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Erläuterungen zu den "Fragen und Antworten zur Pfandpflicht"

Eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt.
In der Veröffentlichung ihres Ministeriums "Fragen und Antworten zur Pfandpflicht", Stand 2014 (http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/pfandpflicht_faq_de_bf.pdf), findet sich im Abschnitt A) 6. zur Frage "Warum wird auf Einwegverpackungen von Getränken wie Saft, Milch, Wein und Spirituosen kein Pfand erhoben?" folgende Antwort:

"[...]bestehen bei Getränkesegmenten
wie Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäften Besonderheiten, die zu einem unangemessenen
Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und dem Aufwand der Einrichtung eines Rücknahme-
und Pfandsystems führen würden.[...]"

Die erwähnten Besonderheiten werden nicht genannt. Welche Besonderheiten sind das?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2017
  • Frist
    11. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Erklärung z…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erläuterungen zu den "Fragen und Antworten zur Pfandpflicht" [#20620]
Datum
8. März 2017 11:43
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt. In der Veröffentlichung ihres Ministeriums "Fragen und Antworten zur Pfandpflicht", Stand 2014 (http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/pfandpflicht_faq_de_bf.pdf), findet sich im Abschnitt A) 6. zur Frage "Warum wird auf Einwegverpackungen von Getränken wie Saft, Milch, Wein und Spirituosen kein Pfand erhoben?" folgende Antwort: "[...]bestehen bei Getränkesegmenten wie Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäften Besonderheiten, die zu einem unangemessenen Verhältnis zwischen ökologischem Nutzen und dem Aufwand der Einrichtung eines Rücknahme- und Pfandsystems führen würden.[...]" Die erwähnten Besonderheiten werden nicht genannt. Welche Besonderheiten sind das?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08. März 2017, mit dem Sie um Auskunft über bestimm…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Erläuterungen zu den "Fragen und Antworten zur Pfandpflicht" [#20620]
Datum
14. März 2017 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08. März 2017, mit dem Sie um Auskunft über bestimmte Informationen zur Verpackungsverordnung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten. Da sich Ihre Fragen auf Umweltinformationen beziehen, ist auf Ihren Antrag das speziellere Umweltinformationsgesetz (UIG) anzuwenden. Gerne komme ich Ihrer Bitte auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes nach. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zu Ihren Fragen zugänglich. Die Besonderheiten, welche zu den von Ihnen angesprochenen Ausnahmen von der Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen führen, sind in der Begründung der Bundesregierung zur Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung aus dem Jahr 2004 erläutert. Die Bundestagsdrucksache findet sich unter folgender Web-Adresse: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/041/1504107.pdf . Die entsprechenden Erläuterungen finden Sie unter der Begründung zu § 8 Absatz 2. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen