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Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung

Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001

Guten Tag,

laut Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme von Durchführungsbestimmungen für die Ausübung ihrer Aufgaben, kann sie Teile des Verfahrens der Beschwerdebearbeitung an ihr Sekretariat übertragen. Das Sekretariat unterrichtet den Beschwerdeführer über sein Recht, die Bürgerbeauftragte zu ersuchen, eine vom Sekretariat getroffene Entscheidung im Einklang mit dem Beschluss der Bürgerbeauftragten über Anträge auf Überprüfung zu überprüfen.

Darin heißt es, dass eine Entscheidung zu einem Antrag auf Überprüfung bezüglich einer Entscheidung zu einer Beschwerde im Zuständigkeitsbereich der Bürgerbeauftragten von der Bürgerbeauftragten selbst zu treffen ist.

Hiermit beantrage ich Zugang zu den Entscheidungen seit Januar 2022 bis heute, in denen Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung trotzdem nicht von der Bürgerbeauftragten selbst, sondern von Angehörigen ihres Sekretariats getroffen und unterzeichnet wurden.
Mit einem teilweisen Zugang (unter Schwärzung personenbezogener Daten der Beschwerdeführer) bin ich einverstanden.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. November 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Michael Urnau
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Guten Tag, laut Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme v…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
Michael Urnau
Betreff
Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung [#292468]
Datum
16. November 2023 08:21
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Guten Tag, laut Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme von Durchführungsbestimmungen für die Ausübung ihrer Aufgaben, kann sie Teile des Verfahrens der Beschwerdebearbeitung an ihr Sekretariat übertragen. Das Sekretariat unterrichtet den Beschwerdeführer über sein Recht, die Bürgerbeauftragte zu ersuchen, eine vom Sekretariat getroffene Entscheidung im Einklang mit dem Beschluss der Bürgerbeauftragten über Anträge auf Überprüfung zu überprüfen. Darin heißt es, dass eine Entscheidung zu einem Antrag auf Überprüfung bezüglich einer Entscheidung zu einer Beschwerde im Zuständigkeitsbereich der Bürgerbeauftragten von der Bürgerbeauftragten selbst zu treffen ist. Hiermit beantrage ich Zugang zu den Entscheidungen seit Januar 2022 bis heute, in denen Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung trotzdem nicht von der Bürgerbeauftragten selbst, sondern von Angehörigen ihres Sekretariats getroffen und unterzeichnet wurden. Mit einem teilweisen Zugang (unter Schwärzung personenbezogener Daten der Beschwerdeführer) bin ich einverstanden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau Anfragenr: 292468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292468/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
Empfangsbestätigung - Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten Ares(2023)7826896 - Ares(2023)7827108 * Sent by…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Empfangsbestätigung - Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten Ares(2023)7826896 - Ares(2023)7827108
Datum
17. November 2023 08:40
Status
Warte auf Antwort
image001.png
7,0 KB


* Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Urnau, vielen Dank für Ihren Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten, welchen Sie am16.11.2023 beim Büro der Europäischen Bürgerbeauftragten gestellt haben. Wir haben Ihren Antrag unter der Referenz Ares(2023)7826896 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/document/show.do?documentId=080166e504752897&timestamp=1700206038407 ) registriert. Wir werden Ihren Antrag im Einklang mit der Verordnung 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie der Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die internen Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und von Auskunftsersuchen behandeln. Wir werden Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten und Ihnen bis spätestens 08/12/2023 antworten. Sollten Sie Fragen haben, können Sie das Büro unter der Telefonnummer -33 (0)3 88 17 23 13 oder über E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ( mailto:<<E-Mail-Adresse>> ) erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau
Zweitantrag zu meinen Antrag auf Zugang zu Dokumenten unter der Referenz Ares(2023)7826896 [#292468] Guten Tag, m…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
Michael Urnau
Betreff
Zweitantrag zu meinen Antrag auf Zugang zu Dokumenten unter der Referenz Ares(2023)7826896 [#292468]
Datum
8. Dezember 2023 18:44
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung“ vom 16.11.2023 (#292468) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Hiermit stelle ich einen Zweitantrag. Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ares(2023)7826896 - Ares(2023)8476443 * Sent by ve_ombu.euroombudsm…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ares(2023)7826896 - Ares(2023)8476443
Datum
11. Dezember 2023 16:22
Status
Warte auf Antwort
* Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Urnau, am 16. November 2023 haben Sie einen Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten gestellt. Konkret haben Sie um Zugang zu Dokumenten folgenden Inhalts gebeten: „*Entscheidungen seit Januar 2022 bis heute, in denen Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung trotzdem nicht von der Bürgerbeauftragten selbst, sondern von Angehörigen ihres Sekretariats getroffen und unterzeichnet wurden *[...]“. Ihr Antrag wurde am 17. November 2023 unter der Referenznummer Ares(2023)7826896 registriert. Es tut mir leid, Ihnen erst jetzt zu antworten. Wir haben Ihren Antrag nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001[1] ( #_ftn1 ) über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sowie der Entscheidung[2] ( #_ftn2 ) des Europäischen Bürgerbeauftragten über die internen Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und von Auskunftsersuchen behandelt. Die Recherche in unserer Datenbank lieferte 10 Dokumente, die unter Ihren Antrag fallen. Wir haben beschlossen, Ihnen teilweisen Zugang zu diesen Dokumenten zu gewähren. Wir haben die Dokumente geschwärzt, um personenbezogene Daten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2018/1725[3] ( #_ftn3 ) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zu schützen. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 wird der Zugang zu einem Dokument (oder zu Teilen davon) verweigert, wenn die Verbreitung den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen beeinträchtigen würde. Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 sind personenbezogene Daten „*alle Informationen die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person* [...] *beziehen*“. Wenn Sie Zugang zu den auf diese Weise geschwärzten personenbezogenen Daten wünschen, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Es sei darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 nur dann an in der Union niedergelassene Empfänger, die keine Organe und Einrichtungen der Union sind, übermittelt werden dürfen, „*wenn der Empfänger nachweist, dass die Übermittlung der Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist, und der Verantwortliche in Fällen, in denen Gründe für die Annahme vorliegen, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden könnten, nachweist, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten für diesen Zweck verhältnismäßig ist*“. Daher müsste in Ihrem etwaigen Antrag nachgewiesen werden, dass die personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck von öffentlichem Interesse übermittelt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die Bürgerbeauftragte selbst Entscheidungen über Anträge auf Überprüfung unterzeichnet, die Beschwerden betreffen, die im Rahmen ihres Mandats liegen. Die Direktorin der Untersuchungen wiederum unterzeichnet solche Entscheidungen über Beschwerden, die außerhalb des Mandats der Institution liegen. Unter „außerhalb des Mandats“ verstehen wir Beschwerden, die nicht mit der Verwaltungstätigkeit eines Organs oder einer Einrichtung der EU zusammenhängen. Beschwerden, die außerhalb des Mandats des Bürgerbeauftragten liegen, werden in einem vereinfachten Verfahren behandelt. Wir behalten daher nicht systematisch eine Kopie solcher ursprünglichen Entscheidungen vor. In Bezug auf die zehn hier in Rede stehenden Dokumente sei darauf hinzuweisen, dass der Antrag auf Überprüfung in einem der Fälle den Aspekt „außerhalb des Mandats“ der Beschwerde betraf, während eine Untersuchung zu anderen Aspekten dieser Beschwerde eingeleitet wurde. Wenn es darum geht, festzustellen, ob eine bestimmte Folgenachricht einen Antrag auf Überprüfung darstellt, verfügt unser Amt über einen gewissen Ermessensspielraum. Nicht jede Folgenachricht, die Unzufriedenheit mit der Schlussfolgerung der Entscheidung der Bürgerbeauftragten zum Ausdruck bringt, ist daher ein Antrag auf Überprüfung. In diesem Zusammenhang behandeln wir einen Schriftverkehr nur dann als Überprüfungsersuchen, wenn er hinreichend begründet ist. Zum Beispiel erfüllt eine bloße Wiederholung bereits bekannter Argumente diese Schwelle nicht. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung dieses Standpunktes (sogenannten „Zweitantrag“) zu stellen. Sie können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, indem Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen auf diese E-Mail antworten. Ein Überprüfungsantrag würde in Folge von unserem Generalsekretariat behandelt werden. Selbstverständlich können Sie mich auch für weitere Fragen oder Klärungsanfragen kontaktieren. In der Anlage erhalten Sie i) eine Liste der Dokumente und ii) eine Kopie der zehn geschwärzten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen,
