im Übrigen weise ich aufgrund der in Ihrer Anfrage angegeben Karlsruher Anschrift darauf hin, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus länderspezifisch umgesetzt worden sind bzw. werden, so dass sich in Berlin anderweitige Regelungen gegenüber denen in Baden-Württemberg ergeben können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...vielen Dank für die Antwort - sie hat mir leider nicht wirklich weiter geholfen.…
An Verfassungsschutz Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einschränkungen von Grundrechten wegen Corona [#184245]
Datum
25. April 2020 09:33
An
Verfassungsschutz Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...vielen Dank für die Antwort - sie hat mir leider nicht wirklich weiter geholfen. Ich hatte meine Frage an die falsche Institution gestellt, aber genau das ist ja meine Frage: wer kümmert sich denn darum, ob das alles rechtens ist, was derzeit geschieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184245