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Entwicklung der CO2-Emissionen und der Feinstaubwerte in Städten/Ballungszentren während Corona-Krise

Der Straßenverkehr und bestimmte Industriebereiche stehen in der Kritik, dass diese einen nicht unerheblichen Beirag an der CO2-Problematik und an der teilweise hohen Feinstaubbelastung in den Städten haben. Teilweise wurden bereits Umweltzonen in Städten eingerichtet und Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge erteilt. Dieses schränkt die Freiheit der Bürger und Unternehmen ein.

Ein Marathon in Hamburg hat indes gezeigt, dass sich trotz Fahrverbot die Feinstaubwerte während der Veranstaltung und kurz danach sich nicht verbessert haben. Dieses praktische Beispiel wirft die Frage auf, ob die theoretischen Betrachtungen zum Thema Feinstaub korrekt sind.

Durch die Corona-Krise ist in Verbindung mit den Eindämmungsmaßnahmen das wirtschaftliche und öffentliche Leben (z.B. Industrieproduktion, Straßenverkehr, Luftverkehr) teilweise zum Erliegen gekommen. Dieses müsste sich, wenn die bisherigen wissenschaftlichen Theorien stimmen sollten, signifikant positiv auf die Umwelt (CO2- und Feinstaubwerte, etc.) auswirken.

Fragen:
1.) Haben sich seit Beginn der Corona-Krise in Deutschland/Europa bis heute
a) die CO2-Werte und b) die Feinstaubwerte in den Städten signifikant verbessert?

2.) Wird die derzeitige Situation genutzt um empirisch zu untersuchen,
wie sich eine Reduktion Straßenverkehrs auf die CO2- und Feinstaubwerte in den Städten auswirkt, um die Richtigkeit bisherigen theoretischen Modelle und Hypothesen zu hinterfragen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Straßenverkehr …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwicklung der CO2-Emissionen und der Feinstaubwerte in Städten/Ballungszentren während Corona-Krise [#183925]
Datum
3. April 2020 12:01
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Straßenverkehr und bestimmte Industriebereiche stehen in der Kritik, dass diese einen nicht unerheblichen Beirag an der CO2-Problematik und an der teilweise hohen Feinstaubbelastung in den Städten haben. Teilweise wurden bereits Umweltzonen in Städten eingerichtet und Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge erteilt. Dieses schränkt die Freiheit der Bürger und Unternehmen ein. Ein Marathon in Hamburg hat indes gezeigt, dass sich trotz Fahrverbot die Feinstaubwerte während der Veranstaltung und kurz danach sich nicht verbessert haben. Dieses praktische Beispiel wirft die Frage auf, ob die theoretischen Betrachtungen zum Thema Feinstaub korrekt sind. Durch die Corona-Krise ist in Verbindung mit den Eindämmungsmaßnahmen das wirtschaftliche und öffentliche Leben (z.B. Industrieproduktion, Straßenverkehr, Luftverkehr) teilweise zum Erliegen gekommen. Dieses müsste sich, wenn die bisherigen wissenschaftlichen Theorien stimmen sollten, signifikant positiv auf die Umwelt (CO2- und Feinstaubwerte, etc.) auswirken. Fragen: 1.) Haben sich seit Beginn der Corona-Krise in Deutschland/Europa bis heute a) die CO2-Werte und b) die Feinstaubwerte in den Städten signifikant verbessert? 2.) Wird die derzeitige Situation genutzt um empirisch zu untersuchen, wie sich eine Reduktion Straßenverkehrs auf die CO2- und Feinstaubwerte in den Städten auswirkt, um die Richtigkeit bisherigen theoretischen Modelle und Hypothesen zu hinterfragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183925 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. April 2020, in der Sie um Auskunft darüber baten…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Entwicklung der CO2-Emissionen und der Feinstaubwerte in Städten/Ballungszentren während Corona-Krise [#183925] (IG I 2 0723/001)
Datum
23. April 2020 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. April 2020, in der Sie um Auskunft darüber baten, ob sich seit Beginn der Corona-Krise in Deutschland/Europa bis heute die CO2-Werte und die Feinstaubwerte in den Städten signifikant verbessert haben und die derzeitige Situation genutzt wird, um empirisch zu untersuchen, wie sich eine Reduktion des Straßenverkehrs auf die CO2- und Feinstaubwerte in den Städten auswirkt, um die Richtigkeit bisheriger theoretischer Modelle und Hypothesen zu hinterfragen. In Beantwortung Ihrer Anfrage weise ich darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über keine eigenen Auswertungen zur Wirkung der Corona-Pandemie auf die nationalen CO2-Emissionen, bzw. auf die Entwicklung der Feinstaubwerte in Deutschland verfügt. Das Umweltbundesamt stellt auf seiner Internetseite https://www.umweltbundesamt.de/themen/d… allgemeine Informationen zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Umwelt sowie aktuelle Luftqualitätsdaten der für den Vollzug des Immissionsschutzrechts zuständigen Länder bereit. Eine erste belastbare Abschätzung der Treibhausgasemission für das Jahr 2020 wird mit der Vorjahresschätzung des Umweltbundesamtes im März 2021 vorliegen. Eine vorläufige Auswertung des Umweltbundesamtes zur Luftqualität für das Jahr 2020 wird bis Februar 2021 vorliegen. Ergänzend weise ich auf die Informationen hin, die die Europäische Umweltagentur unter https://www.eea.europa.eu/themes/air/ai… und das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter https://www.hlnug.de/presse/pressemitte… bereitstellen. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen