Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 26. Februar 2019 - 9 Monate, 2 Wochen her Wie wird das berechnet?
- Kosten dieser Information:
- 200,00 Euro
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG / Einfache Anfrage
Sehr geehrteAntragsteller/in
in Deutschland erheben Fluggesellschaften, insbesondere die hierzulande ansässigen, sogenannte Zuschläge zusätzlich zum Flugpreis. Diese Zuschläge werden im Rahmen der Buchung und auch auf der Rechnung unter "Steuern und Gebühren" ausgewiesen, und zum eigentlichen Flugtarif hinzuaddiert. Im engeren Sinne sind hier Steuern wie die Luftverkehrsabgabe oder Fremdkosten wie Flughafengebühren gemeint.
Zwei Zuschlag-Typen sind jedoch in der Kritik:
1. Der einer vorübergehenden Teuerung des Kerosinpreises entstammende "Kerosin-Zuschlag", meist mit den Buchstaben YQ oder ähnlich abgekürzt, findet trotz gesunkener Kerosinpreise weiterhin stets Anwendung. In einigen Ländern (beispielsweise Brasilien) ist der Kerosinzuschlag staatlich überwacht.
2. Es ist inzwischen auch gängige Praxis "Fantasiezuschläge" wie beispielweise einen "Nationalen Zuschlag" oder einen "Internationalen Zuschlag" bei den Steuern und Gebühren auszuweisen, obwohl es sich dabei kalkulatorisch rein um einen Flugpreisbestandteil und nicht um eine gesonderte Abgabe handelt.
Bitte senden Sie mir zu:
1. Hiermit beantrage ich die Einsicht in die Unterlagen und Protokolle, in denen das Ministerium diese Materie seit dem Jahr 2010 erörtert bzw. Entscheidungen hierzu getroffen hat.
Welche Termine, Besprechungen, Abstimmungen, Beratungen oder Gespräche mit Interessenvertretern hat es hierzu seitdem gegeben?
2. Wird die Höhe des anzuwendenden Kerosinzuschlages staatlich überwacht und wenn nein, wieso nicht? Bis wann ist geplant, den Kerosinzuschlag abzuschaffen?
3. Hat das Ministerium vorgesehen, Maßnahmen zu unternehmen, um die Praxis der "Fantasiezuschläge" zu unterbinden, zu regulieren oder ist dem Ministerium diese Praxis nicht bekannt?
Die Unterlagen können gescannt per E-Mail gesendet werden, eine Zusendung auf dem Postwege ist aus Umweltschutzgründen und aus Gründen der Zeitersparnis nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Korrespondenz
-
Frist – 26.02.2019
-
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – 13.11.2019 << Anfragesteller/in >> – 16.11.2019 << Anfragesteller/in >> – 16.11.2019 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – 20.11.2019 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – 26.11.2019 << Anfragesteller/in >> – 28.11.2019 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – 28.11.2019
- 22. Jan 2019
- Mär 2019
- Mai 2019
- Aug 2019
- 09. Dez 2019
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
- Datum
- 22. Januar 2019 18:53
- An
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Betreff
- Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
- Datum
- 23. Januar 2019 13:46
- Status
- Warte auf Antwort
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
- Datum
- 23. Januar 2019 14:35
- An
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur per Briefpost
- Betreff
- Datum
- 29. Januar 2019
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Az.: L 24 - MB 10275 Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften [#48354]
- Datum
- 27. Februar 2019 17:56
- An
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften“ [#48354] [#48354]
- Datum
- 16. März 2019 01:17
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293
- Datum
- 21. März 2019 15:46
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 22. März 2019 21:40
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur per Briefpost
- Betreff
- 48354
- Datum
- 29. April 2019
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Informationsfreiheit (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 6. Mai 2019 11:03
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 6. Mai 2019 11:50
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 6. Mai 2019 18:31
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 14. Juni 2019 01:40
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 18. Juni 2019 16:58
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 17. Oktober 2019 16:32
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 28. Oktober 2019 10:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: ERINNERUNG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0293 [#48354]
- Datum
- 29. Oktober 2019 14:38
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Betreff
- Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften
- Datum
- 13. November 2019 11:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 16. November 2019 12:34
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 16. November 2019 12:40
- An
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 20. November 2019 10:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Betreff
- AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 26. November 2019 13:54
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 28. November 2019 16:06
- An
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
- Von
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 28. November 2019 16:06
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Automatische Antwort: Erheblich verspätete Antwort der Behörde: Erhebung von Zuschlägen durch Fluggesellschaften, [#48354]
- Datum
- 9. Dezember 2019 01:13
- An
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.