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EN 301549 Barrierefreie Informationstechnik

Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006

Guten Tag,

auf Basis der Verordnungen 1049/2001 und 1367/2006 sowie des EuGH-Urteils "C-588/21 P | Public.Resource.Org and Right to Know v Commission and Others" vom 05.03.2023 bitte ich Sie um Übersendung des folgenden Dokuments:

- Die EN 301 549 in deutscher Sprache

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    24. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 und 1367/2…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EN 301549 Barrierefreie Informationstechnik [#302165]
Datum
6. März 2024 14:16
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 und 1367/2006 sowie des EuGH-Urteils "C-588/21 P | Public.Resource.Org and Right to Know v Commission and Others" vom 05.03.2023 bitte ich Sie um Übersendung des folgenden Dokuments: - Die EN 301 549 in deutscher Sprache Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302165/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
6. März 2024 14:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
Antrag 2024/1276 – Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres An…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Antrag 2024/1276 – Empfangsbestätigung
Datum
6. März 2024 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 06/03/2024 übermittelt und am 06/03/2024 unter dem Aktenzeichen 2024/1276 registriert wurde. Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 27/03/2024. Sie werden informiert, wenn eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen erforderlich sein sollte. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. ( https://ec.europa.eu/info/principles-and-values/transparency/access-documents/privacy-statement ) Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2024/1276 Sehr << Antragsteller:in >> Wir nehmen Bezug auf Ihren An…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2024/1276
Datum
27. März 2024 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Dokumentenzugang, der unter dem oben genannten Aktenzeichen registriert wurde. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die heute abläuft, abzuschließen. Eine Verlängerung dieser Frist ist erforderlich, da verschiedene Konsultationen durchgeführt werden müssen. Wir müssen daher gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Bearbeitungsfrist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist endet am 22. April 2024. Wir entschuldigen uns für diese Verzögerung und für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen,

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Europäische Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2024/1276 Guten Tag, in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2024/1276
Datum
19. April 2024 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Guten Tag, in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2024/1276 registriert wurde. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Nachricht, indem Sie auf diese E-Mail antworten. Mit freundlichen Grüßen