Ergebnisse der Qualitätsanalysen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Aussage des MSW (https://fragdenstaat.de/anfrage/ergbnisse-schul-tuv-bericht-der-lippischen-zeitung/)
liegen die Unterlagen zu den durchgeführten Qualitätsanalysen bei den
Bezirksregierungen vor.
Dies betrifft auch die Bewertung der Qualitätsaspekte in den
Qualitätstableaus und die Qualitätsberichte.

Teilen Sie mir bitte mit

1. in welcher Form diese Daten in Ihrem Haus vorliegen und in welchen
Datenformat sie gespeichert sind. Bitte fügen Sie ein Beispiel für alle
elektronisch vorliegenden Daten für eine einzelne Schule an.

2. ob geplant ist, die Daten zu veröffentlichen, z.B. im Rahmen der
Initiative OpenNRW
(http://www.nrw.de/opennrw/opennrw-1/transparenz.html). Falls nein,
warum nicht?

3. ob Sie die Meinung des MSW teilen, dass diese Daten nach dem IFG
zugänglich sind. Bitte erläutern Sie ggf. eine abweichende Meinung der
Bezirksregierung möglichst konkret.

4. wie hoch Sie die Kosten einschätzen (Bereich von-bis) falls die
Qualitätstableaus und die Gesamtberichte der Prüfungskommissionen für
alle bisher besuchten Schulen im Bereich Ihrer Bezirksregierung in
elektronischer Form angefordert würden. Bitte erläutern Sie die
Zusammensetzung dieser Kosten möglichst konkret.


