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Energieeffizenz

Was wird genau dafür getan, damit Energieeffizienz steigernde Modernisierungen wie moderne Wärmedämmung, Wärmepumpe, PV-Anlage oder ähnliches bezahlbar wird?
Wir haben kürzlich ein Haus erworben was schon allein mit großer finanzieller Anstrengung verbunden war/ist. Nun möchten wir möglichst bald Modernisierungen veranlassen, leisten können wir uns diese leider nicht. 40 tausend Euro für eine neue Wärmepumpe, was tut ihr Ministerium und die Bundesregierung in diesem Bereich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2023
  • Frist
    15. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was wird genau dafür getan, damit Ene…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieeffizenz [#281033]
Datum
13. Juni 2023 13:21
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was wird genau dafür getan, damit Energieeffizienz steigernde Modernisierungen wie moderne Wärmedämmung, Wärmepumpe, PV-Anlage oder ähnliches bezahlbar wird? Wir haben kürzlich ein Haus erworben was schon allein mit großer finanzieller Anstrengung verbunden war/ist. Nun möchten wir möglichst bald Modernisierungen veranlassen, leisten können wir uns diese leider nicht. 40 tausend Euro für eine neue Wärmepumpe, was tut ihr Ministerium und die Bundesregierung in diesem Bereich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281033/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem UIG Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Juni, in de…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem UIG
Datum
15. Juni 2023 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Juni, in der Sie um Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Die Bundesregierung fördert Gebäudesanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erhöhung der Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Einen Überblick über die BEG, welche Maßnahmen gefördert werden sowie weiterführende Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html Für weiterführende Auskünfte möchte ich Sie bitten, sich an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu wenden. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen