201124_WE643_MWVLW_Energieausweis2020

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 Mainz

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ²       RP-2020-003437118 Gültig bis: 23.11.2030                                                      (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 1 Gebäude Hauptnutzung /                                    Ministerium Gebäudekategorie Adresse                                           Stiftstraße 9, 55116 Mainz Gebäudeteil                                       ----- Baujahr Gebäude            3                      1896-1994/1995 angegliederter Neubau erweitert 3, 4 Baujahr Wärmeerzeuger                             1992 5 Nettogrundfläche                                  7192 m² Wesentliche Energieträger für                     Nah-/Fernwärme, HW, fossil, Strom 3 Heizung und Warmwasser Erneuerbare Energien                               Art:    keine                            Verwendung:           keine 3 Art der Lüftung/Kühlung                                 Fensterlüftung       Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung                   Anlage zur Kühlung Schachtlüftung       Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Anlass der Ausstellung des                              Neubau                       Modernisierung                  Aushangpflicht (Änderung/Erweiterung) Energieausweises                                        Vermietung/Verkauf                                           Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch                                    Eigentümer                                Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreung Markus Hadamik Hofstrasse 257a 56077 Koblenz                                                             24.11.2020 Ausstellungsdatum              Unterschrift des Ausstellers 1                                                                                                             2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang 3                                       4 nachträglich einzusetzen.                  Mehrfachangaben möglich                bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation 5 Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche
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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ²         RP-2020-003437118 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes                                                (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 2 Primärenergiebedarf CO2  -Emissionen     3                        kg/(m²·a) Anforderungen gemäß EnEV 4                                                                Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Primärenergiebedarf                                                                            Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV Ist-Wert                 kWh/(m²·a)     Anforderungswert                   kWh/(m²·a)          Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell") Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten                                      eingehalten         Vereinfachungen nach § 9 Absatz 2 EnEV Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau)                                      eingehalten         Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²·a) für Eingebaute                                  Kühlung einschl.            Gebäude Energieträger              Heizung             Warmwasser                                       Lüftung 5 Beleuchtung                                   Befeuchtung              insgesamt Endenergiebedarf Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]                                                                                        kWh/(m²·a) Endenergiebedarf Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]                                                                                        kWh/(m²·a) Angaben zum EEWärmeG 6                                                  Gebäudezonen Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und                  Nr.    Zone                                                  Fläche [m²]      Anteil [%] Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG)                                                   1 2 % 3 Art:                            Deckungsanteil:                 % 4 %          5 6 Ersatzmaßnahmen 7                                                         7 Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die                                 weitere Zonen in Anlage Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG erfüllt. Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften              Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in Verschärfter Anforderungswert                                      vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu, Primärenergiebedarf:                           kWh/(m²·a) die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um                %             wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.          Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Verschärfter Anforderungswert Primärenergiebedarf:                                               beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. kWh/(m²·a) 1                                                                        2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises                     3 freiwillige siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 4 nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV                         5 nur Hilfsenergiebedarf Angabe 6 nur bei Neubau                   7 nur bei Neubau im Fall der Anwendung von § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ²          RP-2020-003437118 Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes                                                             (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 3 Endenergieverbrauch Endenergieverbrauch Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 119 kWh/(m²·a) 0              20                                 40                  60                80              100              120            ≥140 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser ³ Warmwasser enthalten Endenergieverbrauch Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 48 kWh/(m²·a) 0        5          10                  15               20         25          30       35        40        45        50       55       ≥60 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Strom ³ Der Wert enthält den Stromverbrauch für Zusatzheizung            Warmwasser                                    Lüftung            eingebaute Beleuchtung              Kühlung                 Sonstiges Verbrauchserfassung Zeitraum                                                       Primär-     Energieverbrauch          Anteil                                     Energieverbrauch 4                                                           Anteil Heizung     Klima- Energieträger                          energie-          Wärme           Warmwasser           [kWh]          faktor            Strom von          bis                                                   faktor            [kWh]              [kWh]                                             [kWh] Nah-/Fernwärme aus Heizwerken, fossiler 01.01.2017    31.12.2017                  Brennstoff                      1,3            667833                              667833           1,23 Nah-/Fernwärme aus Heizwerken, fossiler 01.01.2018    31.12.2018                  Brennstoff                      1,3            677613                              677613           1,34 Nah-/Fernwärme aus Heizwerken, fossiler 01.01.2019    31.12.2019                  Brennstoff                      1,3            644647                              644647           1,29 allgemeiner Strommix in 01.01.2017    31.12.2017                   kWh                            1,8                                                                                 346846 allgemeiner Strommix in 01.01.2018    31.12.2018                   kWh                            1,8                                                                                 343653 Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes                                                                                                                240 kWh/(m²·a) Gebäudenutzung                                                                                              Erläuterungen zum Verfahren Vergleichswerte 3               Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskenn- Gebäudekategorie/                  Flächen-                                                          werten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Nutzung                         anteil                  Heizung und Warmwasser Strom            Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Ministerium                      100 %                        70                  30             Energieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens 0                   0             von den angegebenen Kennwerten ab. 0                   0 1                                                                                       2 siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises                 3 veröffentlicht siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises unter www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem 4 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie                                        gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh
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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ²        RP-2020-003437118 Empfehlungen des Ausstellers                                           (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 4 Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind                        möglich                      nicht möglich Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen empfohlen             (freiwillige Angaben) geschätzte Bau- oder                   Maßnahmenbeschreibung in                              in        als                       Kosten pro Nr.                                                                                   Zusammenhang Einzel-       geschätzte       eingesparte Anlagenteile                        einzelnen Schritten                      mit größerer   maß- Amortisa- Kilowatt- Modernisierung nahme       tionszeit          stunde Endenergie 1        Kälteerzeugung              modernisieren weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis:       Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Genauere Angaben zu den Empfehlungen                  http://www.bbsr-energieeinsparung.de sind erhältlich bei/unter: Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis                                                (Angaben freiwillig) Der Energieausweis wurde für die Wirtschaftseinheit (WE) 643 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erstellt. 1                                                           2 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises            siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Erläuterungen                                                                                                                          5 Angabe Gebäudeteil - Seite 1                                            Endenergiebedarf - Seite 2 Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu       Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des                     jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf den                 Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu        Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die behandeln ist (siehe im Einzelnen § 22 EnEV). Dies wird im              Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechik. Der Energieausweis durch die Angabe "Gebäudeteil" deutlich gemacht.         Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unter Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Erneuerbare Energien - Seite 1                                          Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit EEWärmeG) dazu weitere Angaben.                                         eine hohe Energieeffizienz. Energiebedarf - Seite 2                                                 Angaben zum EEWärmeG - Seite 2 Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und    Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute    erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden      nutzen. In dem Feld "Angaben zum EEWärmeG" sind die Art der rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage   eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme         Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld "Ersatzmaßnahmen" wird von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten,  ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise oder definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt Wärmegewinne) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des    werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage          Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen     und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den               Anforderungswerte der EnEV. tatsächlichen Energieverbrauch. Endenergieverbrauch - Seite 3 Primärenergiebedarf - Seite 2 Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab.    für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette"  der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils              Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare        einzelnen Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV. damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Ressourcen und die      Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand der Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte        konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf geben für das Gebäude die Anforderungen der EnEV an, die zum            einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Die Angaben zum Zeitpunkt der Ausstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Fall   Endenergieverbrauch geben Hinweise auf die energetische Qualität des eines Neubaus oder einer Modernisierung des Gebäudes, die nach den      Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein Vorgaben des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten.   Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung hinsichtlich der       möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem      Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig        sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegeben werden.                                                       angegebenen Endenergieverbrauch ab. Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die          Im Fall längerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlag Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEV          rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob Anforderungswert modernisieter Altbau" (140 % des "EnEV                 und inwieweit derartige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, Anforderungswerts Neubau").                                             ist der Tabelle "Verbrauchserfassung" zu entnehmen. Wärmeschutz - Seite 2                                                   Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen       eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand auch Anforderungen an die energetische Qualität aller                   dieses Gebäudetyps. Die Endwerte der beiden Skalen zum wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken,               Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz       Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts. (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.                                Primärenergieverbrauch - Seite 3 Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3 Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude insgesamt Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in § 16a ermittelten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Primärenergiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen. der Seite 2 oder 3. 1 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ²         RP-2020-003437118 Zusatzseite Verbrauchserfassung                                          (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") 6 Verbrauchserfassung Zeitraum                                 Primär-  Energieverbrauch        Anteil                                   Energieverbrauch Energieträger   4    energie-     Wärme          Warmwasser       Anteil Heizung   Klima-           Strom faktor       [kWh]              [kWh]           [kWh]        faktor           [kWh] von        bis allgemeiner Strommix in 01.01.2019    31.12.2019          kWh               1,8                                                                        340408
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ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 18.11.2013 Registriernummer ²        RP-2020-003437118 Aushang Gültig bis: 23.11.2030                                                    (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") Gebäude Hauptnutzung/                                 Ministerium Gebäudekategorie Adresse                                       Stiftstraße 9, 55116 Mainz Gebäudeteil                                   ----- Baujahr Gebäude                               1896-1994/1995 angegliederter Neubau erweitert Nettogrundfläche                              7192 m² Wesentliche Energieträger für                 Nah-/Fernwärme, HW, fossil, Strom Heizung und Warmwasser Erneuerbare Energien                           Art:    keine                             Verwendung:              keine Endenergieverbrauch Endenergieverbrauch Wärme 119 kWh/(m²·a) 0              20             40               60              80              100              120              ≥140 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie Warmwasser enthalten                                                 für Heizung und Warmwasser Endenergieverbrauch Strom 48 kWh/(m²·a) 0        5        10      15       20        25       30        35       40         45        50        55        ≥60 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie Der Wert enthält den Stromverbrauch für                                 für Strom Zusatzheizung           Warmwasser              Lüftung        eingebaute Beleuchtung             Kühlung                     Sonstiges Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes                                                                                       240 kWh/(m²·a) Aussteller Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreung Markus Hadamik Hofstrasse 257a 56077 Koblenz                                                           24.11.2020 Ausstellungsdatum               Unterschrift des Ausstellers 1                                                                                                             2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV Registriernummer (§ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen.
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