Bitte fügen Sie außerdem ein Beispiel für ein ausgefülltes Qualitätstableau sowie
einen exemplarischen Qualitätsbericht bei, damit ich mir ein Bild machen
kann.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2014
  • Frist
    17. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
Michael Küster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nach Aussage des MSW (https://f…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Michael Küster
Betreff
Ergebnisse der Qualitätsanalysen [#6440]
Datum
16. Mai 2014 20:38
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nach Aussage des MSW (https://fragdenstaat.de/anfrage/ergbnisse-schul-tuv-bericht-der-lippischen-zeitung/) liegen die Unterlagen zu den durchgeführten Qualitätsanalysen bei den Bezirksregierungen vor. Dies betrifft auch die Bewertung der Qualitätsaspekte in den Qualitätstableaus und die Qualitätsberichte. Teilen Sie mir bitte mit 1. in welcher Form diese Daten in Ihrem Haus vorliegen und in welchen Datenformat sie gespeichert sind. Bitte fügen Sie ein Beispiel für alle elektronisch vorliegenden Daten für eine einzelne Schule an. 2. ob geplant ist, die Daten zu veröffentlichen, z.B. im Rahmen der Initiative OpenNRW (http://www.nrw.de/opennrw/opennrw-1/transparenz.html). Falls nein, warum nicht? 3. ob Sie die Meinung des MSW teilen, dass diese Daten nach dem IFG zugänglich sind. Bitte erläutern Sie ggf. eine abweichende Meinung der Bezirksregierung möglichst konkret. 4. wie hoch Sie die Kosten einschätzen (Bereich von-bis) falls die Qualitätstableaus und die Gesamtberichte der Prüfungskommissionen für alle bisher besuchten Schulen im Bereich Ihrer Bezirksregierung in elektronischer Form angefordert würden. Bitte erläutern Sie die Zusammensetzung dieser Kosten möglichst konkret. Bitte fügen Sie außerdem ein Beispiel für ein ausgefülltes Qualitätstableau sowie einen exemplarischen Qualitätsbericht bei, damit ich mir ein Bild machen kann. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Michael Küster <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Detmold
Ihre Anfrage vom 16.05.2014 zu den Ergebnissen der Qualit= E4tsanalysen Sehr geehrter Herr Küster, mit E-Mail vom …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.05.2014 zu den Ergebnissen der Qualit= E4tsanalysen
Datum
18. Juni 2014 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küster, mit E-Mail vom 16.05.2014 bitten Sie um Informationen zum Datenformat der Qualitätsberichte, der geplanten Veröffentlichung, ob eine Herausgabe der Daten nach dem IFG möglich sei und welche Kosten entstehen würden. Außerdem bitten Sie um Übermittlung eines Beispiels der vorliegenden Daten für eine einzelne Schule sowie eines Qualitätstableaus und eines Qualitätsberichtes. Zu 1. Teilen Sie mir bitte mit in welcher Form diese Daten in Ihrem Haus vorliegen und in welchem Datenformat sie gespeichert sind. Bitte fügen Sie ein Beispiel für alle elektronisch vorliegenden Daten für eine einzelne Schule an. In der Bezirksregierung Detmold liegen für jede durchgeführte Qualitätsanalyse u. a. folgende Daten bzw. Informationen vor: · Schriftverkehr mit der Schule (MS-Word-Format oder MS-Outlook-Format), · Protokollarische Notizen · Stundenpläne der Schulen Der Inhalt der o. g. Unterlagen bezieht sich auf den Prozess der Willensbildung innerhalb des Dezernates 4Q sowie zwischen Schule und dem Dezernat 4Q. Diese Daten sind Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen und nicht des Vorgangs. Weiterhin liegen für die Zeit der Durchführung der QA vor: · Das von der Schule ausgefüllte Schulportfolio mit grundlegenden Angaben zum Schulstandort, Rahmendaten der Schule und Dokumenten der Schule (digital in verschiedenen Formaten oder in Schriftform) wie schulinterne Lehrpläne, Schulprogramm oder auch Stundenpläne · Auszüge aus den amtlichen Schuldaten (ASD) der letzten drei Jahre (PDF-Format), welche wir jeweils im Vorfeld der Qualitätsanalyse vom MSW erhalten · Die Daten der Beobachtungen in den Schulen (digital oder analog Diese Daten und Informationen dienen der Willensbildung im Rahmen der Bewertung der Qualitätskriterien des Qualitätstableaus. Die Ergebnisse werden im Qualitätsbericht dargestellt bzw. erläutert. Darüber hinaus enthalten die o. g. Informationen auch personenbezogene Daten. Die Bewertungen der Qualitätsaspekte des Qualitätstableaus und die notwendigen Erläuterungen sind in den Qualitätsberichten dokumentiert, die in digitaler Form (MS-Word und PDF-Format) vorliegen. Die Berichte enthalten ggf. personenbezogenen Daten im Sinne des § 9 IFG. Zu 2. Teilen Sie mir bitte mit ob geplant ist, die Daten zu veröffentlichen, z.B. im Rahmen der Initiative OpenNRW (http://www.nrw.de/opennrw/opennrw-1/transparenz.html). Falls nein, warum nicht? Die Daten der Einzelschule werden von der Bezirksregierung nicht veröffentlicht, da die Qualitätsanalyse-Verordnung von 2007 die Entscheidung darüber der jeweiligen Schulkonferenz überantwortet (§ 3 Abs 9 QA-VO vom 27.04.2007). Zu 3. Teilen Sie mir bitte mit ob Sie die Meinung des MSW teilen, dass diese Daten nach dem IFG zugänglich sind. Bitte erläutern Sie ggf. eine abweichende Meinung der Bezirksregierung möglichst konkret. Ja, wenn die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes erfüllt sind. Zu 4. Teilen Sie mir bitte mit wie hoch Sie die Kosten einschätzen (Bereich von-bis) falls die Qualitätstableaus und die Gesamtberichte der Prüfungskommissionen für alle bisher besuchten Schulen im Bereich Ihrer Bezirksregierung in elektronischer Form angefordert würden. Bitte erläutern Sie die Zusammensetzung dieser Kosten möglichst konkret. Für eine Gesamtabfrage aller Berichte sind die Kosten zzt. nicht abschätzbar. Erforderlich ist die Ermittlung des Zeitaufwandes für die datenschutzrechtliche Überprüfung der Berichte vor der Herausgabe an Dritte. Sie bitten außerdem um Beifügung eines Beispiels für ein ausgefülltes Qualitätstableau sowie einen exemplarischen Qualitätsbericht bei, um sich ein Bild machen zu können. Als Beispiel ist ein exemplarischer Qualitätsbericht in anonymisierter Form (als PDF-Dokument) beigefügt. Das Qualitätstableau ist ein Dokument, das nicht ausgefüllt werden kann; es ist im Bildungsportal NRW veröffentlicht. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag