Erlasse und Unterlagen zu Lärmschutz

- alle Erlasse, Handlungsanweisungen und sonstige ermessenslenkende oder ermessenseinschränke Vorgaben mit Bezug zu Lärmschutz, insbesondere im urbanen Raum
- soweit es sich um eine größere Anzahl an Erlassen handeln, deren Zusendung mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, bitte gerne zuerst eine Liste der Erlasse, ggf. mit Kurzbeschreibung

Ergebnis der Anfrage

Innenministerium hat keine Unterlagen, da Zuständigkeit beim Umweltministerium liegt.
Anfrage beim Umweltministerium ist zum Abschluss dieses Verfahrens noch offen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasse…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Erlasse, Handlungsanweisun…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Erlasse und Unterlagen zu Lärmschutz [#304288]
Datum
26. März 2024 16:46
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Erlasse, Handlungsanweisungen und sonstige ermessenslenkende oder ermessenseinschränke Vorgaben mit Bezug zu Lärmschutz, insbesondere im urbanen Raum - soweit es sich um eine größere Anzahl an Erlassen handeln, deren Zusendung mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, bitte gerne zuerst eine Liste der Erlasse, ggf. mit Kurzbeschreibung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 304288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304288/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-24/009 Sehr geehrter Herr Voeth, mit E-Mail vom 26. März 2024 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessi…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Erlasse und Unterlagen zu Lärmschutz [#304288]
Datum
24. April 2024 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-24/009 Sehr geehrter Herr Voeth, mit E-Mail vom 26. März 2024 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen Erlasse, Handlungsanweisungen und sonstige ermessenslenkende oder ermessenseinschränke Vorgaben mit Bezug zu Lärmschutz, insbesondere im städtischen Raum, zu senden. Die Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass solche Erlasse zum Lärmschutz des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz nicht vorhanden sind. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Das Ministerium ist in der Landesregierung für Immissionsschutz (Bundes-Immissionsschutzgesetz, dazu ergangene Verordnungen, untergesetzliches Regelwerk und Landesrecht) zuständig. Mit freundlichen Grüßen