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ERAM: Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet der Anlagensicherung

ERAM: Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet der Anlagensicherung, wie erwähnt in BT-Drucksache 19/2448

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ERAM: Begut…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
ERAM: Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet der Anlagensicherung [#163511]
Datum
11. August 2019 22:20
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ERAM: Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet der Anlagensicherung, wie erwähnt in BT-Drucksache 19/2448
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesamt für Strahlenschutz
Fwd: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgab…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Fwd: Eingangsbestätigung
Datum
12. August 2019 15:41
Status
Warte auf Antwort
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33,6 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer BfS - 07514#0013 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage//durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de. *Zusatz* Zurzeit läuft aktuell eine vom BfS geleitete Studie zu RADON-Messungen in Wohnräumen in Deutschland. Die Messungen dazu werden von einem Ingenieurbüro durchgeführt und Sie können Ihr Interesse für eine kostenlose Teilnahme dort melden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der zugehörigen Internetseite unserer Homepage (Anmeldemöglichkeit siehe auf der Seite ganz unten): http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/studie.html oder Sie gehen direkt auf die Internetseite http://www.kemski-bonn.de

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Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre E-Mail vom 11.08.2019 PB2-07514#0013 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 11.08.2019 haben Sie um Ü…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 11.08.2019
Datum
21. August 2019 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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24,1 KB


PB2-07514#0013 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 11.08.2019 haben Sie um Übermittlung eines Gutachtens gebeten, das das Endlager Morsleben (ERAM) betrifft. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist jedoch für das ERAM nicht mehr zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit bzw. die Bundesgesellschaft für Endlagerung. Die Zuständigkeiten für die Endlagerung wurden neu geregelt. Für die operativen Aufgaben der Standortsuche, der Errichtung und des Betriebs der Endlager sowie der Schachtanlage Asse II wurde die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gegründet. Diese bündelt seit 2017 die Aufgaben der ehemaligen Gesellschaften Asse GmbH und DBE sowie die damaligen Betreiberaufgaben des BfS. Informationen zur BGE finden Sie unter www.bge.de. Die staatliche Aufgabe der Aufsicht und der Genehmigung wurde mehrheitlich im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) konzentriert. Eine Darstellung der jetzt vom BfE wahrgenommenen Aufgaben finden Sie unter https://www.bfe.bund.de/DE/bfe/bundesamt/aufgaben/aufgaben.html. Das Bundesamtes für Strahlenschutz bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes, darunter zu * Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung, * Wirkungen und Risiken von nicht-ionisierender Strahlung (z.B. im Bereich Mobilfunk, UV-Schutz), * Radiologischer Notfallschutz, * Überwachung der Umweltradioaktivität, * medizinischer und beruflicher Strahlenschutz (siehe http://www.bfs.de/DE/bfs/wir/aufgaben/aufgaben.html). Mit freundlichen Grüßen