Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

die derzeit gültigen Erlasse des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Erlasse die mir im Rahmen meiner vorherigen Anfragen (zuletzt 08.06.2022) zugestellt wurden brauchen nicht nochmals gesendet werden. Ich bitte aber um kurzen Hinwies insofern diese noch gültig sind. - siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasse-des-hmwevw-betreffend-straenverkehrsrechtlicher-vorschriften/

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die derzeit gültigen Erlasse des …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [#298680]
Datum
29. Januar 2024 15:30
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die derzeit gültigen Erlasse des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Erlasse die mir im Rahmen meiner vorherigen Anfragen (zuletzt 08.06.2022) zugestellt wurden brauchen nicht nochmals gesendet werden. Ich bitte aber um kurzen Hinwies insofern diese noch gültig sind. - siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasse-des-hmwevw-betreffend-straenverkehrsrechtlicher-vorschriften/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 298680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298680/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z-028-g-09-03-04-2024#003 Sehr geehrter Herr Voeth, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 29.01.2024. Si…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [#298680]: Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf Aktenauskunft
Datum
5. Februar 2024 19:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-01-17-hinweise-zur-verarbeitung-ihrer-daten-nach-art13-undinfofreiheit.pdf
296,3 KB
Z-028-g-09-03-04-2024#003 Sehr geehrter Herr Voeth, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 29.01.2024. Sie erhalten zunächst beigefügt ein Hinweisblatt, welches Sie über Ihre Rechte informiert. Ihren Antrag, welcher sich inhaltlich weitestgehend mit Ihrem Antrag vom 26.01.2024 überschneidet (mein Az. Z-028-g-09-03-04-2024#002), habe ich dem zuständigen Fachreferat meines Hauses zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Voeth
Hallo << Anrede >> entschuldigen Sie die Verwirrung. Nachdem einige meiner Mails nicht ankamen hatte …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [#298680]: Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf Aktenauskunft [#298680]
Datum
6. Februar 2024 10:40
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> entschuldigen Sie die Verwirrung. Nachdem einige meiner Mails nicht ankamen hatte ich ja kurz mit Ihnen telefoniert und dann, wie besprochen, nochmal eine neue Anfrage gestartet. Dadurch wurden jetzt wohl zwei Auskunftsverfahren gestartet. Es reicht, wenn sie die gleichlautende Anfrage mit Az. Z-028-g-09-03-04-2024#002 beantworten, dann können wir diese Anfrage mit Z-028-g-09-03-04-2024#003 ebenfalls als bearbeitet betrachten. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 298680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298680/

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z-028-g-09-03-04-2024#003 Sehr geehrter Herr Voeth, ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und betrachte damit Ihre…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Erlasse des HMWEVW betreffend straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [#298680]: Erledigung Ihres Antrags auf Aktenauskunft [#298680]
Datum
6. Februar 2024 15:34
Status
Z-028-g-09-03-04-2024#003 Sehr geehrter Herr Voeth, ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und betrachte damit Ihren Antrag auf Aktenauskunft vom 29.01.2024 als erledigt. Das Verfahren zu Ihrem Antrag auf Aktenauskunft in derselben Sache vom 26.01.2024 (mein Az. Z-028-g-09-03-04-2024#002) führe ich fort. Weiterhin werde ich Sie über das Ergebnis unterrichten. Mit freundlichen Grüßen