Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD

Anfrage an: Deutscher Bundestag

eine rasche Antwort vom Bundestag und etwaige Benennung einer weiteren zuständigen Behörde.

Eine Antwort vom Bundesministerium für Justiz bekam ich schon, aber nun geht es an die Gesetzgeber.

Es geht um meine folgende Anfrage an das BMJV
Von Anfragesteller/in
Betreff Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8072]
Datum 26. November 2014 09:14:32

Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte.

Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet.

Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 2 GG Absatz 1 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens. Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür.

Selber hält sich das BverfG meist nicht daran.

Nun die Fragen:

1. Die Entscheidungen des BverfG sind also bindend für alle per 31 BverfGG i.V.m 20 GG Absatz 3. Entscheidungen sind ja online zu finden. Doch die darunter liegenden Gerichte also z.B. Sozialgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, egal also wer, hält sich meist an so gar nichts. Es ist denen egal. Der Polizei und Staatsanwaltschaften folgen auch nur meist dem eigenen Kopf (PiMalDaumen-Regel). Welche Schulungsmaßnahmen bekommen die darunter liegenden Instanzen inkl. Polizei über die Entscheidungen des BverfG?

2. Wie lange dauert es bis die Entscheidungen dann in ein Bundesgesetzblatt oder ähnlich übertragen und adaptiert werden, sodass das andere Beamtenpersonal außerhalb des BverfG die Entscheidungen für alle auch anwenden kann?

3. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Gesetzesquerulanten mit Wissen nachzuschulen oder vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen.

Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit.

Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2).

Der Verbraucherschutz bzw. die Allgemeinheit ist also in Gefahr.

Auszug-Ende

Das Bundesministerium für Justiz antwortete mir

https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungen-des-bundesverfassunsgerichts-und-umsetzung-in-der-brd/

dort ist die Antwort hochgeladen.

Die Entscheidungen müssen innerhalb von drei Monaten normalerweise maximal sechs Monate in die Bundesgesetzblätter eingetragen werden. Das ist jedoch oft nicht der Fall und auch sonst, wenn Gesetze tatsächlich korrigiert worden sind, bleiben die Richter in NRW im Altertum drin, dito die Polizei und Staatsanwaltschaften. Die bleiben ihrem alten Uniwissen anscheinend noch oder direkt der eigenen Fantasie.

Es wurde auch vom BverfG mal geurteilt, dass Gesetze dann rückwirkend zu korrigieren sind, das macht eigentlich auch so keiner bis maximal früher das Finanzamt.

Wieso achtet der Bundestag nicht auf die rasche Umsetzung, welche Teams gibt es, die den Richtern "hinterherjagen", damit das Recht Recht wird und kein Fantasieprogramm mehr ist.

Zum Beispiel:

Der Begriff Bundesbeamte steht im Künstlersozialversicherungsgesetz 37 Absatz 3 seit Ewigkeiten drin, man gilt in Wahrheit als vermittelbare Bundesbeamte (GKV, Gesetze), trotzdem ist man (illegaler) Scheinselbständige/r. Dann drängte das BverfG bereits 1999 in einer Entscheidung, dass der Begriff "Arbeitgeber" extra noch ins KSVG gehört (damit ein jeder das kapiert, dass Künstler keine Freelancer sind). Das dauerte ja fast zehn Jahre bis dieser Begriff ins KSVG 35 und SGB IV 28 p Absatz 1 gepackt worden ist.

