Erlasse des Justizministeriums NRW für die NRW-Gerichtsbarkeit in Zusammenhang mit "Corona"

Die auf der Informationswebsite erwähnten Erlasse zum Umgang der NRW-Justiz mir Corona

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/2020_03_17_Korrektur_Umgang-Coronavirus/index.php

"Das Ministerium der Justiz hat in enger Abstimmung mit den Behördenleiterinnen und Behördenleitern der Mittelbehörden im Erlasswege wichtige Entscheidungen für den Justizbereich getroffen."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2020
  • Frist
    10. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse des Justizministeriums NRW für die NRW-Gerichtsbarkeit in Zusammenhang mit "Corona" [#186249]
Datum
8. Mai 2020 17:46
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die auf der Informationswebsite erwähnten Erlasse zum Umgang der NRW-Justiz mir Corona https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/2020_03_17_Korrektur_Umgang-Coronavirus/index.php "Das Ministerium der Justiz hat in enger Abstimmung mit den Behördenleiterinnen und Behördenleitern der Mittelbehörden im Erlasswege wichtige Entscheidungen für den Justizbereich getroffen."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186249/upload/45416b10d0a37ba4832205fcd22dd36924d7e344/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich erwarte hierzu Nachricht und Übersendung der Erlasse von Ihnen bis kommende Woc…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlasse des Justizministeriums NRW für die NRW-Gerichtsbarkeit in Zusammenhang mit "Corona" [#186249]
Datum
14. Mai 2020 11:38
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erwarte hierzu Nachricht und Übersendung der Erlasse von Ihnen bis kommende Woche Mittwoch, 20.5.2020. Anderenfalls werde ich den gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen. In diesen Zusammenhang weise ich Sie auf folgende Entscheidung des VG Hannover hin: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrag-eines-journalisten-auf-auskunft-uber-die-corona-erlasse-des-niedersachsischen-justizministeriums-hat-erfolg-188285.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186249/upload/45416b10d0a37ba4832205fcd22dd36924d7e344/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 18/20 Mit fre…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
19. Mai 2020 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 18/20 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#186249] Sehr <<…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#186249]
Datum
19. Mai 2020 19:00
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Übersendung des Erlasses. Im Erlass ist von einer Dauer bis zum 19.4.2020 die Rede. Daher bitte ich Sie um Übersendung der ab dann und aktuell greifenden Regelungen. Auch ist es schwer vorstellbar, dass das Justizministerium NRW lediglich einen Erlass zum Umgang von Corona in der Justiz erlassen hat. NDS hat bspw. mindestens 10 Erlasse verfügt. Ich bitte Sie daher auch um Übersendung der weiteren seitens des Justizministeriums verfügten Erlasse zum Umgang der Justiz mit der Corona-Pandemie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186249/upload/45416b10d0a37ba4832205fcd22dd36924d7e344/

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 18/20 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
27. Mai 2020 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 18/20 Mit freundlichen Grüßen

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