Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei den Entscheidungen über die Einvernehmenserklärungen nach § 21 StandAG ist nach Abs. 2 regelmäßig die Information notwendig, ob an einem Ort in 300 bis 1500 m Teufe ein potenzielles Wirtsgestein vorhanden ist oder erwartet werden kann.
Das BfE muss also über diese Information deutschlandweit verfügen, um das Einvernehmen zu erklären.
Ich bitte Sie, die entsprechenden Informationen mir zukommen zu lassen. Bitte wählen Sie dafür das OSM-Datenformat, damit die Information für mich ohne Investition in entsprechende Software lesbar ist. Alle proprietären Formate sind ungeeignet.
Da die Anträge nach § 21 standortscharf zu entscheiden sind, muss die Information bei Ihnen in hoher Auflösung vorhanden sein. Ich beantrage die Zurverfügungstellung der bei Ihnen vorhandenen diesbezüglichen Geoinformationen ohne Abstriche bei der Auflösung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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