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Erlass zu Bodenmarkierung "Nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg"

Den Erlass des Landes NRW an die Verkehrsbehörden (vermutlich aus dem Jahr 2017), in dem das Land die Bodenmarkierung "Nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg" regelt. Es handelt sich um eine Piktogramm-Kombination aus den Sinnbildern Fußgänger (oben) und Radfahrer (unten) mit einem trennenden Querstrich dazwischen.

Weitere Informationen: https://www.agfs-nrw.de/fileadmin/user_upload/nahmobil_09.pdf (Seite 40, unten)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass zu Bodenmarkierung "Nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg" [#233126]
Datum
17. November 2021 00:35
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass des Landes NRW an die Verkehrsbehörden (vermutlich aus dem Jahr 2017), in dem das Land die Bodenmarkierung "Nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg" regelt. Es handelt sich um eine Piktogramm-Kombination aus den Sinnbildern Fußgänger (oben) und Radfahrer (unten) mit einem trennenden Querstrich dazwischen. Weitere Informationen: https://www.agfs-nrw.de/fileadmin/user_upload/nahmobil_09.pdf (Seite 40, unten)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233126/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Kennzeichnung von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen Kennzeichnung von nicht benutzungspfli…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kennzeichnung von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen
Datum
17. November 2021 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Kennzeichnung von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen Ihre Eingabe bei „FragDenStaat“ vom 17.11.2021 Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihre Eingabe bei „FragDenStaat“ vom 17.11.2021 erhalten Sie hiermit die Niederschrift zu TOP 6 (Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im Zuge gemeinsamer Geh- und Radwege - Zeichen 240 StVO) der Verkehrsingenieurbesprechung NRW (VIB) vom 26./27.04.2017 zu Ihrer Kenntnis. Die Niederschriften zur VIB werden allen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden des Landes auf dem Dienstweg zugeleitet und besitzen Erlasscharakter. Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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AW: Kennzeichnung von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen [#233126] Sehr << Anrede >…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kennzeichnung von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen [#233126]
Datum
17. November 2021 22:05
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre blitzschnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233126/