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Entscheidung bzgl. Ausbau unterirdische Verbindungsstrecke am Flughafen Düsseldorf

Dokument über die Entscheidung bzgl. Ausbau unterirdische Verbindungsstrecke am Flughafen Düsseldorf.
Hier: Begründung für die Nichtbehandlung dieses Ausbaus mit dem Verfahren der Kapazitätserweiterung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. September 2017
  • Frist
    6. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Entscheidung bzgl. Ausbau unterirdische Verbindungsstrecke am Flughafen Düsseldorf [#24507]
Datum
2. September 2017 06:32
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument über die Entscheidung bzgl. Ausbau unterirdische Verbindungsstrecke am Flughafen Düsseldorf. Hier: Begründung für die Nichtbehandlung dieses Ausbaus mit dem Verfahren der Kapazitätserweiterung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schafenort, Ihr Antrag vom 2.9.17 ist hier eingegangen. Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen,…
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Sehr geehrter Herr Schafenort, Ihr Antrag vom 2.9.17 ist hier eingegangen. Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, um welche Entscheidung des Ministeriums es in Ihrem Antrag geht. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: [#24507] Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe die Rückfrage nicht. Sie werden doch mit Sicherheit ents…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: [#24507]
Datum
5. September 2017 12:05
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe die Rückfrage nicht. Sie werden doch mit Sicherheit entschieden haben, dass der Ausbau unterirdische Verbindungsstrecke am Flughafen Düsseldorf, in Hinblick auf Gepäck, nicht im Rahmen des Antrages zur Kapazitätserweiterung behandelt werden muss. Dazu wird auch mit Sicherheit eine Dokumentation vorliegen, denn Entscheidungen von Behörden müssen schließlich dokumentiert werden. Oder hat der Flughafen diese Änderung zur Erhöhung der Gepäckabfertigungskapazitäten nicht mit dem Ministerium abgesprochen? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 24507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Flughafen Düsseldorf: Ihr Informationsantrag vom 02.09.2017 Herrn Ulrich Scharfenort Per Mail an: <<E-Mail-…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Flughafen Düsseldorf: Ihr Informationsantrag vom 02.09.2017
Datum
28. September 2017 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Herrn Ulrich Scharfenort Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Flughafen Düsseldorf - Neubau einer Gepäckförderanlage Informationsantrag Ihre Mails vom 02. und 05 .09.2017 Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihrem gestellten Antrag auf Aktenzugang zum Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH für den Neubau einer Gepäckförderanlage wird durch elektronische Bereitstellung der betreffenden Akteninhalte entsprochen. Der Informationszugang ist kostenfrei. I. Ihr Antrag bezieht sich auf die eingereichten Anträge für den Neubau einer Gepäckförderanlage der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 10.02.2010 und 27.08.2012 und die Stellungnahme des damaligen Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr NRW vom 28.09.2012. Unterlagen hinsichtlich einer Stellungnahmen des Ministeriums zum Antrag vom 10.02.2010 ist im hiesigen Aktenbestand nicht vorhanden. Insofern weise ich Sie auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 26) für Entscheidungen über Anträge gem. § 12 LuftVG hin. II. Der anzuerkennende Anspruch folgt aus § 2 UIG NRW i.V.m. § 2 Abs. 3 Nr. 3 lit. a) UIG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Ministerium für Verkehr NRW, Dienstgebäude Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf, erhoben werden (§ 3 Abs. 2 UIG NRW). Mit freundlichen Grüßen