Erklärung meiner Grundrechte

Sehr geehrte Damen oder Herren,

ich wohne in einer Einrichtung für Psychisch erkrankte Menschen, mit dem Auftrag der Eingliederungshilfe.

In der Wertigkeit ist diese Art zu wohnen eine Wohngemeinschaft mit Stationärer Betreuung.

Seit den 20.03.2020 sind wir in dieser Einrichtung eingesperrt.
Allen Bewohnern wurde es ab dem 20.03.2020 freigestellt die Einrichtung zu verlassen, nur ein zurück wäre nicht Möglich. Am 26.03.2020 wurde von der sofortigen Kündigung abgelassen, und ein Zwei Wöchiger Wohnraumaufenthalt angedroht. „Einzelhaft“

Augenblicklich ist der Aufenthalt in dieser Einrichtung mit der Sicherheitsverwahrung zu vergleichen. „Auch Drohungen sind wie Stacheldraht“

Ich bin Teilnehmer der Selbstvepflegergruppe und seit 20.03.2020 ist es mir untersagt in den Ort zu gehen und mich mit den Notwendigen Wahren des Täglichen Bedarfs zu Versorgen.
Des weiteren stelle ich fest, das innerhalb von 7 Tagen Ein Spürbarer, Körperlicher und Geistiger, Verfall einsetzt.

FRAGE: Werde ich im Sinne des Grundgesetzes in meinen Grundrechten Widerrechtlich Behandelt? Oder wird nach Artikel 3 Abs.3 meine Behinderung ausgenutzt um mich zu Benachteiligen?

Ist es im Sinne des Grundgesetzes das mir eine Haftzeit ohne vorhergehendes Gerichtsurteil auferlegt wird? Oder ist nach Artikel 2 Abs.2 mein Recht auf Körperliche Unversehrtheit stark Eingeschränkt?

Bin ich im Sinne des Grundgesetzes nach Artikel 1 Abs.1 in meiner Menschenwürde stark eingeschränkt?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die bald eintreffende Einschätzung meiner derzeitigen Lage.

Mit freundlichsten Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Martin Rogee
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Martin Rogee
Betreff
Erklärung meiner Grundrechte [#183557]
Datum
28. März 2020 11:58
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen oder Herren, ich wohne in einer Einrichtung für Psychisch erkrankte Menschen, mit dem Auftrag der Eingliederungshilfe. In der Wertigkeit ist diese Art zu wohnen eine Wohngemeinschaft mit Stationärer Betreuung. Seit den 20.03.2020 sind wir in dieser Einrichtung eingesperrt. Allen Bewohnern wurde es ab dem 20.03.2020 freigestellt die Einrichtung zu verlassen, nur ein zurück wäre nicht Möglich. Am 26.03.2020 wurde von der sofortigen Kündigung abgelassen, und ein Zwei Wöchiger Wohnraumaufenthalt angedroht. „Einzelhaft“ Augenblicklich ist der Aufenthalt in dieser Einrichtung mit der Sicherheitsverwahrung zu vergleichen. „Auch Drohungen sind wie Stacheldraht“ Ich bin Teilnehmer der Selbstvepflegergruppe und seit 20.03.2020 ist es mir untersagt in den Ort zu gehen und mich mit den Notwendigen Wahren des Täglichen Bedarfs zu Versorgen. Des weiteren stelle ich fest, das innerhalb von 7 Tagen Ein Spürbarer, Körperlicher und Geistiger, Verfall einsetzt. FRAGE: Werde ich im Sinne des Grundgesetzes in meinen Grundrechten Widerrechtlich Behandelt? Oder wird nach Artikel 3 Abs.3 meine Behinderung ausgenutzt um mich zu Benachteiligen? Ist es im Sinne des Grundgesetzes das mir eine Haftzeit ohne vorhergehendes Gerichtsurteil auferlegt wird? Oder ist nach Artikel 2 Abs.2 mein Recht auf Körperliche Unversehrtheit stark Eingeschränkt? Bin ich im Sinne des Grundgesetzes nach Artikel 1 Abs.1 in meiner Menschenwürde stark eingeschränkt? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die bald eintreffende Einschätzung meiner derzeitigen Lage. Mit freundlichsten Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Rogee Anfragenr: 183557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183557 Postanschrift Martin Rogee << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Rogee

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Bundesverfassungsgericht
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Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. März 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen

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