Erichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin"

Anfrage an: Polizei Berlin

die Errichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin" inkl. Beschreibung der darin vorhandenen Datenkategorien und Datenmodelle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2015
  • Frist
    5. Mai 2015
  • Kosten dieser Information:
    2,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin" [#9032]
Datum
31. März 2015 18:40
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Errichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin" inkl. Beschreibung der darin vorhandenen Datenkategorien und Datenmodelle.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Der Polizeipräsident in Berlin Polizeipressestell…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Erichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin" [#9032]
Datum
31. März 2015 19:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Der Polizeipräsident in Berlin Polizeipressestelle Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin Fon.: +49(0)30/4664-904090 Fax.: +49(0)30/4664-82290419 Email: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Errichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin"
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Errichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin"
Datum
16. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
276,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Errichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Errichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin" [#9032]
Datum
1. Mai 2015 09:43
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 16.04.2015 geht Ihnen kostenfrei per Post zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bishe…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Erichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin"" [#9032]
Datum
1. Mai 2015 09:48
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9032 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil einerseits die Rechtsgrundlage strittig ist und andererseits die Versagensgründe zu weit ausgelegt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Behörde die Auskunft/Einsicht mit der "Erfüllung ihrer Aufgaben" für unvereinbar erklärt. Darüberhinaus sollte diese Gesetzeslücke zu ungunsten des IFG geschlossen werden. Bitte regen Sie im zuständigen Ausschuss eine Änderung an. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Erichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin"
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Erichtungsanordnung der Datei "Sportgewalt Berlin"
Datum
2. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente