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Erlass Sperrvorrichtung prüfen

Den Erlass in dem es darum geht Sperrvorrichtung zu prüfen, gemäß PM: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-sicherheit-auf-radwegen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Erlass Sperrvorrichtung prüfen [#302490]
Datum
8. März 2024 15:31
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass in dem es darum geht Sperrvorrichtung zu prüfen, gemäß PM: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-sicherheit-auf-radwegen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 302490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302490/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang - Ihre Anfrage bei „fragdenstaat“ vom 08.03.2024 Antrag auf Informationszugang - Ihr…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang - Ihre Anfrage bei „fragdenstaat“ vom 08.03.2024
Datum
13. März 2024 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Informationszugang - Ihre Anfrage bei „fragdenstaat“ vom 08.03.2024 Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Ihrer Anfrage bei „fragdenstaat“ vom 08.03.2024 bitten Sie unter Bezugnahme auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) um Übersendung des Erlasses „Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist“ vom 17.01.2024. Die gewünschte Unterlage übersende ich Ihnen hiermit zu Ihrer Kenntnisnahme (siehe Anlage). Mit freundlichen Grüßen

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