Erklärung meiner Grundrechte
Sehr geehrte Damen oder Herren,
ich wohne in einer Einrichtung für Psychisch erkrankte Menschen, mit dem Auftrag der Eingliederungshilfe.
In der Wertigkeit ist diese Art zu wohnen eine Wohngemeinschaft mit Stationärer Betreuung.
Seit den 20.03.2020 sind wir in dieser Einrichtung eingesperrt.
Allen Bewohnern wurde es ab dem 20.03.2020 freigestellt die Einrichtung zu verlassen, nur ein zurück wäre nicht Möglich. Am 26.03.2020 wurde von der sofortigen Kündigung abgelassen, und ein Zwei Wöchiger Wohnraumaufenthalt angedroht. „Einzelhaft“
Augenblicklich ist der Aufenthalt in dieser Einrichtung mit der Sicherheitsverwahrung zu vergleichen. „Auch Drohungen sind wie Stacheldraht“
Ich bin Teilnehmer der Selbstvepflegergruppe und seit 20.03.2020 ist es mir untersagt in den Ort zu gehen und mich mit den Notwendigen Wahren des Täglichen Bedarfs zu Versorgen.
Des weiteren stelle ich fest, das innerhalb von 7 Tagen Ein Spürbarer, Körperlicher und Geistiger, Verfall einsetzt.
FRAGE: Werde ich im Sinne des Grundgesetzes in meinen Grundrechten Widerrechtlich Behandelt? Oder wird nach Artikel 3 Abs.3 meine Behinderung ausgenutzt um mich zu Benachteiligen?
Ist es im Sinne des Grundgesetzes das mir eine Haftzeit ohne vorhergehendes Gerichtsurteil auferlegt wird? Oder ist nach Artikel 2 Abs.2 mein Recht auf Körperliche Unversehrtheit stark Eingeschränkt?
Bin ich im Sinne des Grundgesetzes nach Artikel 1 Abs.1 in meiner Menschenwürde stark eingeschränkt?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die bald eintreffende Einschätzung meiner derzeitigen Lage.
Mit freundlichsten Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum28. März 2020
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1. Mai 2020
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