Erläuterungen zu den "Fragen und Antworten zur Pfandpflicht"
Eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt.
In der Veröffentlichung ihres Ministeriums "Fragen und Antworten zur Pfandpflicht", Stand 2014 (http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/pfandpflicht_faq_de_bf.pdf), findet sich im Abschnitt A) 6. zur Frage "Warum wird auf Einwegverpackungen von Getränken wie Saft, Milch, Wein und Spirituosen kein Pfand erhoben?" folgende Antwort:
"[...]bestehen bei Getränkesegmenten
wie Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäften Besonderheiten, die zu einem unangemessenen
Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und dem Aufwand der Einrichtung eines Rücknahme-
und Pfandsystems führen würden.[...]"
Die erwähnten Besonderheiten werden nicht genannt. Welche Besonderheiten sind das?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. März 2017
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11. April 2017
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