Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen verfolgt Ihr Ministerium, um ungewollte Werbepost zu vermeiden?
Ihr Minister hat Maßnahmen zum Sparen von Gas vorgestellt. Dies ist sehr zu begrüßen. Die jetzt angespannte Versorgungslage sowie Umwelt- und Klimaschutz erfordern solche Vorhaben. Dies zwingt zur Vermeidung nicht erforderlichen Einsatzes von Ressourcen.
Neben den dem Justizministerium vorliegenden Petitionen zur empfängerseitigen Abwehr von Briefkastenwerbung nach dem OPT-IN-SYSTEM (Bundestagspetition 100969 und gemeinsame Petition Deutsche Umwelthilfe und Initiative ‚Letzte Werbung‘– ist es erforderlich, den werbenden Handel zur massiven Einschränkung der Erstellung zu bewegen. Es würde schon sehr viel erreicht, wenn diese Werbung prinzipiell auf Aktionen (Sonderangebote) mit maximal vier DIN-A-4-Seiten begrenzt würde. Durch die äußerst geringen Stückkosten je Prospekt besteht für die Werbenden kein Vermeidungszwang. Wenn ganze Industriezweige (Kohleförderung und Verarbeitung, Atomkraftwerke) durch politische Entscheidung geschlossen werden, müssen politische Entscheidungen auch für die Einschränkung der Werbefreiheit in diesem bescheidenen Umfang möglich sein, zumal es digitale Alternativen gibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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