Laut Bundesministerium für Justiz darf die Gesetzesumschreibung maximal sechs Monate dauern - nicht Jahre. Es gibt zahlreiche weitere Probleme im Bereich des Strafrechts, Menschenrechts etc pp.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Die echte Antwort vom BMJV ist also im obigen Link drin. Wenn Sie weitere Behörden können, die das Thema ebenso tangiert, benennen Sie diese doch bitte. Über eine Verteilung an die MdB'ler würde ich mich ebenso freuen. Es betrifft ja eh alle und alle Gesetze in Wahrheit. Auch das ALG2.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Dezember 2014
  • Frist
    17. Januar 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes: eine rasc…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8168]
Datum
16. Dezember 2014 18:02
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
eine rasche Antwort vom Bundestag und etwaige Benennung einer weiteren zuständigen Behörde. Eine Antwort vom Bundesministerium für Justiz bekam ich schon, aber nun geht es an die Gesetzgeber. Es geht um meine folgende Anfrage an das BMJV Von Anfragesteller/in Betreff Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8072] Datum 26. November 2014 09:14:32 Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte. Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet. Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 2 GG Absatz 1 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens. Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür. Selber hält sich das BverfG meist nicht daran. Nun die Fragen: 1. Die Entscheidungen des BverfG sind also bindend für alle per 31 BverfGG i.V.m 20 GG Absatz 3. Entscheidungen sind ja online zu finden. Doch die darunter liegenden Gerichte also z.B. Sozialgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, egal also wer, hält sich meist an so gar nichts. Es ist denen egal. Der Polizei und Staatsanwaltschaften folgen auch nur meist dem eigenen Kopf (PiMalDaumen-Regel). Welche Schulungsmaßnahmen bekommen die darunter liegenden Instanzen inkl. Polizei über die Entscheidungen des BverfG? 2. Wie lange dauert es bis die Entscheidungen dann in ein Bundesgesetzblatt oder ähnlich übertragen und adaptiert werden, sodass das andere Beamtenpersonal außerhalb des BverfG die Entscheidungen für alle auch anwenden kann? 3. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Gesetzesquerulanten mit Wissen nachzuschulen oder vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen. Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit. Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2). Der Verbraucherschutz bzw. die Allgemeinheit ist also in Gefahr. Auszug-Ende Das Bundesministerium für Justiz antwortete mir https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungen-des-bundesverfassunsgerichts-und-umsetzung-in-der-brd/ dort ist die Antwort hochgeladen. Die Entscheidungen müssen innerhalb von drei Monaten normalerweise maximal sechs Monate in die Bundesgesetzblätter eingetragen werden. Das ist jedoch oft nicht der Fall und auch sonst, wenn Gesetze tatsächlich korrigiert worden sind, bleiben die Richter in NRW im Altertum drin, dito die Polizei und Staatsanwaltschaften. Die bleiben ihrem alten Uniwissen anscheinend noch oder direkt der eigenen Fantasie. Es wurde auch vom BverfG mal geurteilt, dass Gesetze dann rückwirkend zu korrigieren sind, das macht eigentlich auch so keiner bis maximal früher das Finanzamt. Wieso achtet der Bundestag nicht auf die rasche Umsetzung, welche Teams gibt es, die den Richtern "hinterherjagen", damit das Recht Recht wird und kein Fantasieprogramm mehr ist. Zum Beispiel: Der Begriff Bundesbeamte steht im Künstlersozialversicherungsgesetz 37 Absatz 3 seit Ewigkeiten drin, man gilt in Wahrheit als vermittelbare Bundesbeamte (GKV, Gesetze), trotzdem ist man (illegaler) Scheinselbständige/r. Dann drängte das BverfG bereits 1999 in einer Entscheidung, dass der Begriff "Arbeitgeber" extra noch ins KSVG gehört (damit ein jeder das kapiert, dass Künstler keine Freelancer sind). Das dauerte ja fast zehn Jahre bis dieser Begriff ins KSVG 35 und SGB IV 28 p Absatz 1 gepackt worden ist. Laut Bundesministerium für Justiz darf die Gesetzesumschreibung maximal sechs Monate dauern - nicht Jahre. Es gibt zahlreiche weitere Probleme im Bereich des Strafrechts, Menschenrechts etc pp. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Die echte Antwort vom BMJV ist also im obigen Link drin. Wenn Sie weitere Behörden können, die das Thema ebenso tangiert, benennen Sie diese doch bitte. Über eine Verteilung an die MdB'ler würde ich mich ebenso freuen. Es betrifft ja eh alle und alle Gesetze in Wahrheit. Auch das ALG2.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD
Datum
22. Dezember 2014
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den bereits erhaltenen Zwischenbescheid zur Sache, siehe den Frag…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8168]
Datum
30. Dezember 2014 08:01
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den bereits erhaltenen Zwischenbescheid zur Sache, siehe den Fragestrang samt pdf der Regierungsdirektorin des Deutschen Bundestags, möchte ich darauf hinweisen, dass ich ihr Antwortschreiben erneut gestern zugeschickt bekam. Das Schreiben fand ich jedoch "falsch" verschlossen in meinem Briefkasten vor. Jemand hatte also den Umschlag geöffnet und wieder verschlossen, als ob jemand etwaig den Inhalt lesen wollte oder gelesen hat. Bei den selbstverklebenden Umschlägen sieht man diesen "Betrug". Ich weise aus Sicherheitsgründen darauf hin, weil man mal Briefe des Bundesamts für Strahlenschutz vor vielen Jahren schon mal aus meiner Wohnung geklaut hatte. Das wies daraufhin, dass Zigaretten Polonium "natürlich" enthalten, und das eigentlich der Hauptkrebsverursacher ist. Der Brief des Bundestags war jedoch nur ein Zwischenbescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>