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Erforschung der Auswirkungen von Infraschall

Hiermit bitte ich um Überlassung von Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Lärmwirkungsstudien die "Machbarkeitsstudie zur Wirkungen von Infraschall" aus dem Jahre 2014 ausgelöst haben, mit denen der Stand des Wissens über Auswirkungen von Infraschall auf Menschen weiterentwickelt werden sollte. Außerdem bitte ich um Informationen darüber, welche Folgen diese Studien auf die Weiterentwicklung des Regelwerks zum Immissionsschutz hatten.

Ergebnis der Anfrage

Aus der Antwort des Bundes-Umweltministeriums vom 18.12.2023 geht hervor, dass die "Machbarkeitsstudie zur Wirkungen von Infraschall" des Umweltbundesamtes aus dem Jahre 2014 keinerlei Folgen gehabt hat: Es gibt keine neuen Studien zur Weiterentwicklung des Wissens über Auswirkungen von Infraschall auf Menschen. Und das Regelwerk zur Messung von Infraschall wurde nicht weiterentwickelt, woraus folgt, dass weiterhin nach dem Regelwerk für Hörschall gemessen wird, das für Infraschall untauglich ist. Auf meine Rückfrage vom 27.12.2023 habe ich keine Antwort bekommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit bitte ich um Überlassung von …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erforschung der Auswirkungen von Infraschall [#292788]
Datum
20. November 2023 14:09
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit bitte ich um Überlassung von Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Lärmwirkungsstudien die "Machbarkeitsstudie zur Wirkungen von Infraschall" aus dem Jahre 2014 ausgelöst haben, mit denen der Stand des Wissens über Auswirkungen von Infraschall auf Menschen weiterentwickelt werden sollte. Außerdem bitte ich um Informationen darüber, welche Folgen diese Studien auf die Weiterentwicklung des Regelwerks zum Immissionsschutz hatten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292788/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Gz.: C I 3 - 0723/001-2023.0141 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinforma…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Erforschung der Auswirkungen von Infraschall [#292788] (Ticket: DP02-47551)
Datum
18. Dezember 2023 10:03
Status
Warte auf Antwort
Gz.: C I 3 - 0723/001-2023.0141 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 20. November 2023 erhalten Sie hiermit das Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums, siehe Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.12.2023 als Antwort auf meine Anfrage nach…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erforschung der Auswirkungen von Infraschall [#292788] (Ticket: DP02-47551) [#292788]
Datum
27. Dezember 2023 09:58
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.12.2023 als Antwort auf meine Anfrage nach dem UIG, in dem meine Fragen leider nicht beantwortet werden. Wie auf S. 5 der Machbarkeitsstudie von 2014 zu Wirkungen von Infraschall ausgeführt, "wurde ein Studiendesign für eine Lärmwirkungsstudie über Infraschallimmissionen entwickelt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Regelwerkes zum Immissionsschutz unterbreitet." Ich hatte nach Lärmwirkungsstudien gefragt, die infolge der Machbarstudie durchgeführt worden waren, kann aber in Ihrem Brief keine Hinweise dazu finden. Auch Ihre Ausführungen zur Weiterentwicklung des Regelwerkes beschreiben lediglich den Status quo, der vor 2014 existierte. Die Überarbeitung des Regelwerks wurde zwar 2020 gestartet, ist aber meines Wissens immer noch nicht abgeschlossen, obwohl dieses veraltete Regelwerk, das auf dem für Hörschall aufbaut, nach Fachmeinung, u.a. des RKI, für Infraschall ungeeignet ist. Dass das Regelwerk nicht weiterentwickelt wurde, obwohl Infraschall waffenfähig und somit gesundheitsgefährlich ist, ist in der Tat "nicht trivial". Ich bitte um Klärung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>