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Energiesteuerbefreiung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger

Anfrage an: Umweltbundesamt

Informationen darüber, mit wie vielen Euros die deutsche Kunststoffindustrie durch die Energiesteuerbefreiung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger im Jahr 2019 und/oder 2020 "subventioniert" wurde.

Und es würde mich auch interessieren, ob es Pläne gibt, diese umweltschädigende Subventionierung zu unterbinden? Da es neben den offensichtlichen ökologischen Schäden auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für Unternehmen bringt, die sich um die Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Alternativen bemühen.

Ganz herzlichen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen darüber, mit…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiesteuerbefreiung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger [#218219]
Datum
13. April 2021 12:13
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, mit wie vielen Euros die deutsche Kunststoffindustrie durch die Energiesteuerbefreiung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger im Jahr 2019 und/oder 2020 "subventioniert" wurde. Und es würde mich auch interessieren, ob es Pläne gibt, diese umweltschädigende Subventionierung zu unterbinden? Da es neben den offensichtlichen ökologischen Schäden auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für Unternehmen bringt, die sich um die Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Alternativen bemühen. Ganz herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218219/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wir…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Energiesteuerbefreiung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger [#218219]
Datum
13. April 2021 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 94 080/4 - 21-34. Der Vorgang ist bereits im zuständigen Fachgebiet und wird innerhalb der im IFG/UIG/VIG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen nach Rücksprache im Haus nachfolgend beantworten…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Energiesteuerbefreiung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger [#218219]
Datum
11. Mai 2021 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen nach Rücksprache im Haus nachfolgend beantworten kann: Aufgrund der Datenverfügbarkeit können wir Ihnen Zahlen zum Subventionsvolumen lediglich für die Jahre 2018 und 2019 nennen. Jahr 2018: mindestens 1.299 Mio. EUR (rund 1,3 Mrd. EUR) Jahr 2019 (vorläufig): mindestens 1.249 Mio. EUR Unsere Berechnung basiert auf den „Auswertungstabellen“ (Tabelle 2.2) der AG Energiebilanzen, vgl. www.ag-energiebilanzen.de<http://www.ag-energiebilanzen.de>. Dort liegen für das Jahr 2020 noch keine und für das Jahr 2019 lediglich vorläufige Daten vor. Über Pläne zur Unterbindung dieser Subvention ist uns aktuell nichts bekannt. Grundsätzlich wäre ein EU-weite Regelung wünschenswert. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Lieber Antragsteller/in erst einmal ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Daraus würde sich für mich jedoch nu…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiesteuerbefreiung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger [#218219]
Datum
11. Mai 2021 11:39
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber Antragsteller/in erst einmal ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Daraus würde sich für mich jedoch nun folgende Frage ergeben: Wie viele Tonnen Kunststoff wurden 2019 in Deutschland der Entsorgung zugeführt? (Industrieller sowie Kunstoff aus den Haushalten) Zu welchen Anteilen wird dieser verbrannt, gelagert, verschifft und wiederverwertet? Gibt es Zahlen zu den Umweltauswirkungen (Luft-, Wasserverschmutzung), welche dieser deutsche entsorgte Kunsstoff im Jahr 2019 bewirkt? Ich freue mich sehr über eine Information von Ihnen. Ganz herzlichen Dank, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218219/

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Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre ergänzenden Anfragen zu Kunststoffen, die ich Ihnen nach Rücksprache im Haus …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Energiesteuerbefreiung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger [#218219]
Datum
18. Mai 2021 14:45
Status
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre ergänzenden Anfragen zu Kunststoffen, die ich Ihnen nach Rücksprache im Haus nachfolgend beantworten kann: Unter den folgenden Links finden Sie eine Vielzahl von Informationen rund um Kunststoffe, deren Verwendung und Verwertung. https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/kunststoffabfaelle#kunststoffe-produktion-verwendung-und-verwertung sowie unter der dahinter liegenden Studie: https://www.conversio-gmbh.com/res/Kurzfassung_Stoffstrombild_2019.pdf Die Daten der Conversio-Studie sind nach Anwendungsbereichen (Verpackungen, Bauprodukte, etc.) gegliedert. Eine Unterscheidung für Anwendungen in Privathaushalte und Industrie erfolgt nicht. Daten zu den mit der Nutzung und Entsorgung von Kunststoffen verbundenen Umweltwirkungen liegen uns leider nicht vor. Zur Frage der grenzüberschreitenden Verbringung finden Sie einige Informationen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Illegale Entsorgung von Plastikmüll (BT-Drs. 19/23513). Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter. Dieter Leutert Umweltbundesamt Referat Z 2.4 - Bürgerservice, Besucherdienst, Veranstaltungen Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau Postadresse: Postfach 1406, 06813 Dessau, Deutschland E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.umweltbundesamt.de<http://www.umweltbundesamt.de/>