Michael Urnau
AW: Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ares(2023)7826896 - Ares(2023)8476443 [#292468] Guten Tag, und…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
Michael Urnau
Betreff
AW: Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ares(2023)7826896 - Ares(2023)8476443 [#292468]
Datum
12. Dezember 2023 06:23
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank für die Mühe, die Sie sich gemacht haben. Leider sind die von Ihnen zusammengestellten Dokumente allerdings vermutlich nicht vollständig. Meines Wissens fehlt zumindest der Fall 613/2023/PB. Ich bitte Sie daher um eine Überprüfung. Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau Anfragenr: 292468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292468/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
RE: Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ares(2023)7826896 - Ares(2023)8718447 * Sent by ve_ombu.euroomb…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
RE: Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ares(2023)7826896 - Ares(2023)8718447
Datum
19. Dezember 2023 14:39
Status
Warte auf Antwort
* Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Urnau, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 12. Dezember 2023, in dem Sie vorbrachten, dass die von uns im Zusammenhang der Bearbeitung Ihres Antrags Ares(2023)7826896 zusammengestellten Dokumente vermutlich nicht vollständig seien. In unserer Antwort vom 11. Dezember 2023 haben wir Sie informiert, dass unser Amt über einen gewissen Ermessensspielraum verfügt, um festzustellen, ob eine bestimmte Folgenachricht einen Antrag auf Überprüfung darstellt. Nicht jede Folgenachricht, die Unzufriedenheit mit der Schlussfolgerung der Entscheidung der Bürgerbeauftragten zum Ausdruck bringt, ist daher ein Antrag auf Überprüfung. In diesem Zusammenhang behandeln wir einen Schriftverkehr nur dann als Überprüfungsersuchen, wenn er hinreichend begründet ist. Zum Beispiel erfüllt eine bloße Wiederholung bereits bekannter Argumente diese Schwelle nicht. Auf dieser Grundlage, was die Beschwerde 613/2023/PB betrifft, beachten Sie bitte, dass die Folgenachricht des Beschwerdeführers als „weiterer Schriftverkehr“ und nicht als Antrag auf Überprüfung behandelt wurde. In der Anlage finden Sie eine Tabelle mit einer Liste aller Dokumente, die diese Beschwerde betreffen. Ich hoffe, dass das obige unsere Position klarstellt. Sie können selbstverständlich trotzdem einen Zweitantrag stellen, wenn Sie dies wünschen. Mit freundlichen Grüßen,
Michael Urnau
AW: RE: Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ares(2023)7826896 - Ares(2023)8718447 [#292468] Guten Tag, …
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
Michael Urnau
Betreff
AW: RE: Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ares(2023)7826896 - Ares(2023)8718447 [#292468]
Datum
21. Dezember 2023 07:42
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit stelle ich einen Zweitantrag, da Sie bisher meinem Anliegen nicht entsprochen haben. Es geht mir um Zugang zu den die Beschwerdeverfahren abschließenden Schreiben im Zusammenhang mit Fällen, 1. die innerhalb des Mandats der Bürgerbeauftragten liegen, 2. in denen die Beschwerdeführer deutlich gemacht haben, dass sie einen Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung des Sekretariats durch die Bürgerbeauftragte stellen wollten, indem sie in ihrer Folgenachricht „Antrag auf Überprüfung“ geschrieben oder ähnliche Formulierungen verwendet haben, 3. in denen trotzdem entschieden wurde, dass die Folgenachricht keinen Antrag auf Überprüfung darstellte und die Antwort darauf deshalb nicht der Bürgerbeauftragten zur Entscheidung vorgelegt wurde. Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau Anfragenr: 292468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292468/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
Empfangsbestätigung Ihres Zweitantrags Ref. Ares(2023)8799348 - Ares(2023)8809178 * Sent by ve_ombu.euroombudsman …
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Empfangsbestätigung Ihres Zweitantrags Ref. Ares(2023)8799348 - Ares(2023)8809178
Datum
21. Dezember 2023 15:24
Status
Warte auf Antwort
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6,8 KB


* Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Urnau, Wir bestätigen den Eingang Ihres Zweitantrags, den wir am 21. Dezember 2023 registriert haben. Wir werden unser Bestes tun, um Ihren Antrag so schnell wie möglich, und in jedem Fall innerhalb der 15 Arbeitstage, die in den geltenden Vorschriften vorgesehen sind, zu bearbeiten. Da unser Büro in den Weihnachtsferien geschlossen wird, endet die Frist für unsere Antwort am 23. Januar 2024. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Jennifer King unter <<E-Mail-Adresse>> ( mailto:<<E-Mail-Adresse>> ). Mit freundlichen Grüssen

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Europäischer Bürgerbeauftragte
Entscheidung Zweitantrag Ares(2023)8799348 - Ares(2024)476471 * Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Entscheidung Zweitantrag Ares(2023)8799348 - Ares(2024)476471
Datum
22. Januar 2024 13:14
Status
Warte auf Antwort
* Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrter Herr Urnau, in der Anlage erhalten Sie die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend Ihren Zweitantrag vom 21. Dezember 2023. Mit freundlichen Grüßen